Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

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Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
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Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

15.10.2023

Wer zahlt meine Rechtsanwaltsgebühren in einem Strafverfahren? Ist die Pflichtverteidigung kostenlos? Bekomme ich Prozesskostenhilfe?



Wer zahlt meine Rechtsanwaltsgebühren in einem Strafverfahren? 

In einem Strafverfahren trägt der Auftraggeber einer anwaltichen Dienstleistuna auch die Kosten seines Rechtsanwalts in der Regel.  Dies ist der Mandant. Eine gute Verteidigung in einem Strafverfahren ist mit Kosten verbunden. Ein Strafverteidiger kostet. Denn Ihr Strafverteidiger berät Sie umfassen im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs, er begleitet Sie als Beschuldigten einer Straftat und achtet darauf, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht auf Ihre Rechte achten. Er beantwortet alle Ihre Fragen, er informiert Sie über den Stand des Verfahrens, er liest die Ermittlungsakte, bespricht den Inhalt mit Ihnen, er formuliert Schriftsätze, telefoniert mit der Staatsanwaltschaft oder der Richterin, nimmt Termine wahr, Er befragt die Zeugen, legt gegen das Urteil Rechtsmittel ein und er tut natürlich vielmehr. Er schaut nach dem Rechten und Sie haben bei Fragen einen kompetenten Ansprechpartner.

Mir wird als Strafverteidigerin ständig jedoch vorgetragen: „ich muss die Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren doch nicht selbst bezahlen, ich habe ein Recht auf eine Pflichtverteidigung, holen Sie bitte Frau Rechtsanwältin ihre Rechtsanwaltsgebühren doch von dem Staat. Einige sagen mir, ich habe kein Geld, deshalb muss die Staatskasse für mich doch meine Rechtsanwaltsgebühren bezahlen. Schön wäre es für die Beschuldigten einer Straftat natürlich, aber die Realität sieht ganz anders. Damit würde der Staat indirekt Kriminalität indirekt unterstützen, wenn er jede Person von Anfang an sichert, wenn sie eine Straftat begehen würde, erhält sie sofort auf Kosten des Staates einen Anwalt ihrer Wahl zu Verfügung. Es ist also ein irrer Glaube, dass der Staat die Verfahrenskosten, also auch Ihre Rechtsanwaltskosten, in einem Strafverfahren gegen Sie bezahlt. Dies kommt nur vor, wenn es zu einem Freispruch kommt und in seltenen Fällen bei einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Sie. Bei einer Einstellung muss man in der Regel seine Rechtsanwaltsgebühren selbst bezahlen.

Eine Pflichtverteidigung kommt nur unter bestimmten engen Voraussetzungen in Betracht. Der Pflichtverteidiger wird aus der Staatskasse bezahlt. Das bedeutet aber nicht, dass er gratis für Sie arbeitet: Sollten Sie verurteilt werden, wird der Staat Ihnen diese Kosten als Teil der Verfahrenskosten in Rechnung stellen. Auch wenn bei der Pflichtverteidigung zunächst vom Staat bezahlt wird, ist sie also auf keinen Fall kostenlos. Bei einer Verurteilung fordert die Staatskasse die von ihr verauslagten Anwaltskosten ein.

Bekomme ich im Strafrecht Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe (PKH) ist für einen Beschuldigten im Strafrecht nicht vorgesehen. Denn hierfür gibt es gerade das Institut der Pflichtverteidigung. Ausnahmen bilden allerdings die Nebenklage und das Adhäsionsverfahren. So kann ein Nebenkläger unmittelbar im Strafverfahren als Geschädigte/r einer Straftat nach § 397a Abs. 2 StPO Prozesskostenhilfe beanspruchen.
Um auch Beschuldigten umfassender den Zugang zum Recht zu ermöglichen, traten am 13.12.2019 zahlreiche Neuerungen zur Pflichtverteidigung in Kraft. Dadurch erhalten Beschuldigten nun früher und in einigen Fällen einen Pflichtverteidiger beigeordnet. Lediglich in Bagatellfällen beim Amtsrichter haben Beschuldigte auch fortan keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Hier müssen sich die Angeklagten nach wie vor selbst verteidigen oder selbst einen Anwalt beauftragen und bezahlen.

Im Adhäsionsverfahren lassen sich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche (Schadensersatz als Ausgleich immaterieller Schäden) aus einer Straftat statt in einem eigenen Zivilverfahren bereits unmittelbar im Strafprozess gegen den Täter geltend machen. Der Sache nach handelt es sich jedoch um ein zivilprozessuales Verfahren und nicht um das eigentliche Strafverfahren. Sieht das Gericht von einer Entscheidung ab, so birgt dies für den Antragssteller ein Kostenrisiko, da das Gericht dann nach billigem Ermessen
entscheidet, wer die entstandenen Auslagen des Gerichts und der Beteiligten 
trägt, § 472a Abs. 2 S. 1 StPO.

Was ist mit den Kosten des Erstberatungsgesprächs?

Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldverfahren) kann eine Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Diese gibt es in Hamburg jedoch nicht, da hier die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) eingerichtet und zuständig ist, entsprechende Beratungshilfe zu leisten. Hier beraten Juristen ehrenamtlich bedürftige Ratsuchende im Zivilrecht, Strafrecht, Familien- und Mietrecht. Aus Erfahrung weiß ich jedoch, dass ein Beschuldigte einer Straftat von Anfang an die Unterstützung eines Fachanwalts für Strafrechts dringend benötigt, als nur ein Erstberatungsgespräch bei der ÖRA in Anspruch zu nehmen. Denn beim Tatvorwurf einer Straftat geht es in der Regel um Ihre Freiheit, Ihr Führungszeugnis, Ihr Geld u. U. Ihren Führerschein, Ihre Aufenthaltserlaubnis oder Ihre Einbürgerung. Deshalb empfehle ich Ihnen dringend sich wie folgt zu verhalten, so bald Ihnen die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht vorwirft, sich strafbar gemacht zu haben:

1.    Ruhe bewahren
2.    Zum Tatvorwurf schweigen
3.    Einen Fachanwalt für Strafrecht mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.

Ausländer in einem Strafverfahren müssen besonders aufpassen!

 

Besonders, wenn man nicht über die deutsche Staatbürgerschaft verfügt, besteht die Gefahr, dass die Polizei die Ausländerbehörde über das gegen Sie laufende Ermittlungsverfahren informiert. Dies hat zur Folge, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht ordnungsgemäß nicht verlängert wird und die Ausländerbehörde Ihnen lediglich eine Fiktionsbescheinigung erteilt. Dies hat zur Folge, dass die Ausländerbehörde nicht über Ihren Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis entscheiden wird, soweit gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Die Ausländerbehörde wird auf den Ausgang des Strafverfahrens warten und im Falle einer Verurteilung hat es negative Folgen für Ihren Aufenthaltsstatus. Im schlimmsten Fall, vor allem wenn Sie bereits vorbestraft sind, droht unter Umständen eine Abschiebung. Auf jeden Fall kann es im Falle einer Verurteilung dauern, bis Sie Ihren gewünschten Aufenthaltstitel erhalten. Deshalb sollten Menschen mit ausländischen Wurzeln sich unbedingt an einen Anwalt wenden, damit der Anwalt sich um Ihre Recht kümmern kann. 

 

Hinweis der Fachanwaltskanzlei Ahmadi

 

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen aus dem Internet möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine kostenlose Beratung anbieten, auch nicht zu den jeweiligen Artikeln unserer Fachanwaltskanzlei im Netz.

 

 

Autorin:

 

Rechtsanwältin & StrafverteidigerinJacqueline Ahmadi

Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Hamburg

Bundesweite Verteidigung im Strafverfahren