Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

Unser Erfolg basiert auf über 14-jährige Berufserfahrung, das Vertrauen und Zufriedenheit unserer Mandanten!

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

19.05.2019

Sie hatten einen Verkehrsufall, Ihr Fahrzeug ist beschädigt, Sie wurden infolge eines Verkehrsunfalls verletzt, Sie benötigen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und fragen sich wer hat schuld an dem Unfall?



Sie hatten einen Verkehrsunfall und möchten gerne von einem Spezialisten für Verkehrsrecht und Unfallrecht beraten und verteidigt werden. Dann bin ich als Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie. Ich vertrete Ihre Rechte konsequent und mit Nachdruck sowohl gegenüber dem Unfallverursacher, dessen Kfz-Haftpflichtversicherer als auch den Gerichten, Staatsanwälten, Bußgeldstellen und Polizeibeamten.

 

Als Verkehrsanwältin und Strafverteidigerin verfüge ich mehr als 11 Jahre Praxiserfahrung mit der Bearbeitung der Verkehrsunfälle mit Sachschaden und/oder Personenschaden, Autounfall, Motoradunfall, Fahrradunfall, Bußgeldverfahren, Verkehrsstraftaten wie z. B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung im Straßenverkehr, gefährliche Eingriffe im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.

 

Ich habe bisher rd. 2.000 Verkehrsunfälle erfolgreich zur vollsten Zufriedenheit meiner Mandanten abgeschlossen. Besonders stolz bin ich auf die Bearbeitung derjenigen Verkehrsunfälle, die ich vor Gericht zugunsten meiner Mandanten gewonnen habe, und vor allem wo ursprünglich die Schuldfrage nicht klar war.

 

Als Expertin für Verkehrsrecht berate ich Sie gerne bei den folgenden Fragen fachlich auf höchstem Niveau und setze mich persönlich für Ihre Rechte ein.

 

·         Die Schuldfrage ist nicht ganz geklärt? Wer hat Schuld an dem Unfall?

·         Die Polizei sagt, Sie sind schuld an dem Unfall? Hat die Polizei Recht?

·         Sie sind unverschuldet an einen Verkehrsunfall verwickelt worden?

·         Sie möchten Ihren Fahrzeugschaden ersetzt haben?

·         Welche Schäden können Sie bei einem unverschuldeten Unfall ersetzt bekommen?

·         Wann haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

·         Wann haben Sie einen Anspruch auf Haushaltsführungsschaden?

·         Wann haben Sie einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung?

·         Wann haben Sie einen Anspruch auf die Wertminderung Ihres Fahrzeuges?

·         Wer soll die Schäden an meinem Fahrzeug begutachten? Wer zahlt die Gutachterkosten?

·         Muss ich den Gutachter des Kfz-Haftpflichtversicherers des Unfallverursachers für die Begutachtung meines Fahrzeuges akzeptieren oder einen unabhängigen und freien Kfz-Sachverständiger beauftragen?

·         Wer hilft mir bei der Wahl eines freien und unabhängigen Kfz-Gutachter?

·         Muss ich meinen Führerschein bei einem Verkehrsunfall, den ich verursacht habe, abgeben oder gibt es nur einen Bußgeldbescheid?

·         Bekomme ich ein Fahrverbot?

·         Bekomme ich Punkten beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg?

·         Welche rechtlichen Konsequenzen gibt es, wenn man als Fahranfänger einen Verkehrsunfall verursacht hat? Wird meine Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert?

·         Besteht die Möglichkeit, dass das Gericht von einem Fahrverbot absieht, aber dafür die Geldbuße erhöht?

·         Wann ist Ihr Führerschein durch einen Verkehrsunfall gefährdet und wie sollten Sie in solch einem Fall verhalten?

·         Müssen Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall reparieren und die Rechnung dem gegnerischen Kfz-Haftversicherer des Unfallverursachers vorlegen oder dürfen Sie fiktiv ohne Rechnung abrechnen?

·         Kann man sich bei einem Verkehrsunfall wegen einer fahrlässigen Körperverletzung nach § 223 StGB strafbar machen?

