Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

Unser Erfolg basiert auf über 14-jährige Berufserfahrung, das Vertrauen und Zufriedenheit unserer Mandanten!

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

01.09.2019

Wer ist der beste Anwalt für Verkehrsrecht? Was macht einen guten Verkehrsanwalt aus? Wann ist ein Rechtsanwalt auch Fachanwalt für Verkehrsrecht? Wie finde ich den besten Anwalt für Verkehrsrecht in Deutschland!



 

Als Strafverteidigerin und Fachanwältin für Verkehrsrecht werde ich des Öfteren gefragt, wer ist der beste Anwalt im Verkehrsrecht und wie finde ich den besten Anwalt für Verkehrsrecht? Ich habe nunmehr versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Verkehrsanwalts helfen kann.

 

1. Was macht einen guten Verkehrsanwalt aus, wie erkenne ich den besten Anwalt für Verkehrsrecht?

 

Ein guter Anwalt für Verkehrsrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch prozessualen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, die Interessen seines Mandanten gegenüber dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer, den gegnerischen Anwälten, den Gerichten, der Staatsanwaltschaft, der Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch und effektiv durchzusetzen.

 

Ein guter Anwalt für Verkehrsrecht spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Klagverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles.

 

2. Womit beschäftigt sich in der Regel ein Verkehrsanwalts bzw. ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?

 

·         die Regulierung von Verkehrsunfällen mit Sach- und Personenschaden sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, dabei geht es um die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, was viele verkennen, ist z. B. die richtige Berechnung des Haushaltführungsschadens etc.

·         Einspruch gegen den Strafbefehl, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Fahren unter Alkoholeinfluss, Drogeneinfluss, Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, verbotene Kraftfahrzeugrennen.

·         Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandverstoß, Rotlichtverstoßes, Handyverstoß, Fahrverbot, Punkte in Flensburg etc.

·         Der Auto-Kaufvertrag, Gebrauchtwagenkauf, Reparatur, Leasing oder Finanzierungsfahrzeug, z.B. Geltendmachung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

 

3. Eine gute Wahl ist die Kombination: Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

 

Das Beste wäre, wenn Ihr Verkehrsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht ist. Denn die Übergänge zwischen dem Strafrecht und Verkehrsrecht sind, insbesondere wegen der Verkehrsstraftaten und Bußgeldverfahren fließend. Vor allem gilt seit dem 23.08.2017 das neue Fahrverbot des § 44 StGB. Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.

 

Auch wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, kommt die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann.

 

Ursprünglich setze das Fahrverbot des § 44 StGB voraus, das der Täter wegen einer Straftat verurteilt wurde, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hatte. Dieser Zusammenhang ist nunmehr nach der neuen Regelung des § 44 StGB trotz der Gegenstimmen aus der Praxis entfallen, sodass nun in jedem Strafverfahren das Fahrverbot eine große Rolle spielt. Zumal viele Menschen heutzutage existenziell auf den Führerschein angewiesen sind.

 

 

4. Gefragt ist der Spezialist für Verkehrsrecht und Strafrecht

 

Der heutige Mandant geht nicht zum nächsten Generalisten, der fast alle Rechtsgebiete bearbeitet, sondern entscheidet sich gezielt und bewusst auf Empfehlung der Freunde und Bekannten für einen „Spezialist im Verkehrsrecht und Strafrecht“. Neben der Fachkompetenz und der langen Berufserfahrung erwartet der Mandant von einem guten Verkehrsanwalt Verständnis, Mitgefühl, zügige Bearbeitung, Freundlichkeit, Ruhe und ständige Lösungsbereitschaft, auch bei den Mitarbeitern der Kanzlei. Besonders im Verkehrsstrafrecht werden Führung, Sicherheit und möglichst schnelle und unkomplizierte Lösungen verlangt. Denn dort geht es meistens um die Existenz, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Verhängung eines Fahrverbots droht.

 

Der heutige Mandant geht nicht zum nächsten Generalisten, der fast alle Rechtsgebiete bearbeitet, sondern entscheidet sich gezielt und bewusst auf Empfehlung der Freunde und Bekannten für einen „Spezialist im Verkehrsrecht und Strafrecht“. Neben der Fachkompetenz und der langen Berufserfahrung erwartet der Mandant von einem guten Verkehrsanwalt Verständnis, Mitgefühl, zügige Bearbeitung, Freundlichkeit, Ruhe und ständige Lösungsbereitschaft, auch bei den Mitarbeitern der Kanzlei. Besonders im Verkehrsstrafrecht werden Führung, Sicherheit und möglichst schnelle und unkomplizierte Lösungen verlangt. Denn dort geht es meistens um die Existenz, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Verhängung eines Fahrverbots droht.

 

 

5. Kann sich ein Verkehrsanwalt als „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ bezeichnen?

 

Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht ist rechtlich geschützt. Die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem vorbereitenden Fachanwaltslehrgang mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilnimmt. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten (für das Verkehrsrecht mindestens 160 Fälle aus den verschiedenen Rechtsgebieten des Verkehrsrechts nachweisen haben.

