Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

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Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
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14.07.2019

Wann droht die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, MPU? MPU bei Trunkenheit im Verkehr ab einem Blutalkoholkonzentrationswert von 1,6 Promille, MPU bei Fahrt unter Drogeneinfluss, ab acht Punkten, MPU-Begutachtungsstellen



Wann droht mir die  Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)? Muss ich vor der MPU Angst haben? Wer prüft mich? wie kann ich die MPU umgehen?

Bereits bei drohender Anordnung der MPU sollten Sie sich unbedingt von einem Fachanwalt fürVerkehrsrecht und Strafrecht umfassend beraten lassen.

Die Anordnung einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) durch die Führerscheinstelle kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Am häufigsten kommt sie zur Anwendung bei:

-    Trunkenheit im Verkehr mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 1,6 Promille.
-    Eignungszweifel wegen Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs im Straßenverkehr
-    Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol, in solch einem Fall ist es für die Führerscheinstelle irrelevant, wie hoch Ihre BAK zum Zeitpunkt der Wiederholungstat war.
-    Wiederholte oder erhebliche Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften, z. B. ab 8 Punkten im Fahreignungsregister beim Kraftfahrbundesamt in Flensburg

-   MPU wegen Straftaten mit hohen Aggressionspotential, insbesondere im Straßenverkehr, wie z. B. vorsätzlicher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung



Die MPU kann nur von amtlich anerkannten MPU-Untersuchungsstellen, welche auch Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) genannt werden, durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist zwischen den MPU-Untersuchungsstellen und MPU-Beratungsstellen, die die Betroffenen eigentlich für die Absolvierung einer MPU vorbereiten strikt zu unterscheiden.
Folgende MPU-Begutachtungsstellen sind legitimiert, eine anerkannte MPU bei den Betroffenen durchzuführen: 

 

 -        AVUS GmbH, Steindamm 9, 20099 Hamburg, Telefon 040 3899010, www.avus-mpu.de

-        TÜV Nord, Glockengießerwall 3, 20095 Hamburg, Telefon 040 4230200, www.tuev-nord.de

-        TÜV Nord, Werner-Kock-Str. 4, 23554 Lübeck, Telefon 0431 6666860, www.tuev-nord.de

-        TÜV Nord, Dr.-Külz-Straße 20, 19053 Schwerin, Telefon 0385 7582100, www.tuev-nord.de

-        DEKRA Automobile GmbH, Wandalenweg 10, 20097 Hamburg, Telefon 040 23603720, www.dekra.de

-        PIMA-MPU GmbH, Spitalerstraße 14, 20095 Hamburg, Telefon 040 30382727, www.pima-mpu.de

-        PIMA-MPU GmbH, Königstr. 101-105, 23552 Lübeck, Telefon 0451 39689989, www.pima-mpu.de

-        PIMA-MPU GmbH, Bleckeder Landstr.37, Telefon 04131 7090655, www.pima-mpu.de

-        PIMA-MPU GmbH, Sophienblatt 36, 24103 Kiel, Telefon 0431 72977488, www.pima-mpu.de

-        Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstelle Heisfelder Straße, 26789 Leer

-        Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstelle, Wallstraße 11, 26122 Oldenburg

-        Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstelle, Neuenlander Straße 73c, 28199 Bremen

-        Begutachtungsstelle für Fahreignung des Zentralkrankenhauses Sankt Jürgen Straße, Bismarckstr. 223, 28205 Bremen


Alle oben genannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstellen bieten den Betroffenen regelmäßig allgemeine kostenlose Informationsabende an. Sie erhalten in erster Linie die Möglichkeit, eine Untersuchungsstelle von innen kennenzulernen und sich über den Ablauf der Untersuchung, Tests und Gutachtenerstellung zu informieren.

Eignungsvoraussetzungen bzw. Erfolgsaussichten können hierbei selbstverständlich nur allgemein und nicht auf Ihre persönliche Situation hin angesprochen werden. Bei einer MPU-Begutachtungsstelle findet selbstverständlich keine Rechtsberatung statt. Denn nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist fachlich in der Lage Sie nicht nur in Bezug auf eine Straftat, dessen Folgen, sondern auch in Bezug auf die Anordnung einer MPU umfassend beraten. Feststeht, dass Sie nur durch eine fachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht tatsächlich in der Lage sind, Ihren Führerschein behalten bzw. so schnell wie möglich wiedererlangen.


Bevor Sie einen kostenlosen Informationsabend bei einer Begutachtungsstelle wahrnehmen oder eine MPU-Beratungsstelle aufsuchen, ist es dringend zu empfehlen, sich bereits beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen, damit Ihr Strafverteidiger Sie nicht nur effektiv im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren verteidigt, sondern auch die Rechtmäßigkeit der Anordnung der MPU seitens der Führerscheinstelle überprüft. Denn es gibt viele Fälle, wo die Anordnung einer MPU nach einer Straftat bzw. einem Verkehrsverstoß nicht gerade rechtmäßig ist.

Rat eines guten Strafverteidigers und Fachanwalts für Verkehrsrecht und Strafrecht

Sobald Ihnen die Polizei eine Straftat bzw. einen Verkehrsverstoß vorwirft, machen Sie von Anfang an, also bereits bei der Verkehrskontrolle, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und wenden Sie sich umgehend vertrauensvoll an mich als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht. Ich werde versuchen, dass Strafverfahren oder das Bußgeldverfahren gegen Sie zur Einstellung zu bringen. Falls die Polizei Ihren Führerschein in Beschlag genommen hat, umgehend dagegen vorzugehen. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht werde Ihnen wertvolle Tipps geben, wie Sie sich in einem Strafverfahren bzw. Bußgeldverfahren zu verhalten haben, wie Sie sich auf die MPU am besten vorbereiten und welche Maßnahmen Sie zur Erhaltung oder Erlangung Ihrer Fahrerlaubnis in die Wege leiten müssen.

Ihr Vorteil bei der Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht habe ich bundesweit diverse Strafverfahren und Bußgeldverfahren gegen meinen Mandanten zur Einstellung gebracht. Sie profitieren auf jeden Fall von meiner über 11-jährige Spezialisierung auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts, Führerscheinrechts und Entziehung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung der MPU.

Wenn Sie über einen Verkehrsrechtschutzversicherungsvertrag verfügen, wird Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten für die Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt für Sie übernehmen. Bei mir kostet ein Erstberatungsgespräch in der Regel bei den Privatpersonen 200,00 € brutto.

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht aus Hamburg
Bundesweite Verteidigung im Strafverfahren und Bußgeldverfahren