Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

Unser Erfolg basiert auf über 14-jährige Berufserfahrung, das Vertrauen und Zufriedenheit unserer Mandanten!

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

24.04.2020

Verliere ich meinen Führerschein schneller? Wann kriege ich ein Fahrverbot? Lohnt sich der Einspruch für Sie gegen den Bußgeldbescheid? Achtung, ab dem 28.04.2020 gilt der neue Bußgeldkatalog mit höheren Strafen!



Autofahrer, Motoradfahrer, Mofafahrer, E-Scooterfahrer, Fahrradfahrer, Führerscheinbesitzer aufgepasst!

 

In ganz Deutschland wird zurzeit fast ausschließlich über die Corona-Krise, deren Folgen und die massiven Grundrechtsbeeinträchtigungen geredet. Fast unbemerkt in Windeseile hat der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer seine StVO-Novelle 2020 erfolgsreich durchgesetzt. In der öffentlichen Wahrnehmung wurde die Tatsache, dass am 28.04.2020 die StVO-Novelle und damit der neue Bußgeldkatalog mit einschneidenden Konsequenzen für die Menschen mit Führerschein in Kraft trifft, kaum Beachtung geschenkt. Nicht einmal das hochanerkannte juristische Online-Magazin LTO verliert dazu ein Wort. Ja in Zeiten, wo die Sicherheit immer wichtiger wird, die Menschen aus Not freiwillig auf ihre Freiheitsrechte verzichten und sie sich um ihre grundlegenden Rechte und Existenz fürchten müssen, fallen die Verhängung höherer Geldbuße und Anordnung eines Fahrverbots von einem  Monat oder zwei Monaten und sogar 3 Monaten demgegenüber kaum ins Gewicht.

Als Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht halte ich nicht alle diese Regelungen als das geeignete Mittel zur Sicherheit des Straßenverkehrs, sondern als reine Abzocke. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass dahinter nicht nur das Ziel den Straßenverkehr sicherer zu gestalten steckt, sondern auch die Erreichung klimafreundlicher Ziele. In einem Rechtsstaat haben die Bürger die Möglichkeit, den Bußgeldbescheid im Einzelnen mit Hilfe eines Rechtsanwalts durch das Gericht prüfen zu lassen. Allerdings hat man im Bußgeldverfahren im Vergleich zum Strafverfahren nicht so viele prozessuale Prüfmöglichkeiten.

 

Hier nur ein paar der neuen Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), die ab dem 28.04.2020 in Kraft treten

 

Geschwindigkeitsverstoß bzw. Geschwindigkeitsüberschreitung

 

Wer gegen die neuen Regelungen der Straßenverkehrsordnung verstößt und dabei erwischt wird, muss mit viel drastischeren Maßnahmen rechnen als bisher. Die Bußgelder wurden erhöht, es gibt früher Punkte, und auch ein Fahrverbot droht nun schon eher. Ab innerorts 21 km/h und außerorts 26 km/h muss man bereits für einen Monat seinen Führerschein abgeben. Es ist nunmehr unerheblich, ob man Wiederholungstäter ist oder nicht. Zuvor galt ein einmonatiges Fahrverbot erst ab 26 km/h und auch nur, wenn dies innerhalb eines Jahres bereits die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mindestens 26 km/h war.

 

 

Hier eine Übersicht für die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts:

 

 

Überschreitung

Regelsatz / Punkte innerorts

Regelsatz / Punkte außerorts

Fahrverbot innerorts

Fahrverbot außerorts

bis 10 km/h

30 €

20 €

-

-

11-15 km/h

50 €

40 €

-

-

16-20 km/h

70 €

1 Punkt

60 €

1 Punkt

-

-

21-25 km/h

80 €/

1 Punkt

70 €/

1 Punkt

1 Monat

-

26-30 km/h

100 €/

1 Punkt

80 €/

1 Punkt

1 Monat

1 Monat

31-40 km/h

160 €/

2 Punkte

120 €/

1 Punkt

2 Monate

1 Monat

41-50 km/h

200 €/

2 Punkte

160 €/

2 Punkte

2 Monate

1 Monat

51-60 km/h

280 €/

2 Punkte

240 €/

2 Punkte

2 Monate

1 Monat

61-70 km/h

480 €/

2 Punkte

440 €/

2 Punkte

3 Monate

2 Monate

Über 70 km/h

680 €/

2 Punkte

240 €/

3 Punkte

3 Monate

3 Monate

 

 Parken und Halten

 

  • Darüber hinaus werden auch die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von 35 auf 55 Euro angehoben.
  • Außerdem wird ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt (Verwarngeld: 55 Euro).
  • Auch die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird von 15 auf 35 Euro angehoben.
  • Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird statt bis zu 15 Euro mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet.