 

6. Ist die Fachanwaltskanzlei Ahmadi eine zertifizierte Kanzlei?

 

Aufgrund der besonderen Qualifikationen der Fachanwältin Jacqueline Ahmadi im Strafrecht, Verkehrsrecht und Führerscheinrecht haben der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer und der Präsident des Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg ihr erneut das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer und die Lizenz zur Nutzung der Wort-/Bildmarke "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltskammer verliehen. Ich darf daher das Siegel der Bundesrechtsanwaltskammer „Qualität durch Fortbildung„ offiziell vom 20.12.2015 bis 20.12.2021 zu führen.

 

Die Bundesrechtsanwaltskammer vergibt in einem streng geregelten Verfahren das Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung" für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich regelmäßig und umfangreich in einem dreijährigen Zeitraum nachweislich fortbilden.

 

Dieses Fortbildungszertifikat hat Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi erhalten.  Der Deutsche Anwaltverein (DAV) vergibt jährlich Fortbildungsbescheinigungen über den Nachweis der Teilnahme von Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi an zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen.

 

Einzelheiten zu dem Zertifizierungsverfahren der BRAK können Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer einsehen.

Einzelheiten Zertifizierungsverfahren des Deutschen Anwaltsverein können Sie der Internetseite des Deutschen Anwaltverein  entnehmen. 

 

 

7. Rat eines guten Verkehrsanwalts und Fachanwalts für Verkehrsrecht & Strafrecht

 

In einem Strafverfahren oder einem Bußgeldverfahren machen Sie bitte von Anfang an von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und wenden Sie sich umgehend vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht. Im Rahmen eines Erstberatungsgespräch wird Ihr Verkehrsanwalt Sie umfassend beraten, Ihnen wertvolle Tipps geben und sofort einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Zudem wird Ihr Anwalt dafür sorgen, dass Sie so bald wie möglich die von der Polizei in Beschlag genommenen Sachen wie z. B. Ihren Führerschein, Ihr Fahrzeug, Ihr Handy, Ihr Laptop, Computer, Ihre Gelder etc. zurückzuerhalten.

 

Im Verkehrs- und im Strafrecht ist eine schnelle und professionelle Hilfe gefragt. Bei mir bekommen Sie daher immer umgehend einen Termin, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Strafbefehl, den Bußgeldbescheid oder eines Rechtsmittels gegen ein Urteil sind oft besser als Sie denken. Im Falle eines Fahrverbotes besteht zudem die Möglichkeit, das Gericht davon zu überzeugen, dass es von einem Fahrverbot absieht und stattdessen die Geldbuße entsprechend angemessen erhöht. Die Geldbuße können Sie in der Regel in monatlichen Raten bezahlen.

 

Nach einem Verkehrsunfall oder beim Erhalt eines Polizeischreibens, eines Bußgeldbescheides oder eines Strafbefehls sollten Sie sofort mit mir Kontakt aufnehmen. Im Falle eines Verkehrsunfalls übernehme ich für Sie die gesamte Abwicklung der Schadensmeldung bis zur Auszahlung Ihrer Ansprüche. Alle Schriftsätze werden sofort an Sie weitergeleitet, so dass Sie immer auf dem neuesten Stand sind. Im Falle eines Straf- oder Bußgeldverfahren, versuche ich das Ermittlungsverfahren gegen Sie zur Einstellung zu bringen.

 

Als Strafverteidigerin und Fachanwältin für Verkehrsrecht verfüge ich über langjährige Berufserfahrung und habe schon zahlreiche verkehrsrechtliche Verfahren bundesweit erfolgreich abgeschlossen.

 

8. Fazit

 

Im Verkehrsrecht und Strafrecht ist stets eine schnelle und professionelle Hilfe gefragt, weil es um Untersuchungshaft, Durchsuchung, Gefängnisstrafe, Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot und Ihre Schadensersatzansprüche geht.

 

Der beste Hinweis auf Sachkunde eines Rechtsanwalts in einem Rechtsgebiet ist und bleibt in Deutschland der Titel „Fachanwalt“. Doch selbst der Titel „Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht“ gewährleisten nicht immer beste Beratung und Verteidigung. Dazu ist das Rechtsgebiet Strafrecht viel zu umfangreich und auch ein gut ausgebildeter Anwalt kann Fakten übersehen oder Termine versäumen, weil er unorganisiert ist. Der Fachanwaltstitel allein hilft also nicht. Wichtige Anhaltspunkte bei der Suche nach dem besten Verkehrsanwalts Deutschlands bleiben deshalb nach wie vor persönliche Empfehlungen.

 

 

Autorin:

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi aus Hamburg

Fachanwältin für Strafrecht und

Fachanwältin für Verkehrsrecht

 

bundesweite Verteidigung im Strafverfahren und Bußgeldverfahren

 

https://www.youtube.com/watch?v=tVQwbVkVWm0

 

https://www.youtube.com/watch?v=q5pxgMkhCHk

 

https://www.rechtsanwaeltin-ahmadi.de/index.html

 

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