Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

Unser Erfolg basiert auf über 14-jährige Berufserfahrung, das Vertrauen und Zufriedenheit unserer Mandanten!

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

21.02.2021

Tatvorwurf: Fahrlässige Körperverletzung infolge eines Verkehrsunfalls - schneller und unkomplizierter Rat und Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, telefonische Beratung möglich!



Tatvorwurf: Fahrlässige Körperverletzung durch einen Verkehrsunfall- Rat und Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

 

Verkehrsunfall mit Personenschaden

 

Nach einem Verkehrsunfall, egal ob durch ein Fahrzeug, Motorrad, Mofa oder Fahrrad, sieht sich der Verursacher nicht selten dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB ausgesetzt. Wenn Sie ein Fahrzeug, ein Motorrad oder Mofa führen wird der Geschädigte Ihren Kfz-Haftpflichtversicherer, Motorrad-Haftpflichtversicherer bzw. Mofa-Haftpflichtversicherer auf Zahlung des Schadensersatzes und des Schmerzensgeldes in Anspruch nehmen. Wenn Sie als Fahrradfahrer einen Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden verursacht haben, wird der Geschädigte des Verkehrsunfalls Sie persönlich auf Zahlung eines Schadensersatzes und eines angemessenen Schmerzensgeldes in Anspruch nehmen, wenn Sie nicht über eine private Haftpflichtversicherung nicht verfügen.

 

Neben der Inanspruchnahme Ihres Haftpflichtversicherers wird die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft gegen Sie ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung in die Wege leiten. Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung kann je nach der Schwere der Verletzung der Geschädigten neben der Strafe (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) auch ein Fahrverbot von einem bis zu 6 Monaten sowie Schmerzensgeldzahlungen im Wege des Adhäsionsverfahrens an den Geschädigten gegen Sie nach sich ziehen.

 

Wann liegt eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB vor?

 

Voraussetzung ist, dass der Beschuldigte objektiv und für ihn auch vorhersehbar durch eine Pflichtverletzung eine andere Person körperlich fahrlässig verletzt hat. Eine typische Situation hierfür sind z. B. Auffahrunfälle oder die Missachtung von Vorfahrtberechtigung sowie der Ampelschaltung, also wenn der Unfallverursacher gegen eine Norm der StVG verstoßt, geht die Polizei in der Regel davon aus, dass der Geschädigte den Unfall fahrlässig verursacht hat. Der Tatbestand einer fahrlässigen Körperverletzung ist erfüllt, wenn ein Kraftfahrzeugführer durch das Außerachtlassen der Sorgfaltspflichten eines idealen Kraftfahrzeugführers im Straßenverkehr einen Unfall gebaut hat und dadurch einen Menschen in seiner Gesundheit verletzt wird.

 

Was ist die Rechtsfolge einer fahrlässigen Körperverletzung?

 

Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere des Sorgfaltspflichtverstoßes, der Schwere der Verletzung, eventuellen Vorstrafen und dem Verhalten des Beschuldigten unmittelbar nach dem Unfall sowie seines Punktestandes beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg ab.

 

Rat eines guten Strafverteidigers bei einem Verkehrsunfall

 

Sobald Ihnen die Polizei vorwirft, einen Unfall verschuldet haben, empfehle ich Ihnen als Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht dringend gegenüber der Polizei ohne anwaltlichen Rat keine Angaben zum Sachverhalt zu machen. Als Beschuldigter einer Straftat bzw. eines Betroffenen eines Bußgeldverfahrens sind Sie lediglich zur Benennung Ihrer Personalien verpflichtet. Sie haben das Recht gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und einen Anwalt Ihres Vertrauens so bald wie möglich zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen.

 

Von Anfang an mit einem Fachanwalt an Ihrer Seite

 

Die frühe Beauftragung eines erfahrenen Strafverteidigers, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen lohnt sich in solchen Konstellationen auf jeden Fall. Zwar wird in dem meisten Fällen nur eine Geldstrafe im unteren Bereich ausgesprochen. Wenn Sie nicht vorbestraft sind und der andere Verkehrsteilnehmer durch den Verkehrsunfall sehr leicht verletzt worden ist, besteht die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Sie gegen Zahlung einer Geldauflage einstellt. Als erfahrene Strafverteidigerin weise ich Sie jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Sach- und Rechtslage am Anfang bzw. unmittelbar nach dem Unfall nicht immer erkennbar für die Beteiligten und auch nicht der Polizei und der Staatsanwaltschaft ist, in welche Richtung die Ermittlungen der Polizei laufen und wie intensiv gegen den Unfallverursacher ermittelt wird. Ein auf das Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisierter und erfahrener Strafverteidiger wird zunächst einen Antrag auf Akteneinsicht stellen, mit Ihnen eine gemeinsame Verteidigungsstrategie entwickeln und vor allem versuchen die für Sie günstigen Umstände besonders herausarbeiten und diese der Staatsanwaltschaft und dem Gericht juristisch für Sie positiv darstellen. Dies führ fast immer zu einer Einstellung des Verfahrens und damit sparen Sie nicht nur Geld, sondern vermeiden Sie damit ein Fahrverbot von einem bis zu 6 Monaten. Vor allem wird ein guter Strafverteidiger bereits hier schon die Weichen für die Abwehr eventueller Schmerzensgeldansprüche für Sie stellen.

 

Wie viel kostet ein Strafverteidiger bei dem Tatvorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung?

 

Wenn Sie über einen Verkehrsrechtschutzversicherungsvertrag verfügen, werden die Kosten Ihres Rechtsanwalts, die Gerichtskosten, die Sachverständigenkosten, die Zeugenkosten von Ihrer Rechtschutzversicherung in der Regel übernommen.

 

Vereinbaren Sie mit einem Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht ein Erstberatungsgespräch!

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi ist Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht. Sie ist seit 2008 als Strafverteidigerin und Rechtsanwältin bundesweit erfolgreich tätig. Rechtsanwältin Ahmadi ist auf das Verkehrsstrafrecht, Bußgeldverfahren und Führerscheinangelegenheiten seit Jahren besonders spezialisiert. Aufgrund ihrer besonderen Expertise im Strafrecht und Verkehrsrecht konnte Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi die Mehrzahl der Strafverfahren gegen ihre Mandantin erfolgreich zu Einstellung zu bringen. Damit konnte Sie auch die Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten wegen eines Verkehrsunfalls gegen ihre Mandanten entweder endgültig abwehren oder zumindest erheblich mindern lassen.

 

Ihre Vorteile bei der Fachanwaltskanzlei Ahmadi

 

Als erfahrene Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht bietet Rechtsanwältin Ahmadi ihren Mandanten von Anfang an eine effektive und vor allem eine lösungsorientierte Verteidigung. Rechtsanwältin Ahmadi wird mit Ihnen nach eingehender Analyse der amtlichen Ermittlungsakte eine erfolgsreiche Strategie gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht erarbeiten.

 

Wenn Sie eine rechtliche Frage haben, schildern Sie uns Ihr Anliegen bitte ganz kurz telefonisch oder per E-Mail. Wir empfehlen Ihnen stets unsere Erstberatung zum Pauschalpreis von 220,00 € brutto. Das Ziel der Erstberatung ist es, Ihr Anliegen zu erörtern, Lösungswege für das weitere Vorgehen aufzuzeigen und Sie über die Kosten und Risiken eines Strafverfahrens gegen Sie zu informieren. Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt für Sie die Rechtsanwaltsgebühren für das Erstberatungsgespräch. Bevor Sie mit Rechtsanwältin Ahmadi einen Erstberatungstermin vereinbaren, besorgen Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung eine schriftliche Kostendeckung für uns.

 

Mit einem Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht stehen Sie stets auf der sicheren Seite des Rechtes.

 

 Hinweis der Fachanwaltskanzlei Ahmadi

 

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen aus dem Internet möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine kostenlose Beratung anbieten, auch nicht zu den jeweiligen Artikeln unserer Fachanwaltskanzlei im Netz.

 

Autorin:

 

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi

Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Hamburg

Deutschlandweite Verteidigung im Strafverfahren