 

Rettungsgasse

 

  • Auch wird das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Außerdem droht für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
  • Neu ist auch die Verhängung eines Fahrverbots für das Nichtbilden einer Rettungsgasse auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung.
  • Daneben werden weitere Geldbußen angehoben. Es werden insbesondere bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen die Geldbußen verdoppelt.

 

Achtung beim Auto-Posing

 

Neu ist, dass die Polizei gegen das sogenannte Auto-Posing wirksam vorgehen kann. Durch die StVO-Novelle kann die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben werden.

 
 

Lohnt es sich gegen einen Bußgeldbescheid anwaltlich vorzugehen, Einspruch erheben?

 

Ja, denn ab 8 Punkte verlieren Sie Ihren Führerschein und erst nach 6 Monaten können Sie eine neue Fahrerlaubnis auf Antrag bei der Führerscheinstelle erhalten. Der Erhalt einer neuen Fahrerlaubnis ist an verschiedenen Bedingungen geknüpft. Zudem muss man eine Medizinische-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Sowohl die Erteilung der neuen Fahrerlaubnis als auch das Bestehen einer MPU sind mit Kosten für die Betroffenen verbunden.

 

Damit Sie Ihren Führerschein aufgrund eines Fahrverbotes nicht abgeben müssen oder Sie die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis wegen 8 Punkte oder mehr riskieren, wenden Sie sich umgehend vertrauensvoll an einen auf das Verkehrsrecht, insbesondere auf das Bußgeldverfahren, spezialisierten Anwalt, am besten an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht wird alle Ihre Fragen beantworten und mit allen Mitteln versuchen, das Bußgeldverfahren gegen Sie zur Einstellung bringen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt viele rechtliche Wege, um den Erhalt Ihres Führerscheins zu sichern. Sollte es doch zu einer Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis kommt, wird Ihr Fachanwalt dafür sorgen, dass Sie sobald wie möglich einen neuen Führerschein erhalten.

 
Empfehlung eines guten Strafverteidigers und eines Fachanwalts für Strafrecht und Verkehrsrechts bei einem Bußgeldbescheid

 

Um sich vor einem Fahrverbot oder vor der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis zu schützen, empfehlen die Verkehrsrechtexperten sobald wie möglich eine Verkehrsrechtschutzversicherung abzuschließen. Aufgrund meiner 12-jährigen Berufserfahrung weiß ich ganz genau, dass da Recht haben und Recht bekommen stets mit sehr hohen Kosten verbunden sind. Deshalb schützt eine Rechtsschutzversicherung Sie und Ihre Familie vor einem Prozessrisiko im Bußgeldverfahren gegen Sie, Verkehrsstrafverfahren gegen Sie und bei Verkehrsunfall wegen Personenschaden und Sachschaden sowie bei den Streitigkeiten um Autokauf.  

 

Die Rechtsschutzversicherung erfasst in der Regel Ihre Anwaltskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Zeugen Auslagen, Gerichtsvollzieherkosten, im Falle des Unterliegens auch die Kosten der Gegenseite.

 

Als Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht weiß ich aus Erfahrung, dass wenn heutzutage jemand Auto fährt und nicht über eine gute Verkehrsechtschutzversicherung verfügt, handelt einfach in eigener Sache grob fahrlässig. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist gerade ab dem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs ein absolutes Muss nicht nur für jeden Autofahrer und Führerscheinbesitzer, sondern für alle Menschen, die im öffentlichen Verkehr unterwegs sind. 

 
 

Ihre Rechtschutzversicherung zahlt das Erstberatungsgespräch durch einen Fachanwalt Ihres Vertrauens ّ

 

Wenn Sie ein rechtliches Problem haben, ist es sehr zu empfehlen, unverzüglich ein Erstberatungsgespräch bei einem spezialisierten Anwalt Ihres Vertrauens wahrzunehmen, bevor Sie unüberlegt handeln und sich selbst bei der Polizei und Bußgeldstelle belasten. Das Schweigen vor den Verfolgungsbehörden ist nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Bußgeldverfahren Gold wert.

