Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

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Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

04.07.2020

Fahranfänger aufgepasst! Wann verliere ich meinen Führerschein in der Probezeit? Muss ich den Aufbauseminar machen? Verlängert sich meine Probezeit? Kann ich die Verlängerung meiner Probezeit und den Aufbauseminar verhindern? Fahrerlaubnis auf Probe!



Probeleme der Fahranfänger in der Probezeit (Fahrerlaubnis auf Probe)

Sobald Sie den Führerschein bestanden haben, erteilt die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen antragsgemäß die Fahrerlaubnis, zunächst jedoch auf Probe. Die Probezeit dauert in der Regel zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

Wann kann ich die Probezeit verkürzen?
 
Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit anzurechnen (§ 2a Abs. 1 StVG.).

Wann wird die Probezeit verlängert?
 
Wenn der Fahranfänger im Laufe der Probezeit bei einem der folgenden Verkehrsverstoße erwischt wird, hat es für seinen Führerschein auf jeden Fall rechtliche Konsequenzen:
 
·         Geldbuße ab 60 Euro,
 
·         Verhängung eines Fahrverbots,
 
·         Entziehung der Fahrerlaubnis oder
 
·         strafrechtliche Verurteilung im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr,

Bei leichteren Verkehrsverstößen, also solchen, die nicht mit Punkten geahndet werden (Verkehrsverstöße unter 60,00 € wie z. B. Parkverstöße), braucht der Fahranfänger beim Führerschein auf Probe keine besonderen Maßnahmen zu befürchten.
 
Welche Verkehrsverstöße haben rechtliche Konsequenzen auf den Führerschein in der Probezeit?

Bei den Verkehrsverstößen, die für die Probezeit von Bedeutung sind, ist zwischen den

·         „schwerwiegenden“ Verstößen (Katalog A) und
 
·         „weniger schwerwiegenden“ Verstößen (Katalog B)

zu unterscheiden.

Ob es sich bei einer Zuwiderhandlung im Straßenverkehr um einen schwerwiegenden A-Verstoß oder einen weniger schwerwiegenden B-Verstoß handelt, lässt sich dem § 34 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) i.V. m. Anlage 12 FeV entnehmen.
 
Die besonderen Konsequenzen in der Probezeit im Stufensystem

 
Bei straf- oder bußgeldrechtlichen Verstößen während der Probezeit muss die Führerscheinbehörde folgende abgestufte Maßnahmen ergreifen:
 
 1. Stufe während der Probezeit für Fahranfänger
 

Wenn der Fahranfänger in der Probezeit eine schwerwiegende (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende (zwei B-Verstöße oder ein A-Verstoß) Zuwiderhandlungen begangen hat, wird der Fahranfänger zur Teilnahme am Aufbauseminar verpflichtet. Zudem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

2. Stufe während der Probezeit für Fahranfänger
 
Ist ein Fahranfänger während der Probezeit nach einem A-Verstoß und absolviertem Aufbauseminar erneut mit einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen auffällig geworden, erhält er eine schriftliche Verwarnung sowie eine Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Dieser Empfehlung sollte innerhalb von zwei Monaten entsprochen werden. Allerdings ist die Teilnahme freiwillig und daher mit Kosten verbunden (§ 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG).
 
In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt. Sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Erkenntnisse aus der Beratung sind nur für den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde, § 2a Abs. 7 StVG

 

3. Stufe während der Probezeit für Fahranfänger
 
Begeht der Führerscheinneuling nach Ablauf der Frist zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere leichtere Verkehrsverstöße, ist Schluss. Dann muss ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Wurde die Entziehung der Fahrerlaubnis wirksam angeordnet, darf dem Fahranfänger eine neue Fahrerlaubnis erst nach drei Monaten erteilt werden. Dir Drei-Monats-Frist beginnt mit der Abgabe des Führerscheins. Wenn nach der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit erneut ein A-Verstoß begangen wird, ordnet die Führerscheinbehörde in der Regel die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.
 
Hat Widerspruch gegen die Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger wegen eines Verkehrsverstoßes während der Probezeit Aussicht auf Erfolg?

Es ist sehr schwer gegen die Anordnung eines Aufbauseminars Erfolg zu erzielen. Deshalb empfehle ich den Fahranfängern sich stets bereits im Bußgeldverfahren von einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht verteidigen zu lassen, damit es nicht zu einer Anordnung eines Aufbauseminars kommt. Meist kommen die Mandanten zu spät zu einem Anwalt.

