Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

Unser Erfolg basiert auf über 14-jährige Berufserfahrung, das Vertrauen und Zufriedenheit unserer Mandanten!

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

24.11.2019

Sie oder eines Ihrer Angehörigen sind Opfer einer häuslichen Gewalt geworden und wissen nicht, wie Sie sich zu verhalten haben? In solch einem Fall müssen Sie unbedingt ein Erstberatungsgespräch durch einen kompetenten Opferanwalt wahrnehmen!



Opfer häuslicher Gewalt, meist sind Frauen und Kinder davon betroffen, werden bei uns kompetent rechtlich geholfen. 

Der Anlass meines Artikels als Anwältin der Opfer ist in erster Linie der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25.11.2019.

In einem gemeinsamen Haushalt kann es aus verschiedenen Gründen zu einem verbalen oder körperlichen Auseinander kommen. Dies kann zu einem Polizeieinsatz führen. In solch einem Fall erstattet der Geschädigte gegen den Beschuldigten eine Strafanzeige, so dass die Polizei vor Ort den Beschuldigten bis zu 10 Tage der Wohnung verweist und gegen ihn zudem ein Rückkehrverbot nach Polizeigesetz anordnet. Der Beschuldigte erhält später von der Polizei eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Das Opfer erhält wiederrum einen Zeugenfragebogen.

Sowohl das Opfer als auch der Beschuldigter einer häuslichen Gewalt benötigen dringend einen kompetenten Rechtsanwalt, der alle Ihre Fragen beantwortet, sie in dieser schwierigen Situation begleitet und vor allem Ihre Rechte erfolgreich verteidigt.

Als Fachanwältin für Strafrecht bin ich sowohl auf das Opferrecht als auch auf die Verteidigung eines Beschuldigten bei Verdacht einer häuslichen Gewalt im Strafverfahren spezialisiert.

 

Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt bezeichnet körperliche, sexulle, psychische und bzw Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Haushalt oder in einer räumlichen Zusammenhang zusammen leben. Unter dem Oberbegriff der häuslichen Gewalt fallen deshalb nicht nur Gewalt in Paarbeziehungen wie Ehen, Lebensgemeinschaften, (vor, während und nach einer Trennung während einer Verlobung), sondern auch Gewalt gegen Kinder und Schutzbedurftigen, Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern, Gewalt zwischen Geschwistern und Gewalt gegen im Haushalt lebende ältere Menschen. Häusliche Gewalt umfasst alle Fälle psychischer oder physischer Gewalt bei diesen Gruppen.

 

Wie kann ich Ihnen als Opferanwalt am besten helfen?

Vereinbaren Sie mit mir sobald wie möglich einen Beratungstermin in meinem Büro. Im Rahmen des Beratungsgespräch erzählen Sie mir den Vorfall und ich versuche den Sachverhalt in zwei Rechtsgebieten, also im Strafrecht und Zivilrecht, zu gliedern. Während im Strafverfahren in erster Linie darum geht, dass das Gericht den Beschuldigten zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verurteilen möchte und der Geschädigte sich als Nebenkläger unter bestimmten Voraussetzungen an dem Verfahren anschließen kann, geht es im Gewaltschutzverfahren darum, dass der Geschädigte gegen den Beschuldigten einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz z. B. mit dem Inhalt eines Annäherungsverbots bei dem zuständigen Familiengericht erwirken möchte. In diesem Zusammenhang prüfe ich, ob es Sinn macht, dass ich die Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegen den Beschuldigten in einem zivilrechtlichen Verfahren oder in einem Strafverfahren, also in einem sog. Adhäsionsverfahren, gegen den Geschädigten durchsetzen sollte. Im Rahmen des Erstberatungsgespräch werde ich Ihnen wertvolle Tipps geben und versuchen alle Ihre Fragen zu beantworten. Zudem prüfe ich im Erstberatungsgesprächs, ob Ihnen als Opfer einer Straftat das Recht zur Nebenklage zusteht. Wenn Sie mich als Ihre Anwältin beauftragen, dann stelle ich bei zuständiger Stelle für Sie einen Antrag auf meine Beiordnung als Ihre Anwältin und Akteneinsicht. Ich werde Sie zu den Vernehmungsterminen bei der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht begleiten. Im Nebenklagverfahren werden ich neben der Staatsanwaltschaft in den jeweiligen Verhandlungsterminen ihre rechtlichen Interessen vor dem Gericht wahrnehmen.

 

Welche Straftatbestände fallen unter dem Begriff häusliche Gewalt?

