Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

Unser Erfolg basiert auf über 14-jährige Berufserfahrung, das Vertrauen und Zufriedenheit unserer Mandanten!

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

22.07.2018

Lohnt es sich gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen? Kriege ich ein Fahrverbot? Muss ich meinen Führerschein abgeben? Kriege ich Punkte? Wie kann ich Fahrverbot umgehen?



Lohnt es sich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben?


Als Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht weiß ich, dass jeder Verstoß der mit einem Punkt verbunden ist, muss von einem Spezialisten für Verkehrsrecht dringend detailliert auf etwaige Fehler geprüft werden. Erst nach der Einsicht in der amtlichen Ermittlungsakte ist dem Verkehrsanwalt möglich über die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid eine zuverlässige Einschätzung geben. Wie bei einem Strafverfahren ist auch bei einem Bußgeldverfahren immer noch das Kernstück der Verteidigung die Hauptverhandlung. Allerdings das Ziel eines guten Strafverteidigers ist stets von Anfang an, eine Hauptverhandlung vor dem Gericht möglichst zu vermeiden.


Erfahrungsgemäß sind viele Bußgeldbescheide sehr häufig fehlerbehaftet und deshalb anfechtbar. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht ist ein Spezialist für Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren. Ihr Anwalt wird alle Ihre Fragen bei einem Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoßes, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandverstoßes, Handyverstoßes, Verkehrsunfall bei Vorfahrtsmissachtung etc. umfassend beantworten und Ihnen wertvolle Tipps geben, damit Sie Ihren Führerschein nicht verlieren müssen.


Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit oder ohne Fahrverbot


Für bestimmte Verstöße ist ein Bußgeld ab 60 Euro zugleich mit mindestens 1 Punkt in Flensburg verbunden. Viele wissen nicht, dass man bei einem Handyverstoß nicht nur 100,00 € zahlen muss, sondern auch einen Punkt im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erhält. Bereits ab 8 Punkten verliert man seinen Führerschein. Das bedeutet, die Führerscheinstelle entzieht einem die Fahrerlaubnis und zudem wird eine Sperrfrist von 6 Monaten angeordnet. Die Führerscheinstelle wird Ihnen auf Antrag erst 6 Monate nach der Abgabe Ihres Führerscheins eine neue Fahrerlaubnis erteilen.


Kann ich meine Punkte abbauen?


Sie können durch eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nur einen Punkt abbauen. Allerdings ist ein Punkteabbau nur einmal alle fünf Jahre und nur bei bis zu 5 Punkten möglich. Der Kurs zum Punkteabbau besteht aus einem verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Teil.


Bei einem Bußgeldbescheid ist eine Verkehrsrechtschutzversicherung absolut hilfreich!


Wenn Sie über einen Verkehrsrechtsschutzversicherungsvertrag verfügen, lohnt es sich immer, gegen einen Handyverstoß oder überhaupt gegen einen Bußgeldbescheid, der mit einem Punkt oder mehr geahndet wird, Einspruch zu erheben. Denn ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt viele Wege, das Bußgeldverfahren für Sie zur Einstellung zu bringen und für Sie besteht kein Kostenrisiko.


Ein Verkehrsrechtsschutzversicherungsvertrag hilft nicht nur bei Streitigkeiten um Schadensersatz im Fall eines Verkehrsunfalls rund um das Fahrzeug und Personenschaden, mit der Werkstatt oder mit dem Autohändler, Autoverkäufer, sondern auch bei der Verteidigung im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren, wie Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.

Vorteile einer Einstellung im Bußgeldverfahren: Bei einer Einstellung erhalten Sie keine Punkte.


Empfehlung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht und eines guten Strafverteidigers, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten:


Sobald Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und rufen Sie mich bitte an. Ich helfe Ihnen gerne. Achten Sie bitte auf die Einspruchsfrist von 2 Wochen.

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi
Fachanwältin für Verkehrsrecht & Strafrecht