Aufbauseminar Es ist zu berücksichtigen, dass der maßgebliche Zeitpunkt für die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar wegen einer rechtskräftig geahndeten Verkehrsordnungswidrigkeit innerhalb der zweijährigen Probezeitpunkt nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder Urteils ist, sondern allein der Zeitpunkt der Tatbegehung.
 
Wenn die Verteidigung in einem Bußgeldverfahren oder Strafverfahren für den Fahranfänger erfolgreich war, dann entfaltet die rechtkräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörde. Das bedeutet, dass die Fahrerlaubnisbehörde später nicht kommen und behaupten kann, sie möchte trotzdem gegen den Fahranfänger die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen. 

Was geschiht, wenn der Fahranfänger trotz Anordung der Fahrerlaubnisbehörde nicht an einem Aufbauseminar teilnimmt?

Wenn die Führerscheinstelle gegen den Fahranfänger die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet hat, ist der Fahranfänger verpflichtet, der Führerscheinstelle die Bescheinigung über die vollständige Teilnahme an einem Aufbauseminar fristgemäß zu übermitteln. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Führerscheinstelle die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnet. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn der Fahranfänger seine Teilnahme am Aufbauseminar nachweist.
 
Um die Frist nicht zu versäumen und damit die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis zu gefährden, ist es wichtig, sich unmittelbar nach Erhalt der Anordnung um einen Platz in einem Aufbauseminar zu bemühen. Denn es kann Zeit in Anspruch nehmen, bis Sie über eine Teilnahmebescheinigung verfügen. Bevor Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen, wäre es zu empfehlen, bei einem spezialisierten Verkehrsanwalt ein Erstberatungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht weise ich jedoch darauf hin, dass
 
Achtung! Null Promille in der Probezeit

Nach § 24C Absatz 1 StVG handelt ordnungswidrig, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. Nach Abs. 2 handelt ordnungswidrig auch, wer die Tat fahrlässig begeht.

In der Praxis wird ab einem Wert von 0,2 ‰ Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft bereits angenommen, dass die Fahrtüchtigkeit eines Fahranfängers eingeschränkt ist. Ein Verstoß in der Probezeit gegen die 0,0 Promillegrenze mit weniger als 0,5 Promille wird mit einem Bußgeld von 250,00 € und einem Punkt im Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geahndet.

Fazit

Fest steht: Nur wer sich gleich von Anfang an bei einem Verkehrsverstoß in der Probezeit durch einen auf das  Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht verteidigen lässt, kann u. U. die Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahren und die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar durch die Fahrerlaubnisbehörde umgehen.
 
Rat eines guten Verkehrsanwalts bzw. Fachanwalts für Strafrecht und Verkehrsrecht

Wenn Sie im Straßenverkehr mit Alkohol oder Drogen auffällig geworden sind, einen Verkehrsverstoß oder Straftat begangen haben, machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und wenden Sie sich umgehend vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht. Denn nur durch eine umfassende Beratung von Anfang an kann Ihnen effektiv und interessengerecht geholfen werden.
 
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung lohnt sich für alle Verkehrsteilnehmer, vor allem wenn Sie mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt natürlich umso mehr für die Fahranfänger.

 

Ihr Vorteil bei der Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi

Als Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht habe ich bundesweit diverse Strafverfahren und Bußgeldverfahren gegen meinen Mandanten zur Einstellung gebracht, die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis und ihres Fahrzeuges oder die Anordnung eines Fahrverbotes gegen sie verhindert. Sie profitieren auf jeden Fall von meiner über 12-jährige Spezialisierung auf den Rechtsgebieten des Strafrechts und Verkehrsrechts.

Als erfahrene Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht biete ich meinen Mandanten von Anfang an eine effektive und vor allem eine lösungsorientierte Verteidigung. Ich werde mit Ihnen nach eingehender Analyse der amtlichen Ermittlungsakte eine erfolgsreiche Strategie gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht erarbeiten.

 

Hinweis der Fachanwaltskanzlei Ahmadi

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen aus dem Internet möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine kostenlose Beratung anbieten, auch nicht zu den jeweiligen Artikeln unserer Fachanwaltskanzlei im Netz.

 

Autorin:

 

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi

Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Hamburg

Bundesweite Verteidigung im Strafverfahren