Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

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Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
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07.10.2019

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi Fachanwältin für Strafrecht aus Hamburg in ihrer Rolle als Strafverteidigerin bei der Kampagne der BMJV Wir sind Rechtsstaat, Unschuldvermutung



„Zusammenhalt statt Spaltung“ ist nur möglich, wenn wir uns alle zu den Werten des Grundgesetzes bekennen und lernen miteinander sachlich und höflich umzugehen.

 

Kampagne der BMJV "Wir sind Rechtsstaat"

Seit dem 20.09.2019 ist die Informationskampagne des BMJV „Wir sind Rechtsstaat“ allgegenwärtig. Damit soll der Öffentlichkeit die Bedeutung unseres demokratischen Rechtsstaats stärker ins Bewusstsein rücken. Die Kampagne soll zugleich die Vorteile und Errungenschaften des Rechtsstaats anschaulich darstellen. Im Mittelpunkt der Informationskampagne der BMJV stehen die Grundrechte, die der Rechtsstaat allen Bürgerinnen und Bürgern garantiert. Unter dem Claim “Wir sind Rechtsstaat” werden die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit, aber auch die Chancengleichheit und der Schutz vor Diskriminierung thematisiert. Darüber hinaus werden wichtige rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung oder die richterliche Unabhängigkeit aufgegriffen. Im Rahmen der Kampagne kommen ein Kinospot, acht Motive für Online-Medien und Außenwerbung sowie Erklär-Filme zu zentralen Begriffen und Fragestellungen des Rechtsstaats, Social-Media-Maßnahmen und ein Infoplakat zum Einsatz. Alle Inhalte der Kampagne sind auf der Website wir-sind-rechtsstaat.de abrufbar.

Ich freue mich sehr, dass ich als Strafverteidigerin ein Teil dieser Kampagne bin und damit das Bild des modernen und kompetenten Strafverteidigers bundesweit verkörpere. Mein Gesicht stellt die Vielfalt und Möglichkeit unserer Gesellschaft dar. Es steht für einen starken Strafverteidiger, der sich schützend und mutig zwischen seinem Mandanten und dem Staat mit seinem Machtapparat stellt und für die Rechte seines Mandanten engagiert kämpft. Als Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht weiß ich jedoch eins ganz gewiss, dass die Freiheit und Demokratie keine Selbstverständlichkeit sind, sondern müssen wir diese im Grundgesetz verankerten Werte jeden Tag neue verteidigen.

 

Braucht ein demokratischer Rechtsstaat Werbung?

Eigentlich braucht ein funktionierender Rechtsstaat keine Werbung. Aber leider gibt es in den letzten Jahren überall Alarmzeichen, so dass es doch Sinn macht, die Vorzüge einer freien demokratischen Gesellschaft für jede Einzelne und jeden Einzelnen ins Bewusstsein zu rufen und vor allem damit die Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaats sichtbar zu machen. Leider sind in den vergangenen Jahren viele rassistische Übergriffe, Diskriminierung und Intoleranz, sowie sprachliche Gewalt gegenüber Minderheiten und vor allem Angriffe gegen den demokratischen Rechtsstaat zu verzeichnen. Und überhaupt sind Angriffe gegen den demokratischen Rechtsstaat und Einschränkungen der Bürgerrechte leider in den letzten Jahren gestiegen.

 

Der Schrei nach harten Strafen

Auf der anderen Seite ist der ständige „Schrei nach der Strafe“ und der Forderung, der Staat müsse gegen "Kriminelle" hart durchgreifen, extrem zugenommen, so dass der Gesetzgeber erst im Jahr 2017 sowohl Strafgesetzbuch (StGB) als auch Strafprozessordnung (StPO) reformierte. Nunmehr soll die Strafprozessordnung noch einmal reformiert werden, um den Beschuldigten vor allem „kurzen Prozess“ zu machen. Dies hat wiederrum zur Folge, dass die Beschuldigten wieder ihre Rechte gegenüber dem Staat verlieren und im Gegenzug erhalten die Richter, die ohnehin die Gewalt in einem Prozess in der Hand haben, unkontrollierte Macht. Eine der wichtigsten Merkmale eines modernen Rechtsstaats und einer demokratischen Gesellschaft ist eine starke Strafverteidigung, die einen Beschuldigten vor staatlicher Repression auf jeden Fall zu schützen hat. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Einschnitte bei den Beschuldigtenrechten führen zwangsweise auch zur Beeinträchtigung der Geschädigtenrechte.

 

Die Unschuldvermutung und der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten'" sind eine bedeutsame und unverzichtbare Errungenschaft eines jeden Rechtsstaates

Die Wahrung der Beschuldigtenrechte ist ein Kernanliegen eines jeden demokratischen Rechtsstaats. Deshalb soll das Recht eines Beschuldigten auf eine umfassende Verteidigung in jeder Lage des Verfahrens gewährleitstet sein. Die Unschuldsvermutung und der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ (in dubio pro reo) sind ein wesentlicher Grundgedanke des rechtsstaatlichen Strafverfahrens und soll ohne Wenn und Aber für Jedermann gelten; dafür stehe ich als Strafverteidigerin seit Jahren mit meinem Namen.

 

Autorin:

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi aus Hamburg

Fachanwältin für Strafrecht und

Fachanwältin für Verkehrsrecht

 

Wir sind unschuldig. Bis das Gegenteil feststeht. Das Motiv zeigt Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi als eine Strafverteidigerin mit ihrem Mandanten, kurz vor der Urteilsverkündigung. Hier steht das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung im Mittelpunkt. (© BMJV)

 

https://www.youtube.com/watch?v=tVQwbVkVWm0

 

https://www.youtube.com/watch?v=q5pxgMkhCHk

 

https://www.rechtsanwaeltin-ahmadi.de/index.html

 

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