Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

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Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

18.09.2019

Wer ist der beste Opferanwalt? Was macht einen guten Opferanwalt aus? Wie erkennt ein Opfer den besten Opferanwalt? Muss ein Opferanwalt Fachanwalt für Strafrecht sein? Die Suche nach dem besten Anwalt für Opferrecht in Deutschland!



Jeder kann Opfer einer Straftat werden

 

Nach einer Straftat sehen sich die Opfer einer Straftat und deren Angehörigen oft mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Als Opferanwältin, Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht werde ich daher des Öfteren gefragt, wer ist der beste Opferanwalt in Deutschland und wie finde ich den besten Anwalt für Opferrecht? Was macht einen guten Opferanwalt aus? Wie erkenne ich den besten Opferanwalt.

 

Diese Fragen möchte ich gerne aus meiner Sicht als Opferanwältin und Fachanwältin für Strafrecht beantworten. Grundsätzlich steht “Opferanwalt” nicht für ein bestimmtes Fachgebiet, wofür ein Rechtsanwalt aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Qualifikationen einen Fachanwaltstitel erhalten kann. Der Begriff „Opferanwalt“ wird des Öfteren für den Nebenklagevertreter in einem Strafverfahren gebraucht. Der Opferanwalt ist also Anwalt des Opfers, der ausschließlich die rechtlichen Interessen des Opfers kompetent und engagiert wahrnimmt und versucht sämtliche rechtliche Probleme für das Opfer im Strafverfahren und idealweiser auch im Zivilverfahren optimal zu lösen. Ein Opferanwalt muss sich einfühlsam, zuverlässig und diskret um das Anliegen seines Mandanten kümmern. Da ein Fachanwaltstitel für einen Opferanwalt nicht gibt, bleiben die wichtigsten Anhaltspunkte bei der Suche nach dem besten Opferanwalt Deutschlands persönliche Empfehlungen.

 

Ein Opferanwalt kann Ihnen bei allen Ihrer Fragen und Anliegen bestens helfen

 

- Sie sind Opfer einer schweren Straftat, z. B. eines Sexualdelikts, einer gefährlichen Körperverletzung, einer versuchten Tötung, eines, eines Raubüberfalls, eines Betruges (Vermögenverlust großen Ausmaßes), geworden?

- Sie sind Angehörige des Opfers einer schweren Straftat? Ihre nahe Angehörige wurde z. B. durch eine Straftat getötet?

- Ihr Kind ist Opfer einer schweren Straftat geworden und Sie wissen nicht, wie Sie sich zu verhalten haben?

- Wie und wo kann ich als Opfer eine Straftat anzeigen und was passiert dann?

- Als Opfer einer Straftat verstehen Sie die deutsche Sprache nicht oder nur schwer?

- Habe ich als Opfer einer Straftat einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld? Wer kümmert sich um meine Ansprüche?

- Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?

- Wie sollten Sie sich als Opfer einer Straftat verhalten?

- Wie verhalte ich als Opfer einer häuslichen Gewalt und welche Recht ich habe?

- Der Täter bedroht mich, stalkt mich nach der Tat, wie soll ich am besten vorgehen?

- Wie sollten Sie sich als Angehörige des Opfers eines Verbrechens verhalten?

- Welche Rechte haben Sie als Opfer einer schweren Straftat?

- Wer ist der beste Anwalt für das Opferrecht?

- Gibt es ein Fachanwalt für Opferrecht?

- Welche Rechte haben Sie als Angehörige des Opfers einer schweren Straftat?

- Wer bezahlt meine Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten?

 

Opfer einer schweren Straftat und dessen Angehörige sind nicht allein

 

Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat zu werden. Dabei ist es zu differenzieren, ob es sich um einen körperlichen Schaden wie z. B. durch eine schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, (versuchten) Totschlag, (versuchten) Mord oder einen materiellen Schaden wie z. B. durch Diebstahl, Betrug, Raub, Sachbeschädigung oder Brandstiftung handelt. Auf jeden Fall sind Opfer einer Straftat und deren Angehörige durch die Straftat verletzt und verstört und wissen danach nicht, wie Sie sich zu verhalten haben. In solch einer Situation benötigen Opfer einer Straftat und deren Angehörige dringend professionelle Hilfe, um zu wissen, wo Sie Hilfe finden und vor allem welche Rechte Sie haben. 

 

Bei welchen Straftaten ist Nebenklage zulässig? Welche Opfer kann sich als Nebenkläger einem Strafverfahren anschließen?

 

Nach § 395 StPO ist Nebenklage bei folgenden Straftaten zulässig:

 

-          Sexualdelikte, insbesondere Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch, §§ 174 bis 182, 184i und 184j StGB,

-          Mord und Totschlag, auch versuchter Mord und Totschlag, §§ 211 und 212 StGB

-          Aussetzung, einfache Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung im Amt, §§ 221, 223 bis 226a und 340 StGB

-           Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, Entziehung Minderjähriger,

-          Menschenhandel, Kinderhandel, Zwangsheirat, Freiheitsberaubung, Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, besonders schwere Nötigung, §§ 232 bis 239 Absatz 3, §§ 239a, 239b und 240 Abs. 4 StGB,

-          Nachstellung, sog. Stalking, § 238, StGB

-          Verstoß gegen Kontaktverbote, sonstige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG).

-          Gewisse Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Urheberrecht.

 

Ferner ist Nebenklage nach § 395 Abs. 3 StGB zulässig, wenn jemand durch eine andere rechtswidrige Tat, insbesondere nach den §§ 185 bis 189, 229, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4, §§ 249 bis 255 und 316a des StGB, verletzt ist. Allerdings kann sich der Verletzte der genannten Straftaten der erhobenen öffentlichen Klage mit der Nebenklage nur anschließen, wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint.

 

Besonderheiten bei einem minderjährigen Opfer

 

Minderjährige Opfer können nicht selbst Nebenklage erheben. Erforderlich ist hier eine Vertretung durch die Sorgeberechtigten, meist also durch die Eltern.

Falls sich das Strafverfahren gegen einen Elternteil des Kindes richtet, so muss das Familiengericht im Falle eines gemeinsamen Sorgerechts einen Ergänzungspfleger bestellen

 

Beweise sichern und Strafanzeige erstatten! 

 

Aus Erfahrung weiß ich, dass die Opfer einer Straftat leider dazu neigen, unüberlegt und meist ziemlich emotional zu handeln. Sie vergessen in dieser schwierigen Situation, dass Sie als Opfer einer Straftat im Strafverfahren grundsätzlich der wichtigste Zeuge für den Prozess sind. Oft steht das Opfer einer Straftat vor der Situation „Aussage gegen Aussage“, da der vermeintliche Täter die Tat bestreitet und keine objektiven Zeugen vorhanden sind. Das Opfer muss im Rahmen seiner Zeugenstellung der Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Anwalt des Angeklagten Rede und Antwort stehen und kann sogar zu einer Aussage gezwungen werden. Der Beschuldigte hingegen hat das Recht zu Schweigen. Zudem gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung bis er rechtskräftig verurteilt ist. Des Weiteren gilt für den Beschuldigten in einem Strafverfahren der Grundsatz „In dubio pro reo“ (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“). Das bedeutet, dass das Gericht „Im Zweifel für den Angeklagten“ zu entscheiden hat, also es ist möglich, dass der Täter vom Gericht freigesprochen wird, obwohl er die Tat begangen hat. In solch einer Situation kann es unter Umständen dazu kommen, dass die Staatsanwaltschaft dann gegen das Opfer wegen falscher Verdächtigung § 164 StGB, falscher uneidlicher Aussage nach § 153 StGB, Vortäuschens einer Straftat nach § 145d StGB, Verleumdung nach § 187, übler Nachrede § 186 StGB etc. vorgeht. Dies ist bitter für die Opfer einer Straftat und deren Angehörige. Für die Verurteilung des vermeintlichen Täters ist die Sicherung der vorhandenen Beweise deshalb von enormer Wichtigkeit. 

 

Auch alle Indizien akribisch sammeln! 

 

Was sehr oft in solchen Prozessen unterschätzt wird, sind die sog. Indizien, die die Aussage des Opfers untermauern. Es ist zwar richtig, dass Indizien im Strafprozess kein Beweismittel mit voller Beweiskraft sind; sie sind aber dennoch mehr als nur eine Behauptung, vielmehr ist ein Indiz eine Art Hinweis, welcher das Gericht auf den richtigen Weg bringt, ob der Angeklagte die Tat begangen hat oder eben nicht. Wird ein Urteil auf Indizien begründet, so muss das Gericht in der Urteilsbegründung genau angegeben, warum und vor allem auf welche Grundlage es von der Schuld des Täters überzeugt ist. Denn in einem Indizienprozess fehlen Beweismittel, die unmittelbar die Tatbegehung durch den Angeklagten belegen, oder dessen Geständnis. Stattdessen gibt es einzelne Tatsachen, die erst in der Gesamtschau wie ein Puzzle ein Bild ergeben, das die Täterschaft des Angeklagten zeigt.

 

Rechtstipp eines guten Opferanwalts!

 

Als Opferanwalt rate ich allen Opfern einer Straftat und deren Angehörigen dringend neben der Beweissicherung gegen den Täter auch eine Strafanzeige zu erstatten. Es ist in Ihrem Interesse, wenn Sie sich umgehend an einen auf das Opferrecht spezialisierten Anwalt, also sog. „Opferanwalt“, wenden. Ihr Anwalt wird Sie beraten, wie Sie die Beweise zu sichern haben, er wird für Sie eine Strafanzeige erstatten. Vor dem Strafgericht wird Ihr Anwalt Ihre strafrechtlichen Ansprüche im Rahmen der Nebenklage und/oder Adhäsionsverfahrens geltend machen. Des Weiteren wird Ihr Anwalt ihre zivilrechtlichen Ansprüche bei Personen- und Sachschäden wie z. B. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden etc. vor dem Zivilrecht durchsetzen. 

 

Wer trägt die Kosten des Opfers einer Straftat und dessen Angehörigen? 

 

Die den Opfern und deren Angehörigen durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstehenden Kosten hat im Rahmen der Nebenklage und einer Schadenersatzklage der Angeklagte / Beklagte im Falle einer Verurteilung durch das Gericht zu tragen. Die dem Opfer anfallenden Kosten können bei bestimmten Nebenklagedelikten der Staatskasse auferlegt werden. Sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.

 

Bitte überprüfen Sie, ob Sie über einen Rechtsschutzversicherungsvertrag verfügen, der auch die anfallenden Kosten im Nebenklagverfahren übernimmt. Zudem unterschützen auch die Hilfsorganisationen, wie z. B. der Verein Weisser Ring e.V., die Opfer einer Straftat u. U. bei der Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren.

 

Nur ein guter Opferanwalt kann Ihre Rechte optimal durchsetzen

 

Als Opfer einer Straftat ist es für Sie enorm wichtig, dass Sie sich unmittelbar nach der Straftat und spätestens von Anbeginn des Strafverfahrens durch einen geeigneten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen. Sie müssen unbedingt darauf achten, dass der von Ihnen beauftragte Anwalt auf das Opferrecht spezialisiert ist. In Deutschland gibt es den Fachanwaltstitel für Opferrecht nicht. Allerdings werden im Rahmen des Fachanwaltslehrgang im Strafrecht auch die Besonderheiten der Opferrechte behandelt. Zudem wird ein Fachanwalt für Strafrecht aufgrund seiner Berufserfahrung bei der Verteidigung seines Mandanten im Rahmen eines Strafverfahrens ständig mit den Opferrechten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich konfrontiert. Deshalb ist es von Vorteil, wenn der Opferanwalt auch Fachanwalt für Strafrecht ist. Das Opferanwalt kann das Opfer bereits ab der Erstvernehmung durch das gesamte Verfahren begleiten und über den laufenden Fortgang des Verfahrens aufklären. Er hat auch das Recht bei jeder Vernehmung anwesend zu sein. Seine Hauptaufgabe besteht in erster Linie darin, die Rechte und Belange des Opfers in der strafrechtlichen Hauptverhandlung bestmöglich durchzusetzen.

 

Aus Erfahrung als Fachanwältin für Strafrecht weiß ich ganz genau, dass das nicht anwaltlich vertretene Opfer gegenüber dem anwaltlich vertretenen „mutmaßlichen“ Täter seine weit reichenden Rechte kaum effektiv ausüben kann. Es herrscht leider bei den Opfern immer noch der Irreglaube, dass das Gericht, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und eine Hilfsorganisation dem Opfer in einem Strafverfahren rechtlich hilft. Nur ein auf das Opferrecht spezialisierte Anwalt weiß genau, ob, wann und wie er einen konkreten Beweisantrag stellt oder einen Befangenheitsantrag formuliert. Viele Opfer auch Opferorganisationen kennen ja nicht, wie man die Rechte eines Opfers in einem Strafverfahren effektiv verteidigen kann. Das Recht auf Akteneinsicht wird ohnehin nur über den Rechtsanwalt gewährt. Ohne anwaltschaftliche Vertretung laufen daher oft Opferrechte weitestgehend leer und es besteht sogar die Gefahr, dass aus dem Opfer Täter wird, d. h. dass die Staatsanwaltschaft gegen das Opfer einer Straftat später, also im Falle eines Freispruchs, eventuell ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat etc. einleitet. Es kann u. U. auch vorkommen, dass das Opfer im Falle eines Freispruchs Schadensersatzansprüche ausgesetzt ist.

 

Warum soll gerade ich Sie in einem Nebenklageverfahren, Adhäsionsverfahren oder in einem Zivilverfahren als Opfer einer Straftat oder als Angehöriger des Opfers einer Straftat vertreten? 

 

Seit Jahren vertrete ich als Opferanwältin Opfer von Straftaten und deren Angehörige von Hamburg aus bundesweit. Ich habe daher Erfahrung im Umgang mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, den Tätern und mit dem Anwalt des Angeklagten. Ich weise zudem Erfahrung vor dem Schwurgericht, wo es um Verbrechen wie versuchte und vollendete Delikte wie z. B. Mord nach § 211 StGB und Totschlag nach § 212 StGB oder Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB, geht. Seit Jahren kümmere ich mich auch um Opfer einer Vergewaltigung nach § 177 StGB, einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB und einer schweren Körperverletzung nach § 226 StGB. Zu meinen Mandanten gehören auch minderjährige Opfer.

 

Als Ihr Opferanwalt stelle ich für Sie Strafanzeige, einen Antrag auf Akteneinsicht und weitere Strafanträge. Gerne begleite ich Sie bei einer Nebenklage, einem Adhäsionsverfahren oder bei einer Zeugenvernehmung als Zeugenbeistand und biete Ihnen auch, falls notwendig, Gewaltschutz bei häuslicher Gewalt oder Stalking. Je nach Verbrechen, welches Sie erleiden mussten, werde ich mich dafür starkmachen, dass Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vollumfänglich durchgesetzt werden.

 

Des Weiteren profitieren Sie als Opfer eines Verbrechens von meinen Kontakten zu diversen Opferschutzorganisationen wie z. B. Weißer Ring. Ich weiß z. B., unter welchen Voraussetzungen die Contra Rechtsextremismus, eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins die Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern rechtsextremistischer oder politisch motivierter Gewalttaten übernimmt. Aus Erfahrung weiß ich, wann der Weiße Ring die Kosten der Erstberatung für die Opfer einer Straftat und deren Angehörigen übernimmt. Des Weiteren besteht für die Opfer einer Straftat die Möglichkeit, einen Antrag auf Leistung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu stellen.

 

Als Anwältin unterliege ich der anwaltlichen Schweigepflicht. Alles, was Sie mir anvertrauen, ist von meiner Schweigepflicht umfasst.

 

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind oder wenn Sie Angehöriger des Opfers einer Straftat sind, zögern Sie sich nicht und wenden Sie sich vertrauensvoll an mich als Fachanwältin für Strafrecht. Ich helfe Ihnen gerne.

 

 

Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi ist auch als Opferanwältin bundesweit tätig. Sie ist Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht.