Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

Unser Erfolg basiert auf über 14-jährige Berufserfahrung, das Vertrauen und Zufriedenheit unserer Mandanten!

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

Ihr Erfolg ist unser
gemeinsames Ziel


Hamburg, Anwalt, Fachanwalt, Verkehrsrecht, Bussgeldbescheid, MPU, Alkohol, Fahrverbot

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi

Fachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Strafrecht
Strafverteidigerin/Pflichtverteidigerin




Rechtsangelegenheiten sind Vertrauenssache

Seit 2008 bieten wir eine qualitativ hochwertige, kompetente Rechtsberatung und Vertretung bundesweit sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei unterschiedlichen Rechtsfragen im Straf-, Verkehrs-, Opfer-, Versicherungs- und Zivilrecht für Privatpersonen und Unternehmen.

Ihre Spezialistin im Verkehrsunfallrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren

Ich bin Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht. Aufgrund meiner langen Berufserfahrung als Strafverteidigerin und Rechtsanwältin erhalten Sie eine individuelle und zielstrebige juristische Beratung auf höchstem Niveau zu den verschiedenen Rechtsfragen im Strafrecht und Verkehrsrecht wie z. B.:

  • Verkehrsunfall, Schadensersatz, Schmerzensgeld gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht/Fahrerflucht), § 142 StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
  • Nötigung, Nötigung im Straßenverkehr, § 240 StGB
  • Bedrohung, § 241 StGB
  • Beleidigungsdelikte, §§ 185ff. StGB
  • Trunkenheit im Verkehr, Drogenfahrt, Alkoholfahrt, § 316 StGB
  • Drogendelikte, alle mögliche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Fahrlässige Tötung, § 222 StGB
  • Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315 d
  • Einziehung des Fahrzeuges wegen einer Straftat, insbesondere nach § 315f StGB
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
  • Bußgeldverfahren, Fahrverbot, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
  • Führerschein, Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Führerscheinentzug während der Probezeit.


Kompetente Beratung im Wirtschaftsstrafrecht

Nach meiner jahrelangen Tätigkeit bei Wirtschaft- uns insolvenzausgerichteten Kanzleien habe ich mich auf das Wirtschaftsstrafrecht, insolvenzrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert Deshalb verteidige ich gerne meine Mandanten gegen die Vorwürfe wegen Betrug, Untreue, Unterschlagung, Raub und Erpressung, Versicherungsbetrug, Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung etc. In diesem Zusammenhang übernehme ich besonders gerne die Verteidigung des Geschäftsführers einer GmbH oder auch des sog. faktischen Geschäftsführers in der GmbH-Krise.



Ihre Verkehrsrecht-Expertin: Alles rund um den Führerschein

Ich gehöre zu den wenigen Verkehrsanwälten, die sich seit fast 12 Jahren bundesweit und international auf das Fahrerlaubnisrecht spezialisiert hat. Das Fahrerlaubnisrecht befasst sich mit der Erteilung, Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung der Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU, sog. Idiotentest). Bereits bei Drohung der Anordnung einer MPU ist es enorm wichtig, so früh wie möglich sich durch einen für Strafrecht und Verkehrsrecht fachkundig beraten zu lassen, ob und ggf. wann und unter welchen Voraussetzungen eine MPU droht und wie man ihr effizient begegnen oder ihr ggf. sogar vollständig ausweichen kann. Nicht jede Anordnung einer MPU durch die Führerscheinstelle ist rechtmäßig, sondern im Gegenteil, zeigt die Erfahrung, dass einige MPU-Anordnungen der Fahrerlaubnisbehörde schlichtweg rechtlich unhaltbar sind und müssten dann u. U. mittels Hilfe der zuständigen Verwaltungsgerichte aufgehoben werden. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt bei Beratung der Betroffenen bei negativem MPU Gutachten. Ich führe seit Jahren einen sehr intensiven Kontakt zu den verschiedenen Fahrerlaubnisbehörden, amtlich anerkannten verkehrspsychologischen MPU-Beratern und besonders qualifizierten MPU-Beratungsstellen sowie staatlich anerkannten Begutachtungsstellen. Die Statistik zeigt, dass aus dieser Zusammenarbeit zwischen der Fachanwaltskanzlei Ahmadi und den ausgesuchten und qualifizierten Vorbereitungsinstituten eine MPU in aller Regel positiv abgeschlossen wird.



Ziel unserer Fachanwaltskanzlei

Oberstes Ziel unserer Kanzlei ist Sie durch unser persönliches Engagement, Fachkompetenz und Zuverlässigkeit zu überzeugen. Die Erfolgsbilanz der letzten Jahre bestätigt, dass ich für jeden Mandanten mein Bestes gebe und für sein Recht hartnäckig kämpfe.

Ich freue mich, Sie in meiner Kanzlei zu begrüßen und garantiere Ihnen persönlich meinen vollen Einsatz für Ihr Recht.


Das Video der Kampagne
„Wir sind Rechtsstaat“




Im Video für die bundesweite Kampagne des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) „Wir sind Rechtsstaat“ ist Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi Fachanwältin für Strafrecht in ihrer wahren Rolle als moderne und starke Strafverteidigerin vor dem Gericht neben ihrem Mandanten zu sehen, die sich schützend und mutig zwischen ihrem Mandanten und dem Staat mit seinem Machtapparat stellt und für die Rechte ihres Mandanten engagiert kämpft.


Was uns ausmacht:
Persönliches Engagement, hohe Fachkompetenz und Zuverlässigkeit



Jeder hat seine Stärke, unsere sind die Verteidigung im Strafrecht, Verkehrsrecht und Führerscheinangelegenheiten.
Ihre Experten aus Hamburg für Verkehrsstrafrecht, Bußgeldverfahren, Unfallschadenbearbeitung und MPU


Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
Fachanwältin für Strafrecht & Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg


Wenn es um Ihren Führerschein geht, kann Ihnen nur ein Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht bestens helfen.