Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

Unser Erfolg basiert auf über 14-jährige Berufserfahrung, das Vertrauen und Zufriedenheit unserer Mandanten!

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de


Fachanwalt für
Verkehrsrecht


Wer kann sich in Deutschland als Fachanwalt für Verkehrsrecht bezeichnen?

Nicht jeder Rechtsanwalt darf sich als „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ bezeichnen. Die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ ist rechtlich geschützt. Als Fachanwalt dürfen sich ausschließlich Rechtsanwälte bezeichnen, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer den Erwerb besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen nachgewiesen haben, die erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die Tätigkeit und die Berufsausübung eines Rechtsanwalts vermittelt wird.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht muss mindestens 15 Stunden im Jahr auf dem Gebiet des Verkehrsrechts an fachspezifischen Fortbildungsseminaren teilnehmen und zuvor den Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht erfolgreich absolviert und zudem mindestens 160 Fälle aus dem Verkehrsrecht vor der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung bearbeitet haben.

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht. Sie hat im Jahr 2010 auf dem Gebiet des Verkehrsrechts den „Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht“ und im Jahr 2015/16 den „Fachanwaltslehrgang im Strafrecht“ erfolgreich absolviert und nimmt daher regelmäßig an allen verkehrsrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig teil.

Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung verfügt Rechtsanwältin Ahmadi als Fachanwältin für Verkehrsrecht über besondere Kenntnisse in allen Fragen des Verkehrsrecht.

Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei im Bereich Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht sowie Bußgeldverfahren

Verkehrsunfall, Personenschaden, Sachschaden, Schadensersatz, Fahrradunfall, Unfallflucht, Fahrerflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, Anordnung der MPU, außerhalb oder innerhalb der geschlossenen Ortschaft geblitzt, bei Rot über die Ampel gefahren, Führerschein in Gefahr, Fahrverbot umwandeln in eine höhere Geldbuße, Fahrverbot verhindern oder verschieben etc.

Wenn Sie wissen wollen, was Ihr Verkehrsverstoß in einem Bußgeldverfahren kostet bzw. welche Strafe Sie erwartet, dann finden Sie hier Auszüge aus dem aktuellen Bußgeldkatalog mit Angaben zur Höhe des Bußgeldes und Punkten in Flensburg sowie Höhe des Fahrverbotes.

Für alle weiteren Fragen steht Ihnen Rechtsanwältin Ahmadi Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht persönlich mit Rat und Tat zur Seite.


Besondere Kenntnisse in den
Rechtsgebieten des Verkehrsrechts


Verkehrszivilrecht
(Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall)

  • Sachschaden, insb. Fahrzeugschaden
    Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung
    Mietwagenkosten (Vorsicht bei der Anmietung)
    Merkantiler Minderwert
    Fiktive oder konkrete Abrechnung
  • Personenschaden, Schmerzensgeld, Verdienstausfall
  • Schadensersatzrecht
  • Verkehrshaftungsrecht
  • Motorrad- oder Fahrradunfall
  • Autokauf, insb. Gewährleistungsrecht
  • KFZ-Leasingrecht, insb. Unfall mit einem Leasingfahrzeug
  • Verkehrsvertragsrecht
  • Verkehrssachverständige / Verkehrssachverständigenrecht
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung / Zivilprozessrecht
  • etc.

Ordnungswidrigkeitsrecht
(Strafzettel/Bußgeldbescheid)

  • Rotlichtverstoß
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Alkohol- oder Drogenmissbrauch
  • Bußgeld mit Fahrverbot
  • Handyverstoß im Bußgeldverfahren
  • Fehlerhafte Messung im Bußgeldverfahren
  • Probezeit, Aufbauseminar
  • Punkteabbau
  • etc.

Verkehrsverwaltungsrecht

  • Erteilung der Fahrerlaubnis
  • Entziehung der Fahrerlaubnis z. B. wegen 8 Punkten oder wegen Drogen oder Alkoholmissbrauchs
  • MPU (Medizinische-Psychologische Untersuchung, sog. Idiotentest) wegen Drogen- oder Alkoholfahrt
  • Nachweis von Alkohol- und Drogen-Abstinenz
  • MPU wegen 8 Punkte und mehr
  • MPU wegen Straftaten mit Aggressionspotential
  • etc.

Verkehrsstrafrecht
(Strafrecht)

  • Anhörung durch die Polizei oder durch die Staatsanwaltschaft
  • Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Anklage, Hauptverfahren
  • Zeugenanhörung, Zeugenbeistand
  • Vertretung des Opfers im Nebenklageverfahren, Adhäsionsverfahren
  • Fahrverbot (§ 44 StGB)
    Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB),
    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis § 111a StPO
  • Sperrfristverkürzung
  • Strafverteidigung gegen die Vorwürfe wie z. B.
    • Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
    • Fahrlässige Tötung, 222 StGB
    • Mord, § 211 StGB
    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), § 142 StGB
    • Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
    • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
    • Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB
    • Einziehung des Fahrzeuges, § 315f StGB
    • Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
    • Versicherungsbetrug, § 263 StGB
    • Versicherungsmissbrauch, § 265 StGB
    • Nötigung, § 240 StGB
    • Straftaten gegen das BtMG
    • Beleidigungsdelikte, §§ 185 ff. StGB
  • etc.

Verkehrsunfall,
Schadensersatz & Schmerzensgeld


Schwerer Verkehrsunfall mit Sachschaden und Personenschaden

Sie hatten einen Verkehrsunfall. Sie wissen nicht, wie Sie sich zu verhalten haben? Der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers und auch Ihr eigener Kfz-Haftpflichtversicherer sowie die Polizei bombardiert Sie mit ihren Schreiben und Anrufen. Sie haben einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten und wissen nicht, wie Sie darauf reagieren müssen?

Ihre Experten im Verkehrsrecht

Rufen Sie uns an, Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi und ihr Team bieten Ihnen als Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht bei einem Verkehrsunfall eine umfassende Rechtsberatung mit einem „Rundum-Sorglos-Paket“ an. Wir übernehmen gerne für Sie die ganze Unfallabwicklung. Wir kümmern uns professionell um alle anfallenden Aufgaben bei der Unfallabwicklung wie z. B. die Klärung der Sach- und Rechtslage mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder die Korrespondenz mit den an Ihrem Fall beteiligten Parteien wie z. B. mit Ihrer eigenen Kaskoversicherung oder Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung, Ihrer Rechtschutzversicherung, mit der Polizei und dem Kfz-Gutachter bzw. Kfz-Sachverständiger. Falls Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast ist, werden wir auch den Schriftwechsel mit dem Leasinggeber und der Bank für Sie führen.

Wir haben seit 2008 Erfahrung in der Abwicklung von Unfällen bei Personen- und Sachschaden.

Unsere Verkehrsanwälte kümmern sich kompetent und zügig um Ihr Anliegen und sind ab der Beauftragung Ihr einziger Ansprechpartner.

Unverschuldeter Verkehrsunfall

Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie auch stets die Hilfe eines Verkehrsanwalts in Anspruch nehmen. Der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers muss Ihre Rechtsanwaltsgebühren und Ihre Sachverständigenkosten bezahlen.

Es ist in Ihrem Interesse, wenn Sie einen Anwalt von Anfang an mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.

Schuldfrage ist offen

Wenn die Polizei Ihnen die Schuld an dem Unfall zuschiebt und Sie einen Anhörungsbogen von der Polizei, einen Bußgeldbescheid, einen Strafbefehl wegen des Tatvorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung oder sogar ein Schreiben wegen des Tatvorwurfs fahrlässiger Tötung erhalten haben, geht Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht dagegen vor und versucht, das Bußgeldverfahren bzw. Strafverfahren gegen Sie zur Einstellung zu bringen.

Rechtsschutzversicherung hilft enorm

Eine Rechtschutzversicherung hilft Ihnen nicht nur in einem Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren wegen der anfallenden Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und Sachverständigenkosten sowie Zeugenauslagen, sondern auch bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche im gerichtlichen Verfahren.


Verkehrsstrafrecht,
Einziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot & MPU


Verkehrsstrafrecht und Führerschein

Ihnen wird vorgeworfen, eine Verkehrsstraftat begangen zu haben. Ihr Führerschein ist gefährdet oder wurde bereits durch die Polizei in Beschlag genommen oder sichergestellt. Ihnen liegt einen Beschluss des Amtsgerichts über die vorläufige Entziehung Ihres Führerscheins nach § 111a StPO vor. Die Polizei wirft Ihnen eine Alkohol- oder Drogenfahrt vor? Was droht und ab wann droht die MPU?

Ihre Verkehrsrechtsspezialisten

Sobald Ihnen die Polizei einen Ordnungswidrigkeitsverstoß oder eine Verkehrsstraftat vorwirft, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns als Ihre Verkehrsspezialisten. Seit Jahren hat sich Rechtsanwältin Ahmadi als Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht auf die erfolgreiche Bearbeitung folgender Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeitsverstoße besonders spezialisiert:

  • Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
  • Fahrlässige Tötung, 222 StGB
  • Mord, Fahrzeug als gemeingefährliches Mittel, § 211 StGB,
  • Gefährliche Körperverletzung, Fahrzeug als Waffe, § 224 StGB
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), § 142 StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB
  • Einziehung des Fahrzeuges wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen, § 315f StGB
  • Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB, Alkoholfahrt, Drogenfahrt
  • Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, § 111a stopp
  • Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Entziehung der Fahrerlaubnis, § 69 StGB
  • Speere für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, § 69a StGB
  • Isolierte Speere für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Wirkung der Entziehung bei einer ausländischen Fahrerlaubnis, § 69b StGB
  • Fahrverbot im Strafverfahren von einem Monat bis zu 6 Monaten, § 44 StGB
  • Versicherungsbetrug, § 263 StGB
  • Versicherungsmissbrauch, § 265 StGB
  • Nötigung, § 240 StGB
  • Vollrausch, § 323a StGB
  • Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB
  • Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG, auch bei einem ausländischen Führerschein
  • Urkundenfälschung, § 267 StGB
  • Fahren mit Alkohol oder Drogen im Blut, Alkohol am Steuer, § 24a StVG
  • Fahrverbot im Bußgeldverfahren, von einem Monat bis zu 3 Monaten, § 25 StVG
  • Alle Arten von Verkehrsordnungswidrigkeitsverstoßen i. S. d. § 24 StVG
  • Anordnung einer MPU bei einer Alkoholfahrt oder Drogenfahrt im Bußgeldverfahren und Strafverfahren

Ihr Führerschein ist gefährdet

Bei dem Vorwurf einer Verkehrsstraftat, geht es nicht nur um eine Geldstrafe, sondern Ihr Führerschein ist dadurch gefährdet. Deshalb lassen Sie es von Anfang an, dass Ihr Anliegen von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit langjähriger Berufserfahrung als Strafverteidiger gelöst wird. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht bzw. ein guter Verkehrsanwalt weiß sofort, worauf er dabei achten muss und welche Argumente und Strategien bei der Staatsanwaltschaft und dem Gericht erfolgversprechend sein können.

Tipp eines guten Strafverteidigers, eines Fachanwalts für Verkehrsrecht und Strafrecht

Wenn Ihnen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! In jedem Fall gilt sowohl beim Bußgeldverfahren als auch beim Strafverfahren der Grundsatz: Schweigen ist Gold!

Vermeiden Sie auch ein Teilgeständnis. Am besten teilen Sie den Polizeibeamten mit, dass Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen. Dann werden die Polizeibeamten Sie sicherlich mit ihren Fragen in Ruhe lassen.

Wer eine Verkehrsstraftat begangen hat, muss damit rechnen, dass das Gericht ihm die Fahrerlaubnis auch schon vor dem Strafurteil nach § 111a StPO einzieht. Deshalb ist es äußert wichtig, dass Ihr Anwalt vor der eventuellen Einlassung einen Antrag auf Akteneinsicht stellt und sodann mit Ihnen die Sach- und Rechtlage eingehend erörtert. Ihr Verkehrsanwalt wird nach dem Studium der amtlichen Ermittlungsakte mit Ihnen die Entscheidung treffen, ob und wann es rechtlich Sinn macht, Beschwerde gegen den Beschluss über die vorläufige Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis beim Gericht zu erheben.

Erstberatungsgespräch

Sobald Ihnen die Polizei einen Verkehrsverstoß oder eine Verkehrsstraftat vorwirft, machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Ihr Schweigen gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht darf nie zu Ihren Lasen ausgelegt werden.

Wir empfehlen Ihnen stets unsere Erstberatung zum Pauschalpreis von 220,00 € brutto. Das Ziel der Erstberatung ist es, Ihr Anliegen zu erörtern, Lösungswege für das weitere Vorgehen aufzuzeigen und Sie über die Kosten und Risiken zu informieren.

Rechtschutzversicherung hilft enorm!

Wenn Sie über eine Verkehrsrechtschutzversicherung verfügen, zahlt das Erstberatungsgespräch Ihre Rechtschutzversicherung.


Ordnungswidrigkeitsrecht, Bußgeldverfahren,
Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Fahrverbot


Härtere Strafen für Verkehrssünder

Ihnen wird einen Verkehrsverstoß vorgeworfen, wie z. B. mit dem Auto zu schnell gefahren zu sein, eine rote Ampel übersehen, den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder Handyverstoß begangen zu haben. Sie haben von der Polizei einen Anhörungsbogen, einen Zeugenfragebogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten. Der Bußgeldbescheid enthält ein Fahrverbot. Sie machen sich um Ihren Führerschein und Ihren Job sorgen. Sie haben viele Punkte bei dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg und Ihnen droht deshalb die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis und die MPU.

Ihre Verkehrsrechtsspezialisten

Rufen Sie uns vertrauensvoll an, als erfahrene Streifverteidigerin und Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht hat Rechtsanwältin Ahmadi zahlreiche Bußgeldverfahren erfolgreich zugunsten ihrer Mandanten vor diversen Gerichten bundesweit zum Abschluss gebracht. Rechtsanwältin Ahmadi ist fachlich bestens qualifiziert, Ihnen rechtlich zu helfen. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht kennt sie alle möglichen formellen und materiellen Rechtsfehler in einem Bußgeldbescheid und in der Akte.

Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Es lohnt sich immer, von Anfang an, also wenn die Polizei einem den Tatvorwurf eröffnet oder man den Anhörungsbogen von der Polizei, spätestens wenn man den Bußgeldbescheid, erhält, hiergegen anwaltlich vorzugehen. Denn ein auf das Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisierter Anwalt kennt viele Wege, das Bußgeldverfahren allein aus Verfahrensgründen zur Einstellung zu bringen.

Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid

Die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen.

Hohe Geldbuße statt Fahrverbot

Wenn der Bußgeldbescheid ein Fahrverbot vorsieht, wird Rechtsanwältin Ahmadi die Möglichkeit nutzen, die Bußgeldstelle bzw. das Gericht zu überzeugen, von dem Fahrverbot gegen Sie abzusehen, stattdessen die Geldbuße angemessen zu erhöhen. Des Weiteren wird Rechtsanwältin Ahmadi versuchen eine Ratenzahlung mit der Bußgeldstelle oder dem Gericht für Sie zu vereinbaren. Sie können folglich mit der Einlegung des Einspruches mitbestimmen, wann das Fahrverbot beginnen soll. Die Einlegung des Einspruches bewirkt, dass der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig wird.

Lohnt sich der Verkehrsanwalt?

Erfahrungsgemäß lohnt es sich nicht, wenn der Betroffene selbst zum Tatvorwurf eine Stellungnahme abgibt, da er den Inhalt der Akte nicht kennt oder nur teilweise kennt. Zudem ist das Verkehrsrecht ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Deshalb gibt es den Fachanwalt für Verkehrsrecht.

In jedem Fall gilt sowohl beim Bußgeldverfahren als auch beim Strafverfahren der Grundsatz: Schweigen ist Gold!

Rechtsschutzversicherung hilft enorm!

Es ist natürlich immer eine Kostenfrage, wenn der Betroffene sich entscheidet, anwaltlich gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Wenn Sie verkehrsrechtschutzversichert sind, würde Ihre Rechtschutzversicherung die gesamten Kosten für Sie übernehmen.


Kaufvertrag, Autokauf, Gewährleistung, Rückabwicklung,
Schadensersatz, Gebrauchtwagenkauf, Neuwagenkauf


Ihre Ansprüche als Käufer und Verkäufer beim Fahrzeugkauf

Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ist die Gestaltung des Kaufvertrages über ein Fahrzeug und dessen Rückabwicklung, insbesondere der Gebrauchtwagenkauf zwischen einem Autohändler und einem Verbraucher erfordert nicht nur gute Rechtskenntnisse, sondern auch besondere Kenntnisse in der Rechtsprechung. Hier geht es in erste Linie um die Durchsetzung der Gewährleitungsansprüche des Käufers als Verbraucher und um die Abwehr der Gewährleistungsansprüche des Autoverkäufers als Unternehmer.

Seit Jahren vertritt Rechtsanwältin Ahmadi als Fachanwältin für Verkehrsrecht sowohl die Autohäuser als auch die Autokäufer als Verbraucher außergerichtlich und gerichtlich.

Sobald Sie mit dem Verkäufer oder Käufer wegen eines Autokaufvertrages ein rechtliches Problem haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwältin Ahmadi. Sie überprüft mit Ihnen gemeinsam, welche Ansprüche Sie als Käufer konkret gegen den Verkäufer haben oder wie Sie als Verkäufer die Ansprüche des Käufers gegen Sie wegen der Inanspruchnahme aus dem Gewährleistungsrecht wirksam abwenden können. Rechtsanwältin Ahmadi wird überprüfen, ob ein wirksamer Kaufvertrag, ein (erheblicher) Mangel, eine Zusicherung oder eine zugesicherte Eigenschaft im Rechtssinne vorliegt und welche Fristen dabei zu beachten sind. In geeigneten Fällen wird sie für Sie den Kaufvertrag anfechten und/oder den Rücktritt aus dem Kaufvertrag erklären. Zudem wird Sie Ihre Schadenersatzansprüche und Minderungsansprüche kompetent außergerichtlich, notfalls gerichtlich durchsetzen.

Bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages wird sie für den Verkäufer die Nutzungsausfallentschädigung berechnen und gerichtlich geltend machen.

Ihre Verkehrsrechtsexperten helfen

Wenn Sie eine rechtliche Frage in Bezug auf Ihr Fahrzeug haben, der Verkäufer reagiert nicht auf Ihre Aufforderung zur Reparatur Ihres Fahrzeuges, Sie möchten den Kaufpreis mindern oder das Fahrzeug zurückgeben und stattdessen den Kaufpreis zurückhaben, vereinbaren Sie mit Rechtsanwältin Ahmadi ein Erstberatungsgespräch, schildern Sie ihr in Ruhe ihren Fall. Bei uns kostet das Erstberatung von 220,00 € brutto. Das Ziel der Erstberatung ist es, Ihr Anliegen zu erörtern, Lösungswege für das weitere Vorgehen aufzuzeigen und Sie über die Kosten und Risiken zu informieren, vor allem dient das Erstberatungsgespräch dazu, Sie über die Erfolgsaussichten Ihres Falles umfassend zu beraten.

Rechtschutzversicherung hilft immer

Es ist natürlich immer eine Kostenfrage, wenn man anwaltlich gegen den Autoverkäufer aus dem Autokaufvertrag vorgeht oder sich gegen die Ansprüche des Käufers als Verkäufer anwaltlich abwehrt. Wenn Sie verkehrsrechtschutzversichert sind, würde Ihre Rechtschutzversicherung die gesamten Kosten für Sie übernehmen.

Vertrauen Sie unserer Fachkompetenz

Rechtsanwältin Ahmadi hilft Ihnen als Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht kompetent und zügig bei unterschiedlichsten Rechtsproblemen rund um Auto, Kaufvertrag, AGB, Abgas-Skandal, Straßenverkehr, Autowerkstatt und Führerschein sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.