Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

Unser Erfolg basiert auf über 14-jährige Berufserfahrung, das Vertrauen und Zufriedenheit unserer Mandanten!

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

30.08.2019

Wer ist der beste Strafverteidiger? Was macht einen guten Strafverteidiger aus? Wie erkenne ich ihn? Wann ist ein Strafverteidiger auch Fachanwalt für Strafrecht? Die Suche nach dem besten Anwalt für Strafrecht in Deutschland!



Als Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht werde ich des Öfteren gefragt, wer ist der beste Strafverteidiger. Ich habe nunmehr versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann.

 

1. Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

 

Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen.

Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles.

 

2. Eine gute Wahl ist die Kombination: Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

 

Das Beste wäre, wenn Ihr Strafverteidiger Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht ist. Denn die Übergänge zwischen dem Strafrecht und Verkehrsrecht sind fließend. Vor allem gilt seit dem 23.08.2017 das neue Fahrverbot des § 44 StGB. Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.

 

Auch wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, kommt die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann.

 

Ursprünglich setze das Fahrverbot des § 44 StGB voraus, das der Täter wegen einer Straftat verurteilt wurde, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hatte. Dieser Zusammenhang ist nunmehr nach der neuen Regelung des § 44 StGB trotz der Gegenstimmen aus der Praxis entfallen, sodass nun in jedem Strafverfahren das Fahrverbot eine große Rolle spielt. Zumal viele Menschen heutzutage existenziell auf den Führerschein angewiesen sind.

 

3. Gefragt ist der Spezialist für Strafrecht

 

Der heutige Mandant geht nicht zum nächsten Generalisten, der fast alle Rechtsgebiete bearbeitet, sondern entscheidet sich gezielt und bewusst auf Empfehlung der Freunde und Bekannten für einen „Spezialist im Strafrecht“. Neben der Fachkompetenz und der langen Berufserfahrung erwartet der Mandant von einem guten Strafverteidiger Einfühlvermögen, zügige Bearbeitung, Ruhe und ständige Lösungsbereitschaft, auch bei den Mitarbeitern. Besonders im großen Strafverfahren werden Führung, Sicherheit und möglichst schnelle und unkomplizierte Lösungen verlangt. Denn dort geht es meistens um die Freiheit und die Existenz des Beschuldigten.

 

4. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen?

 

Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. 

Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten nachweisen. Für das Strafrecht muss er mindestens 60 Strafrechtsfälle im Vorfeld bearbeitet und dabei an 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht, also Landgericht oder Oberlandesgericht, teilgenommen haben.

 

5. Rat eines guten Strafverteidigers und Fachanwalts für Strafrecht & Verkehrsrecht

 

Machen Sie von Anfang an von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und wenden Sie sich umgehend vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Strafrecht. Im Rahmen eines Erstberatungsgespräch wird Ihr Anwalt für Strafrecht Sie umfassend beraten, Ihnen wertvolle Tipps geben und sofort einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Zudem wird Ihr Anwalt dafür sorgen, dass Sie so bald wie möglich die von der Polizei in Beschlag genommenen Sachen wie z. B. Ihren Führerschein, Ihr Handy, Ihr Laptop, Computer, Ihre Gelder, Ihr Fahrzeug etc. zurückerhalten. 

 

6. Rechtsangelegenheiten sind Vertrauenssache, besonders wenn es um das Strafrecht geht!

 

Ich bin Strafverteidigerin aus Überzeugung und Leidenschaft. Strafverteidigung ist ein intelligentes Kämpfen mit Taktik. Es ist meine Berufung die Rechte meiner Mandanten vor staatlichen Zugriffen effektiv bundesweit zu schützen. Als Ihre Verteidigerin ist es meine Pflicht ausschließlich Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Meine Aufgabe ist für Sie die bestmögliche Lösung zu finden.

 

Ich kann Ihnen u. a. bei folgenden rechtlichen Problemen bestens helfen:

 

-          Sie haben von der Polizei eine Vorladung, einen Anhörungsbogen als Beschuldigte einer Straftat erhalten.

-          Sie haben als Zeuge eine Vorladung von der Polizei erhalten und wissen nicht, wie Sie sich zu verhalten haben.

-          Sie haben einen Strafbefehl erhalten.

-          Sie haben eine Anklage erhalten

-          Sie haben eine Ladung zu einem Termin für die Hauptverhandlung erhalten.

-          Sie haben erfahren, dass gegen Sie ein Haftbefehl vorliegt.

-          Die Polizei durchsucht ihre Wohnung oder Geschäftsräume.

-          Die Polizei hat Ihren Freund oder einen nahen Verwandten verhaftet.

-          Sie wurden vom Gericht aufgefordert, einen Verteidiger bzw. Pflichtverteidiger zu benennen.

-          Sie wurden vom Gericht verurteilt und jetzt möchten Sie gegen das Urteil Rechtsmittel, Berufung oder Revision einlegen.

 

7. Ist die Fachanwaltskanzlei Ahmadi eine zertifizierte Kanzlei?

Aufgrund der besonderen Qualifikationen der Fachanwältin Jacqueline Ahmadi im Strafrecht, Verkehrsrecht und Führerscheinrecht haben der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer und der Präsident des Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg ihr erneut das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer und die Lizenz zur Nutzung der Wort-/Bildmarke "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltskammer verliehen. Ich darf daher das Siegel der Bundesrechtsanwaltskammer „Qualität durch Fortbildung„ offiziell vom 20.12.2015 bis 20.12.2021 zu führen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer vergibt in einem streng geregelten Verfahren das Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung" für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich regelmäßig und umfangreich in einem dreijährigen Zeitraum nachweislich fortbilden.

Dieses Fortbildungszertifikat hat Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi erhalten.  Der Deutsche Anwaltverein (DAV) vergibt jährlich Fortbildungsbescheinigungen über den Nachweis der Teilnahme von Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi an zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen.

Einzelheiten zu dem Zertifizierungsverfahren der BRAK können Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer einsehen.

Einzelheiten Zertifizierungsverfahren des Deutschen Anwaltsverein können Sie der Internetseite des Deutschen Anwaltverein  entnehmen. 

 

8. Ziel einer guten Verteidigung

 

In einem Strafverfahren gegen Sie versuche ich stets, das Ermittlungsverfahren gegen Sie, am besten ohne einen Verhandlungstermin, zur Einstellung zu bringen. Besteht doch eine kleine Chance, kämpfe ich hartnäckig und engagiert für Ihren Freispruch.

 

9. Fazit

 

Im Strafrecht ist eine schnelle und professionelle Hilfe gefragt, weil es um Untersuchungshaft, Durchsuchung, Gefängnisstrafe, Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot geht.

 

Der beste Hinweis auf Sachkunde eines Rechtsanwalts in einem Rechtsgebiet ist und bleibt in Deutschland der Titel „Fachanwalt“. Doch selbst der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ gewährleisten nicht immer beste Beratung und Verteidigung. Dazu ist das Rechtsgebiet Strafrecht viel zu umfangreich und auch ein gut ausgebildeter Anwalt kann Fakten übersehen oder Termine versäumen, weil er unorganisiert ist. Der Fachanwaltstitel allein hilft also nicht. Wichtige Anhaltspunkte bei der Suche nach dem besten Strafverteidiger Deutschlands bleiben deshalb persönliche Empfehlungen.

 

 

 

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
Fachanwältin für
Strafrecht und Verkehrsrecht aus Hamburg
bundesweite Verteidigung im Strafverfahren und Bußgeldverfahren