Beim Vorliegen einer häuslichen Gewalt kommen insbesondere die Verwirklichung folgender Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) in Betracht:

  • Beleidigung nach § 185 StGB
  • Üble Nachrede nach § 186 StGB
  • Verleumdung nach § 187 StGB
  • Verstoß gegen Gewaltschutzgesetz nach § 4 GewSchG
  • Nötigung nach § 240 StGB
  • Freiheitsberaubung nach § 239 StGB
  • Vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGB
  • Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB
  • Schwere Körperverletzung § 226 StGB
  • Fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB
  • Nachstellung/Stalking nach § 238 StGB
  • Beischlaf zwischen Verwandten nach § 173 StGB
  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB
  • Sexueller Missbrauch von Kindern nach § 175 StGB
  • Schwere sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176a StGB
  • Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger nach § 180 StGB
  • Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung (§ 177)
  • Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB
  • Aussetzung nach § 221 StGB
  • Totschlag nach § 212 StGB
  • Mord nach § 211 StGB

 

Es gibt immer einen Ausweg!

Aus Erfahrung weiß ich, dass die Opfer einer häuslichen Gewalt ihre Situation oftmals als ausweglos empfinden. Aus Angst um ihre geliebte Familie, Existenz, Scham- und Schuldgefühl nehmen sie die Gewalt jahrelang hin, verharmlosen sie sie und reden sie sich ein, dass der Beschuldige eigentlich ein netter Mensch ist, wenn er z. B. nicht trinkt. Ich kann ihm doch nicht antun. Meist geht es um die Kinder und finanzielle Abhängigkeit zwischen Opfer und Täter. Deshalb sind viele Opfer häuslicher Gewalt nicht in der Lage sich aus eigener Kraft sich für die Trennung zu entscheiden.

 

Wahrnehmung häuslicher Gewalt in der Öffentlichkeit, insbesondere der Umgang und Probleme der  Migrantinnen und geflüchtete Frauen damit

Nach wie vor wird häusliche Gewalt in der öffentlichen Wahrnehmung zum Teil tabuisiert oder verharmlost, besonders sind die Migrantinnen davon betroffen. Ein wichtiger Schwerpunkt meiner Arbeit als Anwältin ist der Schutz von Migrantinnen vor häuslicher Gewalt. Aufgrund meiner jahrelangen Berufserfahrung bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Situation von Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sich in vielen Fällen trotz aller Ähnlichkeit in der Struktur von Gewaltbeziehungen deutlich von der Situation deutscher gewaltbetroffener Frauen unterscheiden. Am häufigsten stelle ich in diesem Zusammenhang fest, dass die Migrantinnen ihrer Kultur und Tradition immer noch eine besondere Bedeutung beimessen, so dass oft pauschal die Erklärung abgegeben wird, was werden meine Landsleute dazu sagen, ich und meine Familie verlieren unser Gesicht in der Öffentlichkeit, so dass sie die häusliche Gewalt erdulden und meistens sich die Schuld dafür geben. Hinzukommt, dass die Frauen mit Migrationshintergrund häufiger von ihren Ehemännern finanziell abhängig sind und meist existieren in der Familie mindestens zwei oder mehr Kinder. Sie möchten den Kinder den Vater nicht wegnehmen. Zudem mangelt an Sprachkenntnissen bei Migrantinen, Wissen über die Gesetze und Hilfsstrukturen in Deutschland. Viele denken, dass die Anwaltskosten zu hoch sind. Erschwerend kommt es meist hinzu, dass das Aufenthaltsrecht der migrierten Frauen auch an dem Bestand einer ehelichen Lebensgemeinschaft verknüpft ist. Dies macht die Situation für viele Migrantinnen ausweglos. Zudem weisen wenige Rechtsanwälte auf dem Gebiet der häuslichen Gewalt im Zusammenhang mit der Unterstützung der Migrantinnen besondere Qualifikationen auf.

Ich habe in Bezug auf die häusliche Gewalt in der familiären Umgebung bisher sehr viele Frauen und Kindern aus unterschiedlichen sozialen Schichten geholfen. Aufgrund meiner hervorragenden Kenntnisse der Sprachen Persisch/Iranisch und Dari/Farsi bin ich auf die Beratung und Verteidigung der Rechte der Migrantinnen und Kinder aus Afghanistan und aus dem Iran besonders spezialisiert. Ich kenne die kurlterelle Hintergründe und bin als Anwältin, die selbst vor 27 Jahren  aus Afghanistan nach Deutschlang geflüchtet ist, besonders darauf geschult, mit diversen familären Problemen vertraulich und professionell umzugehen. Ich arbeite mit vielen Hilfsorganisationen zusammen, insbesondere mit dem WEISSER RING e.V.. Kriminalitätsopfer erhalten von dem WEISSER RING neben dem Hilfescheck für das anwaltliche Erstberatungsgespräch auch weitere Unterstützungen.

 

Bitte unbedingt Beweise sichern!

