Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

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Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
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Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

31.07.2021

Was ist der Unterschied zwischen einem Strafverteidiger, einem Rechtsanwalt und einem Verteidiger? Welche Aufgabe hat ein Strafverteidiger? Was macht einen guten Strafverteidiger aus? Wer ist ein guter Strafverteidiger?



 

Strafverteidigung ist Kampf, Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben".

                                                          (Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers)

 

Ich bin aus leidenschaftlicher Überzeugung Strafverteidigerin

 

Seit über 13 Jahre bezeichne ich mich als Strafverteidigerin und trete in der Öffentlichkeit, auch in den sozialen Netzwerken, mit dieser Berufsbezeichnung auf. Vor allem ist mein Gesicht aus den Plakaten der Kampagne des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz „Wir sind Rechtsstaats“ als Strafverteidigerin bekannt geworden. Auf dem Bild erkennt man eine junge Anwältin mit ausländischen Wurzeln und einem starken Gesichtsausdruck, die die Rechte eines Beschuldigten vor dem Gericht verteidigt.

 

Vor einiger Zeit hat mich ein junger Mann in der Nähe des Amtsgerichts St. Georg zufällig auf der Straße getroffen. Wie aus der Pistole geschossen, sagte er zu mir laut und deutlich: Sie sind doch die Strafverteidigerin! Er kenne mich doch aus Instagramm. Ich habe stolz zurückgelächelt und mit ja geantwortet. Plötzlich stand er und fragte mich etwas verunsichert, Sie sind doch auch Anwältin. Ich immer noch nett und höflich beantworte die Frage mit ja, ich bin auch Anwältin. Zugleich sage ich ihm, dass ich auch Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht bin. Er schaute mich etwas unglaublich an und fragte etwas verunsichert, wie haben sie das alles so geschafft. Im gleichen Atemzug fragt er mich, was sei der Unterschied zwischen dem Strafverteidiger und einem Rechtsanwalt? Ich schaue auf meine Armbanduhr und sage ihm höflich, ich muss leider schnell zum Gerichtstermin. Aber ich werde die Frage bei Gelegenheit auf meinem Blog und in meinen Social-Media-Kanälen beantworten. Nach fast zwei Jahren habe ich nunmehr die Zeit gefunden, diese Frage und viele andere Fragen in Bezug auf die Tätigkeit eines Strafverteidigers und Rechtsanwalts zu beantworten. Zumal diese Fragen mir sehr oft gestellt werden, sogar von Jurastudentinnen und Jurastudenten.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Strafverteidiger, einem Rechtsanwalt und einem Verteidiger?

 

Ein Strafverteidiger ist ein Verteidiger

 

Ein Strafverteidiger ist ein dem Beschuldigten einer Straftat in einem Strafverfahren zur Seite stehender rechtlicher Beistand. In der deutschen Strafprozessordnung (StPO) wird ein Strafverteidiger als Verteidiger bezeichnet.

 

Man spricht vom Strafverteidiger, weil es um die Verteidigung im Strafverfahren geht. Das Recht auf einen Verteidiger besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Strafverfahrens; man kann ihn also bereits im Ermittlungsverfahren beauftragen oder aber erst kurz vor der Hauptverhandlung oder gar in der Hauptverhandlung oder sogar später in der zweiten Instanz im Berufungsverfahren oder Revisionsverfahren.

 

Das Recht eines jeden Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers ist in § 137 StPO (Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers) normiert. Nach § 137 Abs. 1 S. 1 StPO kann sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. Nach § 137 Abs. 1 S. 2 StPO darf die Zahl der gewählten Verteidiger drei nicht übersteigen.

 

Nach § 137 Abs. 2 S. 1 StPO hat der Beschuldigte einen gesetzlichen Vertreter, so kann auch dieser selbständig einen Verteidiger wählen. Nach § 139 StPO kann unter folgenden Voraussetzungen die Verteidigung des Beschuldigten vor dem Gericht auf eine Rechtsreferendarin oder einen Rechtsreferendar übertragen werden.

 

Nach § 139 StPO kann der als Verteidiger gewählte Rechtsanwalt mit Zustimmung des Beschuldigten die Verteidigung einem Rechtskundigen, der die erste Prüfung für den Justizdienst bestanden hat und darin seit mindestens einem Jahr und drei Monaten beschäftigt ist, übertragen.

 

 

Ist ein Strafverteidiger ein Anwalt?

 

In der Regel handelt sich bei einem Strafverteidiger um einen zugelassenen Rechtsanwalt, der auf das Strafrecht besonders spezialisiert ist. Viele Strafverteidiger sind wie ich auch Fachanwalt für Strafrecht. Die Aufgaben eines Strafverteidigers besteht in der ersten Linie seinen Mandanten bestmöglich in einem Strafverfahren zu verteidigen. Deshalb bezeichnet man ihn als Strafverteidiger. Wenn die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht Sie bezichtigt, eine Straftat begangen zu haben, dann brauchen Sie dringend, und zwar von Anfang an, den besten Strafverteidiger, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht.

 

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass nicht jeder Anwalt aber auch ein Strafverteidiger ist. Ein Rechtsanwalt ist aufgrund seiner Fachkompetenzen in der Lage, alle mögliche Rechtsgebiete seine Mandanten zu beraten und sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu vertreten. Ein Anwalt kann also seinen Mandanten auch in einem Strafverfahren vor dem Gericht verteidigen. Ein Anwalt, der seinen Mandanten in einem Strafverfahren vor dem Gericht verteidigt, nennt man ihn halt Strafverteidiger.

Es ist festzuhalten, dass ein Strafverteidiger in der Regel ein Rechtsanwalt ist, der erfolgreich sein erstes und zweites Staatsexamen erfolgreich absolviert hat sowie als Rechtsanwalt zugelassen ist. Der Strafverteidiger beschäftigt sich ausschließlich mit den strafrechtlichen Fällen. Einige Strafverteidiger bearbeiten auch Bußgeldverfahren.

 

Was macht ein Strafverteidiger? Welche Aufgabe hat ein Strafverteidiger? Welche Funktion hat ein Strafverteidiger?

 

Der Strafverteidiger hat die Aufgabe, den Beschuldigten einer Straftat zu beraten und ihn durch das gesamte Strafverfahren rechtlich beizustehen. Der Verteidiger ist neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege (vgl. auch § 1 BRAO). Dies bedeutet insbesondere, dass er nicht an Weisungen durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft gebunden ist. Der Verteidiger hat nur die Parteiinteressen zu vertreten. Ein Rechtsanwalt und auch ein Strafverteidiger sind in erster Linie Interessenvertreter. Der Beschuldigter muss bestens rechtlich informiert und in der Lage sein, seine Interessen autonom zu definieren. Hierzu hat der Verteidiger nur Hilfestellung zu leisten. Ein Strafverteidiger leistet dem Beschuldigten einer Straftat also rechtlicher Beistand. Der Verteidiger hat die prozessualen Rechte des Mandanten zu wahren und konsequent durchzusetzen. Dabei gibt es Fälle, in denen eine offene Konfrontation mit Staatsanwaltschaft und/oder Gericht unvermeidbar ist.

 

Was macht einen guten Strafverteidiger aus? Wer ist ein guter Strafverteidiger?

 

Die grundlegenden Voraussetzungen eines guten Strafverteidigers sind selbstverständlich die hervorragende Kenntnis des Strafrechts und des Strafprozessrechts. Ein guter Strafverteidiger verfügt mindestens über 10 Jahre Berufserfahrung vor den verschiedenen Gerichten im Rahmen unterschiedlicher Strafverfahren. Er ist Fachanwalt für Strafrecht. Ein guter Strafverteidiger ist straßenschlau, hat eine gute Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und eine starke Persönlichkeit. Er verfügt über viel Empathie und ist in der Lage, sich in die Situation seines Mandanten gut zu versetzten, aber gleichzeitig zu seinem Mandanten eine professionelle Distanz zu wahren.

 

Ein guter Strafverteidiger bevormundet seinen Mandanten nicht und lässt sich auch nicht von seinem Mandanten bedingungslos zu seinem Werkzeug machen. Die Kunst der Strafverteidigung besteht in erster Linie darin, dass der Strafverteidiger im Spannungsfeld zwischen der staatlichen Monopolmacht, also Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, und Gericht die Interessen seines Mandanten bestmöglich verteidigt. Ein Strafverteidiger muss im Vergleich zu einem Anwalt im Zivilprozess viel mehr strategisch im Prozess nachdenken und vor allem vorgehen, vor allem muss er von der Persönlichkeit in der Lage sein, den Standpunkt seines Mandanten kompetent und engagiert durchzusetzen. Ein guter Strafverteidiger muss diplomatisch sowohl dem Gericht als auch der Staatsanwaltschaft widersprechen können. Er sollte Konflikte mit der Staatsanwaltschaft und Gericht nicht schüren, aber ein guter Strafverteidiger darf auf keinen Fall konfliktscheu sein. Denn die Aufgaben eines Strafverteidigers sind stets mit dem Aufeinanderprallen widerstreitender Auffassungen und Interessen verbunden.

 

Trotz den vielfältigen Unterschieden zwischen den jeweiligen Strafverfahren, weiß ein guter Strafverteidiger stets, dass ein Strafverfahren den Betroffenen stark belastet. Ein guter Strafverteidiger versteht es bestens seinem Mandanten diese psychische Belastung soweit wie möglich abzunehmen und er bietet ihm daher stets optimale Lösungen für seine rechtlichen Problemen.  

 

Wie viel kostet ein Strafverteidiger? Was kostet ein guter Strafverteidiger?

 

Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG

 

Das Honorar für einen Rechtsanwalt in Strafsachen richtet sich i. d. R. nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Welche Gebühren für die Tätigkeit eines Strafverteidigers anfallen, bestimmt sich danach, in welchen Verfahrensabschnitten der Verteidiger tätig wird, also im Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Strafbefehlsverfahren, Hauptverfahren, Berufungsverfahren etc.). Im RVG ist für die einzelnen Tätigkeiten ein Gebührenrahmen (z.B. von 40,00 bis 300,00 € netto) vorgesehen. Wie hoch tatsächlich die Rechtsanwaltsgebühren bzw. Strafverteidigergebühren sind, hängt von verschiedenen Faktoren, wie z. B. der Umfang der Angelegenheit, Schwierigkeit der Sache, Bedeutung der Sache für den Mandanten, ob der Mandant sich in der Haft befinden und vor allem wie viel Zeitaufwand das Strafverfahren in Anspruch nimmt.

 

Wird der Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren beauftragt, befindet sich der Beschuldigte nicht in Untersuchungshaft und wird es vor dem Amtsgericht in nur einem Hauptverhandlungstermin innerhalb von 4 Stunden abgeurteilt, also in einer ziemlich einfachen Angelegenheit, betragen in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren rd 1.000 €. Der Pflichtverteidiger erhält ca. 20% weniger.

 

Vergütungsvereinbarung nach Stunden

 

Trifft der Anwalt mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung kann er Pauschal oder nach Stunden abrechnen. Die Abrechnung nach Stunden dürfte wohl die teuerste Variante sein. Der Stundensatz eines Rechtsanwalts liegt in der Regel zwischen 150,00 und 400,00 € oder mehr. Wenn der Stundensatz des Verteidigers mit 200 € + …. netto angesetzt wird, können die Rechtsanwaltskosten natürlich schnell sehr hoch werden.

 

Pauschale Vergütungsvereinbarung

 

Pauschale Vergütungsvereinbarungen sind bspw. in Großverfahren sinnvoll oder wenn Sie Ihren Strafverteidiger nur für einzelne Tätigkeiten beauftragen möchten, wird z.B. für das Verfassen eines Schriftsatzes.

 

Der Strafverteidiger trifft die Entscheidung über die Höhe seines Honorar

 

Ein Strafverteidiger kann selbst die Entscheidung treffen, ob er sein Honorar mit Ihnen nach dem RVG oder einer Vergütungsvereinbarung abrechnen möchte. Da die gesetzlichen Gebühren den tatsächlichen Aufwand eines Strafverteidigers in einem Strafverfahren kaum decken, machen die Strafverteidiger nur in den seltensten Fällen davon in der Praxis Gebrauch.

 

Zahlung eines Vorschusses

 

Zudem verlangt ein Strafverteidiger von seinem Mandanten stets einen angemessenen Vorschoss, bevor er für ihn tätig wird.

 

Erstberatungsgespräch

 

Das Erstberatungsgespräch kostet bei einem Strafverteidiger in der Regel zwischen 150,00 € und 250,00 € netto pro Stunde.

Achtung!

 

Wenn man von der Polizei beschuldigt wird eine Straftat begangen zu haben, dann sollte man sich nicht an irgendeinen Anwalt wenden, sondern an einen Strafverteidiger, der sich wirklich auf das Strafrecht spezialisiert hat. Am besten sollte der Strafverteidiger mindestens 10 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet des Strafrechtes nachweisen und Fachanwalt für Strafrecht sein.

 

Ihr Vorteil bei der Fachanwaltskanzlei Ahmadi

 Strafverteidigerin und Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi ist seit über 13 Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts und Verkehrsrechts tätig. Sie hat im Jahr 2013 den Fachanwaltslehrgang für den Verkehrsrecht und im Jahr 2016 den Fachanwaltslehrgang für Strafrecht erfolgreich absolviert. Dank ihrer mehr als 13 Jahre Spezialisierung auf dem Gebiet des Strafrechts konnte sie bisher sehr viele gute gerichtliche Entscheidungen zu Gunsten ihrer Mandanten erreichen. Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi ist aufgrund ihrer Fachkompetenzen im Bereich Strafrecht und Verkehrsrecht die richtige Ansprechpartnerin für eine umfassende und zielgerichtete Vertretung und Beratung in allen gerichtlichen Instanzen und gegenüber unterschiedlichsten Strafverfolgungsbehörden wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Bußgeldstelle und Steuerfahndung sowie Zollfahndung.

 

Hinweis der Fachanwaltskanzlei Ahmadi

 

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen aus dem Internet möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine kostenlose Beratung anbieten, auch nicht zu den jeweiligen Artikeln unserer Fachanwaltskanzlei im Netz. 

 

Autorin:

 

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi

 Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Hamburg

Deutschlandweite Verteidigung im Strafverfahren

 

 

Wir sind unschuldig. Bis das Gegenteil feststeht. Das Motiv zeigt Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi als eine Strafverteidigerin mit ihrem Mandanten, kurz vor der Urteilsverkündigung. Hier steht das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung im Mittelpunkt. (© BMJV)

 

https://www.youtube.com/watch?v=tVQwbVkVWm0

 

https://www.youtube.com/watch?v=q5pxgMkhCHk

 

https://www.rechtsanwaeltin-ahmadi.de/index.html

 

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