Sie müssen nicht den Anwalt nehmen, den Ihr Rechtschutzversicherer Ihnen empfiehlt, sondern achten Sie bei Ihrer Suche nach dem besten Anwalt für Ihr rechtliches Problem stets darauf, dass Ihr Anwalt tatsächlich auf das Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert ist, also ein Experte im Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren ist. Denn anderenfalls besteht die Gefahr, dass Sie später Ihren Anwalt wechseln müssen. Ein Anwaltswechsel ist mit weiteren Kosten verbunden. Die Kosten für den zweiten Anwalt übernimmt die Rechtschutzversicherung in der Regel nicht. Deshalb sollten Sie bei der Wahl nach einem guten Anwalt stets nach einem Spezialisten, also einem Fachanwalt suchen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, der über 10 Jahre Berufserfahrung nachweist, ist ein Experte im Verkehrsrecht. Er weiß wie kein Anderer um die Besonderheiten in Bezug auf das Bußgeldverfahren, Führerscheinangelegenheiten, Beweisantragsrecht, Zeugenbefragung, Glaubwürdigkeitsfragen und dem richtigen Umgang mit dem Gericht und Sachverständigen sowie Zeugen.

 

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht werde ich des Öfteren gefragt, welche Rechtschutzversicherer ich meinen Mandanten empfehle und welcher Rechtschutzversicherer die besten Rechtschutzversicherungen anbieten. 

 

Zu der Frage "wer die besten Rechtschutzversicherungen anbietet?" wurden nunmehr viele Verkehrsanwälte durch die Stiftung Warentest befragt. Auch ich bestätige, dass ich als Verkehrsanwältin mit den dort genannten Rechtsschutzversicherern gute Erfahrung gemacht habe.

 

Achtung! Verkehrsanwälte empfehlen die besten Rechtschutzversicherungen

 

Was die beste Rechtschutzversicherung ist und wie Sie die beste Rechtschutzversicherung finden können, informiert das Anwaltsblatt und die Stiftung Warentest aufgrund der Erfahrungen der Verkehrsanwälte:

 

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/anwaltspraxis/anwaltsbefragung-welcher-rechtsschutzversicher-ist-beliebt

 

Den vollständigen Testbericht gibt es hier (kostenpflichtig).

 

Welche Leistungen erfasst eine gute Rechtschutzversicherung?

 

Die Leistungen für Ihren Rechtschutz sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen festgeschrieben. Prüfen Sie deshalb schon vor dem Abschluss des Vertrages, welche Leistungen Ihre Rechtschutzversicherung tatsächlich beinhaltet und welche Versicherungsfälle ausgeschlossen werden. Prüfen Sie vor dem Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages, ob es sich für Sie tatsächlich lohnt, mit Ihrem Rechtschutzversicherer pro Rechtsfall eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Eine Selbstbeteiligung von mehr als 150,00 € halte ich im Hinblick auf die Anzahl der zu erwartenden Verkehrsverstoße wegen der neuen Verkehrsregeln finanziell für nicht angemessen.

 

Wer kann Sie bei der Wahl Ihrer Rechtschutzversicherung am besten helfen?

 

Suchen Sie nach einem erfahrenen, vertrauensvollen und zuverlässigen Versicherungsmakler, der Ihnen bei der Wahl Ihrer Rechtsschutzversicherung kompetent hilft. Es ist stets hilfreich, wenn man einen Versicherungsmakler seines Vertrauens als Ansprechpartner an seiner Seite hat. Denn ich habe es des Öfteren erlebt, dass sich der Versicherungsmakler für den Mandanten bei dem Versicherer für die Kostendeckung einsetzt und manchmal mein Mandant sogar aus Kulanz Kostendeckung erhält.

 

Wie ist die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid?

 

Die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid hängen immer von dem individuellen Fall ab, weshalb zunächst Einsicht in die Akten benötigt wird. Sobald ich die amtliche Ermittlungsakte erhalte, suche ich zunächst nach den prozessualen Fehlern und versuche in geeigneter Form dagegen vorzugehen. Ich bespreche den Inhalt der Akte mit Ihnen und informiere Sie über meine Vorgehensweise und Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid. Gemeinsam treffen wir für Sie die bestmögliche Entscheidung.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie zur StVO-Novelle auf dem Homepage der BMVI

 

Autorin:

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi

Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Hamburg

Bundesweite Verteidigung im Strafverfahren

 

#strafverteidiger #strafverteidigerin #fachanwaltfürstrafrecht #Unschuldvermutung

 

© Name des Fotografen/Urheber: alfexe auf der Homepage der Fotolia; jetzt Adobe Stock, Datei: #206902615