In fast jeder Großstadt bietet ein Institut für Rechtsmedizin unbürokratische Hilfe für Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind. Dort werden die Opfer einer Straftat von kompetenten und speziell ausgebildete Ärzte beraten und untersucht. Dort werden die gerichtsverwertbaren Dokumentationen von Verletzungen vorgenommen und Gutachten angefertigt. Die spezialisierten Ärzte sind in der Lage verwertbare Spuren und Beweismaterialen zu sichern. Selbstverständlich werden sämtliche Mitteilungen des Opfers vertraulich behandelt. Alle Mitarbeiter des Instituts für Rechtsmedizin unterliegen der Schweigepflicht. Bei Bedarf (z.B. im Fall einer späteren Gerichtsverhandlung) können anhand der erhobenen Befunde rechtsmedizinische Gutachten zur Interpretation der Verletzungen erstellt werden. Auch wenn das Opfer nicht eine Strafanzeige bei der Polizei wünscht, empfehle ich es immer, die Beweise zunächst fachgerecht zu sichern.Die Beweise werden dort für das Opfer einer Straftat aufbewahrt und archiviert. In einem späteren Strafverfahren kann das Gericht diese Beweismittel gegen den vermutlichen Täter verwenden. 

 

Wer trägt die Kosten des Opfers in einem Strafverfahren als Nebenkläger?

Wird der Täter wegen der Straftat verurteilt, trägt er die Kosten des Opfers, das zur Nebenklage berechtigt ist.

Wird der Angeklagte vom Gericht freigesprochen,  das Hauptverfahren gegen ihn nicht eröffnet oder das Verfahren eingestellt, trägt der Nebenkläger die durch seine Beteiligung entstandenen Kosten, auch die Kosten des beigeordneten Rechtsanwalts selbst. Entsprechendes gilt für Ansprüche, die Sie auf dem zivilrechtlichen Weg gegen den Täter geltend machen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Hilfsorganisationen die Verfahrenskosten.

 

Auf Antrag ist die Bewilligung einer Prozesskostenhilfe u. U. möglich!

Wenn Sie die Kosten einer Prozessführung aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, prüfe ich für Sie die Möglichkeit der Bewilligung einer Prozesskostenhilfe.

 

Eine Rechtschutzversicherung hilft in solchen Fällen stets!

Bitte überprüfen Sie, ob Sie über einen Rechtschutzversicherungsvertrag verfügen, die auch den Opfern einer kriminellen Tat einen Kostenschutz gewährt.

 

Was ist Ihr Vorteil als Opfer einer Gewalttat bei der Fachanwaltskanzlei Ahmadi?

Sie profitieren in erster Linie aus meiner fast 12 Jahren Berufserfahrung als Strafverteidigerin und Rechtsanwältin. Als Fachanwältin für Strafrecht kenne ich die beiden Seiten eines Strafverfahrens, da ich seit Jahren sowohl das Opfer einer Straftat als auch den möglichen Täter einer Straftat vertrete.   

Als Anwältin unterliege ich der anwaltlichen Schweigepflicht. Alles, was Sie mir und meinen Mitarbeitern anvertrauen, ist von unserer Schweigepflicht umfasst.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind oder wenn Sie Angehöriger des Opfers einer Straftat sind, zögern Sie sich nicht und wenden Sie sich vertrauensvoll an mich als Fachanwältin für Strafrecht. Ich helfe Ihnen im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs sehr gerne.

 

Weitere Informationen für die Opfer einer Straftat erhalten Sie wie folgt:

Hier der Link zur vertraulichen Spurensicherung bei häuslicher und sexualler Gewalt gegen Frauen, Kinder, Männern in Hamburg

https://www.uke.de/kliniken-institute/institute/rechtsmedizin/dienstleistungen/privatpersonen/uke-institut-f%C3%BCr-rechtsmedizin-beratung-und-begutachtung-f%C3%BCr-opfer-von-k%C3%B6rperlicher-gewalt.html

 

Bitte auch auf meinen anderen Artikel in Bezug auf das Thema Opfer einer Gewalttat achten:

https://www.rechtsanwaeltin-ahmadi.de/blog/wer-ist-der-beste-opferanwalt-was-macht-einen-guten-opferanwalt-aus-wie-erkennt-ein-opfer-den-besten-opferanwalt-muss-ein-opferanwalt-fachanwalt-fr-strafrecht-sein-die-suche-nach-dem-besten-anwalt-fr-opferrecht-in-deutschland-.html

Die Informationen auf meiner Homepage, auf unseren Facebock-Seiten, Instagram und Anwalt.de sowie Anwaltseiten, gibt Ihnen lediglich einen Überblick und können daher nicht die anwaltliche Beratung ersetzen.

Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi ist auch als Opferanwältin bundesweit tätig. Sie ist Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht.