Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

Unser Erfolg basiert auf über 14-jährige Berufserfahrung, das Vertrauen und Zufriedenheit unserer Mandanten!

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

28.10.2018

Was ist eine gerechte Strafe? Wie lange muss man einen Straftäter bestrafen? Bestrafung muss sein, aber nur im Rahmen eines rechtsstaatlichen und fairen Strafverfahrens. Der Schrei nach Strafe ist allgegenwärtig; Zu Recht?



 

Die Rolle eines staken Strafverteidigers, die Haltung zeigt, ist in einem Rechtsstaat unabdingbar!

 


Während gestern am Samstag, den 28.10.2018, viele noch im Bett lagen, war ich gegen 10:00 Uhr in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand, um dort meinen 19jährigen Mandanten zu besuchen. Ich kenne die Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand inzwischen seit 2002 von innen und außen. Die Verteidigung Jugendlicher und junger Erwachsener in Jugendstrafsachen ist für mich eine Herzensangelegenheit.

Nach meinem ersten Staatsexamen Ende 2001 arbeitete ich damals bei der Rechtsanwaltskanzlei Ramelwo & Partner und beschäftigte mich überwiegend mit wirtschafts- und insolvenzrechtlichen Themen. Doch das Schicksal hatte mit mir wie immer etwas anderes vor….

Anfang 2002 habe ich den Staranwalt Uwe Meaffert in einer Jugendstrafsache persönlich kennen und schätzen gelernt. Zum ersten Mal musste ich mich nicht nur mit den anspruchsvollsten strafrechtlichen Themen vor der Jugendkammer des Schwurgerichts Hamburg auseinandersetzen, sondern auch mit dem Strafvollzugsrecht. Die hochkarätigen Strafverteidiger Herrn Kollege Uwe Maeffert und Herrn Kollegen Thomas Piplak, also die besten Strafverteidiger aus Hamburg, vor dem Schwurgericht über die Schulter zu schauen, war für mich, die noch vor ihrem Referendariatsdienst stand, sehr spannend und absolut lehrreich.

Nirgends auf der Welt gibt es so viele Vorschriften, Regelungen und Einschränkungen als in einer Haftanstalt, alles ist bis ins kleinste Detail akribisch reglementiert. Der Mensch wird mit einem Schlag in der Untersuchungshaft entmündigt, während noch die Unschuldsvermutung gilt. Der Insasse muss für jedes Begehren einen schriftlichen Antrag stellen und vor allem eine aussagekräftige Begründung liefern. Die Ablehnungsquote ist besonders im Falle der Untersuchungshaft sehr hoch und Anwälte haben meist nicht die Zeit sich auch noch um diese internen Angelegenheiten in der Haftanstalt zu kümmern. Als Pflichtverteidiger ist der Anwalt in der Regel auf das Strafverfahren fokussiert. Der Beschuldigte einer Straftat und dessen Angehörigen sind mit der Situation absolut überfordert.

Mich verbindet mit JVH Hanöversand sehr viele Erinnerungen, einige sehr tragische Fälle, die ich vielleicht nie in meinem Leben vergessen werde. Aber auch sehr viele Erfolgserlebnisse, die mein Leben als Strafverteidigerin bis heute geprägt haben. Deshalb bin ich Strafverteidigerin aus Überzeugung und Leidenschaft.

Ich habe gelernt, dass sich die Hartnäckigkeit auszahlt und man darf sich nicht mit einem „NEIN“ eines Beamten bzw. Justiz zufriedengeben, sondern Anträge stellen und entsprechend begründen und unendlich argumentieren. Damals ist mir gelungen, dass wir Frau Rudolf als Abteilungsleiterin JVH Hanöversand überzeugen konnten, dass ich jeden Mittwoch von 9:00 bis 12:00 Uhr vier Monate lang den heranwachsenden Jugendlichen während der Untersuchungshaft auf seinen Schulabschluss vorbereiten konnte. Diese Maßnahme wurde vom Gericht als strafmildernd berücksichtigt und später hat der Jugendliche erfolgsreich seinen Schulabschluss absolviert. Dies war im Rahmen der Verurteilung als Auflage während des ersten Jahrs der Bewährungsstrafe vorgesehen.

Der junge Mann hat sich später zu unserer Freude unglaublich positiv und erfolgsreich entwickelt. Deshalb ist die Anwendung des Jugendstrafrechts auch bei den Heranwachsenden und vor allem die Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht sowie Resozialisierung extremwichtig. Denn nur eine Gefängnisstrafe für mehrere Jahren zu verhängen mag für einige erschreckend wirken. Dies würde statistisch betrachtet leider nur zu einer hohen Rückfallquote führen. Wie Prof. Dr. Thomas Fischer zu Recht auf der Veranstaltung „Über das Strafen, Recht und Sicherheit in der demokratischen Gesellschaft in Hamburg“ darauf hinwies, Menschen sind kein Hamster und Kanarienvogel sind, die man im Käfig halten kann. Weder Prof. Dr. Thomas Fischer noch ich möchten hier eine Kuscheljustiz anpreisen und einen Menschen, der ein Verbrechen begangen hat, eine besondere Behandlung bzw. Stellung empfehlen im Vergleich zu anderen Lebewesen. Strafe muss sein, aber eine „Gerechte“. Was eine gerechte Strafe ist, haben viele kluge Köpfe in verschiedenen Gesellschaften leider mit mäßigem Erfolg versucht, es klarzustellen.

Ich denke, eine gerechte Strafe ist dann gewährleistet, wenn ein Strafprozess unter Beachtung der Gewaltenteilung und richterlichen Unabhängigkeit fair durch klare Regeln abläuft. In einem demokratischen Rechtsstaat ist zudem die Stellung eines starken Strafverteidigers unabdingbar. Nur so kann das Gericht den Beschuldigten tat- und schuldangemessen verurteilen. Was aber viel wichtiger ist und leider immer wieder in Vergessenheit gerät, ist die Tatsache, dass der Staat seine Bürger nur durch eine funktionierende Resozialisierung vor den künftigen Straftätern schützen kann. Ein faires Strafverfahren muss sich stets von dem Grundgedanken unserer Verfassung „die Würde eines Menschen ist unantastbar“ sowohl für den Täter als auch selbstverständlich für das Opfer leiten. Dabei soll es klar sein, dass es im Strafverfahren in erster Linie um die Verurteilung eines Straftäters und Grundgedanke eines fairen Verfahrens geht.

Es steckt sehr viel Wahrheit in dem Satz von dem russischen Schriftsteller und Philosophen Dostojewski:

 

„Den Grad der Zivilisation einer Gesellschaft kann man am Zustand ihrer Gefangenen ablesen.“

Jacqueline Ahmadi
Strafverteidigerin & Rechtsanwältin aus Hamburg
Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht