Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

Unser Erfolg basiert auf über 14-jährige Berufserfahrung, das Vertrauen und Zufriedenheit unserer Mandanten!

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de


Ein Anwalt kostet Geld,
aber kein Anwalt kostet mehr


Ein Erstberatungsgespräch bei einem Fachanwalt ist stets sinnvoll!

Die Frage, ob es sich in Ihrem Fall lohnt, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen, müssen Sie so früh wie möglich im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs mit einem qualifizierten Fachanwalt klären. Damit verhindern Sie überflüssige Prozesse und die damit verbundenen Kosten sowie Ärger.

Wir vereinbaren einen Besprechungstermin. Das Erstberatungsgespräch kann auch gerne telefonisch erfolgen. Der Stundensatz der Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi für ein Erstberatungsgespräch liegt zwischen 220,00 € und 250,00 € brutto bei einem Verbraucher. Wie hoch die Kosten für das Erstgespräch sind, hängt in erster Linie von der zeitlichen Dauer des Gesprächs, dem Rechtsgebiet, der Wichtigkeit der Angelegenheit und Ihrer Fragestellung sowie, ob Sie Unternehmer oder Verbraucher sind, ab. Die Bezahlung ist vor dem Beratungsgespräch, gerne per EC-Karte oder in bar, zu erfolgen. In der Erstberatung besprechen und vereinbaren wir auch die weiteren Kosten. Wenn wir uns einig sind, schließen wir eine Honorarvereinbarung ab. Das Ziel der Erstberatung ist es, Ihr Anliegen zu erörtern, Lösungswege für das weitere Vorgehen aufzuzeigen und Sie über die Kosten und Risiken zu informieren.

Wir werden erst mit der Bearbeitung Ihres Falles beginnen, wenn Sie den vereinbarten Vorschuss bezahlt haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne Zahlung eines angemessenen Vorschusses in Ihrer Sache nicht tätig werden.


Wie hoch sind die Rechtsanwaltsgebühren?


Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich

Das RVG unterscheidet zwischen Festgebühren und Rahmengebühren. Festgebühren fallen meist für gerichtliche Tätigkeiten im Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht an. Rahmengebühren sieht das RVG überwiegend für außergerichtliche Tätigkeiten und für die Rechtsgebiete des Strafrechts, Bußgeldverfahren und Sozialrechts vor. Die Gebührentatbestände sind im Vergütungsverzeichnis als Anlage zu § 2 Abs. 2 RVG aufgelistet.


Kosten der Erstberatung
durch einen Rechtsanwalt


Die Höhe der Rechtsanwaltskosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie nach dem Streitwert. Im Beratungsgespräch informiere ich Sie nicht nur über die Erfolgsaussichten und Risiken, sondern auch über die zu erwartenden Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie mir ein Mandat erteilen wollen. Die maximale Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. Bei der Beratung von juristischen Personen gibt es keine Begrenzung der Erstberatungsgebühr. Der Betrag wird regelmäßig auf die weiteren Kosten angerechnet, soweit eine Beauftragung mit der weiteren Vertretung erfolgt. Im Falle einer späteren Beauftragung ist die Erstberatung damit für Sie faktisch kostenfrei.


Rechtsanwaltsgebühren im Strafverfahren, Bußgeldverfahren und
bei der Opfervertretung (Nebenklage & Adhäsionsverfahren)


In Straf- und Bußgeldverfahren ist die Höhe der Rechtsanwaltskosten davon abhängig, wie aufwändig und schwierig die Tätigkeit des Rechtsanwalts und wie bedeutsam die Angelegenheit für den Betroffenen ist. In diesem Zusammenhang spielt eine Rolle, wie hoch die zu erwartende Geldstrafe oder das drohende Bußgeld ist, oder ob die Entziehung der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot, ein MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) oder eine Haftstrafe droht, oder ob der Mandant sich in Untersuchungshaft befindet. In Strafsachen arbeitet die Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi regelmäßig auch mit Gebührenvereinbarungen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Stundensatzvereinbarungen und Pauschalgebühren. Ein Großteil der Mandanten entscheidet sich für die Pauschalvereinbarungen. Diese haben den Vorteil, dass Sie mit Beauftragung des Anwaltes genau wissen, was für Kosten auf Sie zukommen.

In Strafsachen (ausgenommen Pflichtverteidigungen) wird die Kanzlei Ahmadi grundsätzlich nur nach Zahlung eines Vorschusses tätig. Der restliche Betrag kann dann in regelmäßigen Raten bezahlt werden.

In Strafsachen gibt es keine Prozesskostenhilfe. Es kommt aber in bestimmten Fällen eine Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht.

Als Opfer einer Straftat, insbesondere eines Sexualdeliktes, haben Sie regelmäßig Anspruch auf die Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Nebenklageverfahren. Für die Durchführung des Zivilverfahrens bzw. Adhäsionsverfahrens kann u.U. Prozesskostenhilfe gewährt werden.


Rechtsanwaltsgebühren bei einem
unverschuldeten Verkehrsunfall


Sollten Sie als Geschädigter unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, dann ist der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers verpflichtet, sowohl Ihre Rechtsanwaltskosten als auch Ihre Kfz-Sachverständigenkosten tragen. Etwas anderes gilt nur, wenn auch Sie ein (Mit-)Verschulden trifft. In diesem Fall müssten die Rechtsanwaltskosten anteilig auch von Ihnen oder Ihre Rechtschutzversicherung getragen werden.


Rechtschutzversicherung


Soweit Sie bereits über einen Rechtschutzversicherungsvertrag verfügen, rechnen wir gerne direkt mit Ihrer Versicherung ab. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor dem anwaltlichen Gespräch eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen. Haben Sie mit Ihrer Rechtschutzversicherung eine Selbstbeteiligung, häufig zwischen 100,00 € und 150,00 €, vereinbart, dann müssen Sie bis zu diesem Betrag die entstehenden Kosten selbst tragen. Manche Versicherer verzichten aber auf den Abzug der Selbstbeteiligung, wenn sich die Angelegenheit durch eine Erstberatung erledigen lässt.


Prozesskostenhilfe


Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht mehr zu vermeiden, kann jede Person einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe stellen, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur im Raten aufbringen kann. Das Gericht prüft zudem, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und das Begehren des Antragstellers darf nicht mutwillig sein.


Können Beschuldigte im Strafverfahren
Prozesskostenhilfe beantragen?


Nein! Bedauerlicherweise gibt es das Institut der Prozesskostenhilfe nur in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten sowie dem Bundesverfassungsgericht in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Gerichtskosten und die ggf. erforderlichen eigenen Anwaltskosten für den Prozess aufzubringen. In Strafverfahren kann nur Nebenklägern und Adhäsionsklägern oder Antragstellern im Klageerzwingungsverfahren Prozesskostenhilfe gewährt werden. Prozesskostenhilfe (PKH) ist für einen Beschuldigten im Strafrecht nicht vorgesehen. Der Beschuldigter einer Straftat muss in der Regel seine Rechtsanwaltskosten selbst bezahlen. Um auch Beschuldigten umfassender den Zugang zum Recht zu ermöglichen, traten am 13.12.2019 Neuregelungen zur Pflichtverteidigung in Kraft. Dadurch erhalten Beschuldigten nun früher und in vielen Fällen einen Pflichtverteidiger beigeordnet. Bei Bagatellfällen beim Amtsrichter haben Beschuldigte auch fortan keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Hier müssen sich die Angeklagten nach wie vor selbst verteidigen oder selbst einen Anwalt beauftragen und bezahlen. Bis 2019 muss jedoch aus europarechtlicher Verpflichtung eine Prozesskostenhilfe auch für Verdächtigte und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls eingeführt werden.


Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht und
eines guten Strafverteidigers


Ein Verkehrsrechtsschutzversicherungsvertrag hilft Ihnen nicht nur bei Streitigkeiten um Schadensersatz im Fall eines Verkehrsunfalls, mit der Werkstatt oder mit dem Autohändler, Autoverkäufer, sondern auch bei der Verteidigung im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandverstoß, Handyverstoß, Fahrverbot, Anordnung der MPU, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, Unfallflucht), Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, verbotene Kraftfahrzeugrennen.

In Verkehrsstrafsachen besteht, auch wenn der Tatvorwurf auf Vorsatz lautet, zunächst vorläufige Deckung. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer zunächst als versichert behandelt wird, mithin der Rechtsschutzversicherer zunächst die Kosten des Verteidigers übernimmt. Erfolgt jedoch im Verlauf des Verfahrens eine Verurteilung wegen Vorsatzes, muss der Versicherungsnehmer die geleisteten Zahlungen an den Rechtschutzversicherer zurückzahlen.

Bevor Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen, besorgen Sie bitte die Kostendeckung Ihres Rechtschutzversicherers für das Erstberatungsgespräch und für die Übernahme Ihres Falles. Sie sind verpflichtet, die mit Ihrem Rechtschutzversicherer vereinbarte Selbstbeteiligung an uns zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich vorher über die Höhe der Selbstbeteiligung. Dies steht in der Regel im Versicherungsschein.