Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

Unser Erfolg basiert auf über 14-jährige Berufserfahrung, das Vertrauen und Zufriedenheit unserer Mandanten!

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

12.11.2020

Wie verhalte ich mich, wenn ich als Beschuldigte einer Straftat von der Polizei eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen bekommen habe? Die 10 goldenen Regeln in einem Strafverfahren gegen Sie! Schweigen ist Gold!



 

Die 10 Goldenen Regeln im Strafverfahren:

1. Bewahren Sie stets einen kühlen Kopf.

 2. Prüfen Sie, ob Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen.

 3. Wenden Sie sich sofort an einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt, am besten an einen Fachanwalt für Strafrecht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

4. Reden Sie mit Ihrem Ehepartner, Geschwistern, Eltern und Kindern über Ihr Problem nur, wenn die Beziehung stabil ist und sie ihnen tatsächlich einen guten Rat geben können. Alle anderen Gesprächspartner können für Sie zu Belastungszeugen werden. Nur Ihre sehr nahe Verwandte haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.

 5. Erwarten Sie von niemandem in solch einem Fall Hilfe. Fast alle haben Angst, selbst ins Visier der Ermittlungsbehörden zu geraten. Zudem besteht die Gefahr, dass Sie im Eifer des Gefechts doch falsch handeln.

 6. Sichern Sie die Beweise!!!

Kopieren Sie die wichtigen Dokumente, Fotografieren Sie den Tatort bzw. Unfallort, sichern Sie Datenträger, Terminkalender, notieren Sie sich den Vor-, Nachname und Anschrift der Zeugen, auch Zeugen vom Hörensagen und geben Sie alle diese Unterlagen Ihrem Strafverteidiger.

7. Machen Sie ein Gedächtnisprotokoll und eine Schadensbilanz und übergeben Sie diese umgehend Ihrem Strafverteidiger. Ihr Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen dem Mandanten und seinem Anwalt ist gesetzlich geschützt. Ihr Strafverteidiger ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen bestmögliche Verteidigung zu sichern.

8. Erdulden Sie eine Hausdurchsuchung, bleiben Sie höflich und keinesfalls Widerstand gegen die Beamten leisten, wenn ein Hausdurchsuchungsbefehl gegen Sie vorliegt. Rufen Sie sofort Ihren Strafverteidiger an. Lesen Sie den Hausdurchsuchungsbefehl genau. Unbedingt eigene Zeugen bei der Hausdurchsuchung dabeihaben. Widerspruch gegen die Durchsuchung erheben, diesen protokollieren lassen und unterzeichnen. Verlangen Sie nach dem Durchsuchungsprotokoll.

9. Widersprechen Sie der Beschlagnahme Ihrer Unterlagen, Ihren Führerschein und Sachen durch die Polizei förmlich. Dann wird ein Richter über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme entscheiden.

10. Machen Sie bitte zur Sache ohne Ihren Strafverteidiger keine Angaben, auch nicht etwas unterschreiben, außer Ihre Widersprüche gegen die Durchsuchung und die Beschlagnahmemaßnahmen.

In einem Strafverfahren ist das Schweigen stets Gold!

 Aus dem Schweigen eines Beschuldigten gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht dürfen keine nachteiligen Schlüsse in einem Strafverfahren gegen den Beschuldigten gezogen werden.

Erst wenn Ihr Strafverteidiger den Akteninhalt mit Ihnen besprochen hat, können Sie immer noch eine Erklärung abgeben.

Diese Checkliste ersetzt auf keinen Fall eine Rechtsberatung bei einem Strafverteidiger.

 

Ihr Vorteil bei der Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi

 

Als Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht habe ich bundesweit diverse Strafverfahren gegen meinen Mandanten zur Einstellung gebracht, die Geldstrafe reduziert, die Gefängnisstrafe durch eine Bewährungsstrafe verhindert, die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Entziehung des Fahrzeuges meines Mandanten oder die Anordnung eines Fahrverbotes gegen ihn verhindert. Sie profitieren auf jeden Fall von meiner fast 13-jährige Spezialisierung auf den Rechtsgebieten des Strafrechts und Verkehrsrechts.

 

Als erfahrene Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht biete ich meinen Mandanten von Anfang an eine effektive und vor allem eine lösungsorientierte Verteidigung. Ich werde mit Ihnen nach eingehender Analyse der amtlichen Ermittlungsakte eine erfolgsreiche Strategie gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht erarbeiten.

 

Wenn Sie eine rechtliche Frage haben, schildern Sie uns Ihr Anliegen bitte ganz kurz telefonisch oder per E-Mail. Wir empfehlen Ihnen stets unsere Erstberatung zum Pauschalpreis von 220,00 € brutto. Das Ziel der Erstberatung ist es, Ihr Anliegen zu erörtern, Lösungswege für das weitere Vorgehen aufzuzeigen und Sie über die Kosten und Risiken zu informieren.

 

 Hinweis der Fachanwaltskanzlei Ahmadi

 

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen aus dem Internet möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine kostenlose Beratung anbieten, auch nicht zu den jeweiligen Artikeln unserer Fachanwaltskanzlei im Netz.

 

Autorin:

 

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi

Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Hamburg

Deutschlandweite Verteidigung im Strafverfahren