·         Ich habe den Unfall nicht bemerkt und bin weggefahren, habe ich mich wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB, also sog. Fahrerflucht bzw. Unfallflucht, strafbar gemacht? Wann verliere ich meinen Führerschein und wann bekomme ich ein Fahrverbot?

 

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall bietet die Fachanwaltskanzlei Ahmadi allen Unfallgeschädigten eine umfassende Rechtsberatung und Vertretung mit einem "Rundum-Sorglos-Paket" an!

 

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, übernehme ich mit meinem Team gerne für Sie die ganze Unfallabwicklung. Ich kümmere mich professionell um alle anfallenden Aufgaben wie z. B. die Klärung der Sach- und Rechtslage mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder die Korrespondenz mit den an Ihrem Fall beteiligten Parteien wie z. B. mit Ihrer eigenen Kaskoversicherung oder Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung, Ihrer Rechtschutzversicherung, mit der Polizei, Bußgeldstelle, Staatsanwalt und dem Kfz-Gutachter bzw. Kfz-Sachverständiger. Falls Ihr Fahrzeug finanziert ist oder geleast ist, versuche ich von dem Leasinggeber oder Kreditgeber im Falle der Finanzierung die Freigabeerklärung zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung zu besorgen.

 

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder den Strafbefehl

 

Wenn die Polizei Ihnen die Schuld an dem Unfall gegeben hat und die Bußgeldstelle deshalb gegen Sie einen Bußgeldbescheid erlassen oder die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls wegen einer Strafbarkeit wegen der fahrlässigen Körperverletzung oder einer anderen Straftat beim Gericht beantragt hat, erhebe ich dagegen Einspruch und versuche, das Bußgeldverfahren bzw. Strafverfahren gegen Sie zur Einstellung zu bringen.

 

Achtung!  Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen.

 

Gegen einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl ist immer zunächst rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Nach Akteneinsicht werde ich sofort die Erfolgsaussichten des Einspruchs überprüfen.

 

 Wer trägt die Anwalts- und Gerichtkosten bei einem Verkehrsunfall (Autounfall, Motorradunfall, Fahrradunfall, Fußgängerunfall) ?

 

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ihre Anwaltskosten für die Regulierung des Unfalls übernehmen. Falls Sie ein Mitverschulden an dem Unfall trifft oder später sich herausstellt, dass Sie doch den Schaden aus welchen Gründen immer auch verursacht haben, übernimmt ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens (Rechtsanwaltskosten, auch der Gegenseite, Gerichtkosten und Sachverständigenkosten).

 

Fazit:

 

Wenn Ihnen bei einem Verkehrsunfall eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, machen Sie bitte unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Denn in solch einem Fall kann es sein, dass Ihr Führerschein gefährdet ist. Zögern Sie nicht lange und wenden Sie sich vertrauensvoll an einen auf das Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, der mindestens 10 Jahre Berufserfahrung hat.

 

Empfehlung eines guten Strafverteidigers und Fachanwalts für Strafrechts und Verkehrsrechts

 

Es ist heutzutage grob fahrlässig, wenn man nicht über einen Verkehrsrechtschutzversicherungsvertrag verfügt. Denn der Abschluss eines Verkehrsrechtschutzversicherungsvertrages hilft Ihnen nicht nur, wenn es um die Rettung Ihres Führerscheins geht, sondern auch um die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers, den Unfallverursacher selbst und den Halter des Unfallverursacherfahrzeuges.

 

Ihre Vorteile: Über 11 Jahre Berufserfahrung im Verkehrsrecht und Strafrecht

 

Als Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Hamburg stehe ich Ihnen gerne bundesweit jederzeit bei allen Fragen zu einem Verkehrsunfall, Strafverfahren und Bußgeldverfahren zur Verfügung. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen je nach verfügbaren Kapazitäten eine kurze kostenlose telefonische Einschätzung anbieten kann. Bei einem Verkehrsunfall, wo die Schuldfrage nicht geklärt ist und ein Bußgeldverfahren oder sogar ein Strafverfahren im Raum steht, ist es zu empfehlen, ein Erstberatungsgespräch mit mir wahrzunehmen.

 

Damit ich ausreichend Zeit für Sie und Ihr Anliegen habe, ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.

 

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrechtt aus Hamburg
Bundesweite Verteidigung im Strafverfahren und Bußgeldverfahren