Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

Unser Erfolg basiert auf über 14-jährige Berufserfahrung, das Vertrauen und Zufriedenheit unserer Mandanten!

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de


Nebenklageverfahren & Opfervertretung
Fachkundige, engagierte und effektive Verteidigung Ihrer Rechte als Opfer einer Straftat, insbesondere eines Gewaltverbrechens


Sie, Ihr Kind, Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder eine Ihnen nahestehende Person wurden Opfer einer Straftat? Sie wollen, dass der Täter bestraft wird? Sie wissen nicht, welche Rechte Sie als Opfer haben und sind verunsichert? Sie möchten gegen den Täter Schadensersatzansprüche geltend machen, wissen aber nicht wie?

Das Opfer einer Straftat, wenn sie anwaltlich nicht vertreten ist, wird es in einem Strafverfahren, in dem es vorrangig um den Täter geht, meist nur als Zeuge behandelt. Viele wissen leider immer noch nicht, dass Opfer bestimmter Straftaten sich ab Anklageerhebung in einem Strafverfahren diesem als so genannte Nebenkläger nach § 395 StPO, insbesondere bei Tötungsdelikten, schweren Körperverletzungsdelikten und Sexualstraftaten, anschließen können. Als Nebenkläger erhält das Opfer einer Straftat dann weitreichende Einflussmöglichkeiten auf das Strafverfahren. Sie sind also Prozessbeteiligter und nicht nur Zeuge. Die Rechte des Nebenklägers unterscheiden sich nämlich nicht wesentlich von den Rechten der übrigen Prozessbeteiligten, wie z. B. Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Neben der Nebenklage gibt das Adhäsionsverfahren nach §§ 403ff. StPO dem Verletzten bzw. Opfer einer Straftat die Möglichkeit, in das Strafverfahren gegen den Schädiger einzugreifen und ggf. zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren durchzusetzen.

Das Opfer einer Straftat kann sich im Verfahren als Nebenkläger von einem auf das Opferrecht spezialisierten Strafverteidiger vertreten lassen. Grundsätzlich hat der Nebenkläger seine Auslagen selbst zu tragen. In den Fällen des rechtswidrigen versuchten Mordes und Totschlages sowie bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, Kindern und Jugendlichen erfolgt auf Antrag die Beiordnung eines Strafverteidigers. In den übrigen Fällen kann einkommensschwachen Opfern unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Allerdings muss die Sach- oder Rechtslage schwierig sein, also der Verletzte darf seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder ihm darf dies nicht zuzumuten sein. Im Falle seiner Verurteilung ist der Täter grundsätzlich verpflichtet, auch die Kosten des Nebenklägers zu tragen. In vielen Fällen hilft die Opferhilfeorganisation „Weisser Ring e.V.“ mit der Übernahme der Rechtsanwaltskosten oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt die anfallenden Kosten, sobald die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat.

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi ist Fachanwältin für Strafrecht und ist seit Jahren als Opferanwalt tätig. Sie hat auch Opfer einer Straftat im Nebenklageverfahren vor dem Schwurgericht, also Großstrafverfahren vertreten. Sie steht Ihnen mit juristischer Beratung und Unterstützung zur Seite. Sie erklärt Ihnen, welche Rechte Sie als Verletzter einer Straftat oder Hinterbliebener haben und was konkret im Strafverfahren gegen den Täter auf Sie zukommt. Da Rechtsanwältin Ahmadi als Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht auf das Schadensersatzrecht besonders spezialisiert ist, wird sie Ihre Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche effektiv gegen den Täter durchsetzen. Sie übernimmt Nebenklagevertretung im Strafverfahren und versucht im Adhäsionsverfahren, also im Strafverfahren, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Rechtsanwältin Ahmadi wird gegen den Täter im Wege der einstweiligen Anordnung nach Gewaltschutzgesetz ein befristetes Kontakt- und Näherungsverbot zu erwirken. Bei häuslicher Gewalt wird sie auch die Wohnungsverweisung beantragen.

Rechtsanwältin Ahmadi bietet Ihnen die fachliche Kompetenz eines guten Strafverteidigers, die Sensibilität eines Experten und ihre jahrelange Erfahrung im Umgang mit Geschädigten im Strafverfahren und Zivilverfahren.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Rechtsanwältin Ahmadi. Sie wird sich umgehend persönlich und vertrauensvoll um Ihr Anliegen kümmern.

Tipp eines guten Opferanwalts:

Als Opferanwalt rate ich allen Opfern einer Straftat und deren Angehörigen dringend neben der Beweissicherung gegen den Täter auch eine Strafanzeige zu erstatten. Es ist in Ihrem Interesse, wenn Sie sich umgehend an einen auf das Opferrecht spezialisierten Anwalt, also sog. „Opferanwalt“, wenden. Ihr Anwalt wird Sie beraten, wie Sie die Beweise zu sichern haben, er wird für Sie eine Strafanzeige erstatten. Vor dem Strafgericht wird Ihr Anwalt Ihre strafrechtlichen Ansprüche im Rahmen der Nebenklage und/oder Adhäsionsverfahrens geltend machen. Des Weiteren wird Ihr Anwalt ihre zivilrechtlichen Ansprüche bei Personen- und Sachschäden wie z. B. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden etc. vor dem Zivilrecht durchsetzen. Für das Opfer einer Straftat besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt auf Staatskosten beigeordnet zu bekommen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Opfer nach seinen finanziellen Möglichkeiten in der Lage wäre, den Anwalt selbst zu bezahlen. Sollten die Voraussetzungen für die Bestellung eines Opferanwalts nicht vorliegen, so kann dem Verletzten Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Das Opfer der Tat muss dann nicht in der Lage sein, die Kosten für einen Rechtsanwalt mit eigenen Mitteln aufzubringen. Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi Fachanwältin für Strafrecht wird im Rahmen eines Beratungsgesprächs Sie auch über die Kosten aufklären.

Tätigkeitsschwerpunkte in der Nebenklage und Opfervertretung

  • Beratung, Vertretung und Hilfe für Opfer einer Straftat oder deren Angehörigen im Nebenklageverfahren
  • Stellung der Strafanzeige und des Strafantrags bei Antragsdelikten
  • Begleitung zur polizeilichen Zeugenvernehmung während des Ermittlungsverfahren
  • Begleitung zur Gerichtsverhandlung als Nebenklagevertreterin und Zeugenbeistand
  • Durchsetzung Ihres Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruches im Strafverfahren (sog. Adhäsionsverfahren)
  • Täter-Opfer-Ausgleich im Strafverfahren
  • Stalking, Nachstellung, Gewaltschutzgesetz, Opferanwalt
  • Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung
  • Tötung, Totschlag, Mord
  • Freiheitsberaubung, Erpressung
  • Fahrlässige, vorsätzliche, gefährliche, schwere Körperverletzung,
  • Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch
  • Häusliche Gewalt, Gewaltopfer, einstweilige Verfügung, Platzverweis, Kontaktverbot, Annährungsverbot, Wohnungsverweis
  • Rückkehrverbot