Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

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Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

02.04.2021

Ist das gerecht, wenn die Richter in Zeiten der Pandemie versuchen, die Verteidigungsrechte des Beschuldigten wieder einzuschränken, wo viele Menschen um ihre Existenz fürchten und das Bekenntnis zum Rechtsstaat in vielerlei Hinsicht hinterfragt wird?



Einschränkung der Verteidigerrechte zum Zweck der Verfahrensökonomie und zum Schutz der Richter in den Gerichtsälen sind blanker Populismus auf dem Rücken der Schwächsten unserer Gesellschaft

 

Bekanntlich hat sich der Bundestag mit den Beschuldigtenrechten im Strafprozess schon mehrfach in den letzten Jahren unter Bezeichnung „Modernisierung des Strafverfahrens“ im Eilverfahren befasst und es gab auch in der Tat einige sinnvolle, aber auch viele nicht gerade zielführende Regelungen zugunsten des Beschuldigten, insbesondere was die Strafprozessordnung (StPO) betrifft. In einem Strafverfahren geht es in erster Linie um den Beschuldigten. Der Beschuldigte sieht sich in einem Strafverfahren dem geballten staatlichen Machtmonopol gegenüber, das sich in vorläufige Festnahme, Durchsuchungen, Beschlagnahmen, der Anordnung von Haft, des Arrestierens seines Vermögens, Abhören und Ausspionieren seines Handys (TKÜ), Beschlagnahme seines Führerscheins, seines Fahrzeuges und schließlich der Anklage und einer öffentlichen Hauptverhandlung bis zur Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe und nicht zuletzt Sicherungsverwahrung niederschlagen kann. Die Verteidigungsrechte des Beschuldigten sind daher von zentraler Bedeutung im Strafverfahren. Diese Rechte sollten in einem Rechtsstaat gestärkt werden.

 

Die Strafverfolgungsbehörden können, aus welchen Gründen auch immer, jeden beschuldigen, eine Straftat begangen zu haben

Feststeht, dass jeder, ob schuldigt oder nicht, in Visier der Strafverfolgungsbehörden kommen kann und deshalb dringend auf Hilfe eines kompetenten Strafverteidigers angewiesen ist. Der Rechtsstaat lebt von Anerkennung und Vertrauen seines Bürgers. Wenn der Staat als Gewaltmonopol mit dem schärfsten Mittel gegen die Straftäter ahnden will, das er zur Verfügung hat, dann muss in einem demokratischen Rechtsstaat einem Beschuldigten unter Beachtung der Menschenwürde und der Unschuldsvermutung ein faires Verfahren gesichert sein. Dazu gehört nicht nur das Recht auf Verteidiger seiner Wahl, sondern vielmehr, vor allem soll seine Handlungsfähigkeit als Strafverteidiger in einem Prozess gewährleistet sein. Denn das Ziel eines Strafverfahrens in einem Rechtsstaat ist letzten Endes, dass jeder Verurteilte tat- und schuldangemessen bestraft und dass er nach der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe resozialisiert wird.

 

In der Tat eine gefährliche Umfrage

 

Berlins Richter sollten an einer gefährlichen Umfrage teilnehmen. Das Ergebnis könnte den Verlauf eines Strafprozesses spürbar verändern. Auf der letzten Konferenz der Gerichtspräsidenten der Bundesländer und des Bundesgerichtshofes im Dezember 2020 wurden Horrorszenarien in den Gerichtssälen beschrieben. Angeblich sollten Strafverteidiger während der Verhandlungen Richter beleidigt, psychisch bedrängt und sogar verletzt haben. Ich kann es mir als Strafverteidigerin schwer vorstellen.

 

https://www.bz-berlin.de/berlin/berlins-richter-wollen-ploetzlich-keine-anwaelte-mehr

 

Die Beschuldigungen werden zurückgewiesen

 

Wir Strafverteidiger weisen solche haltlosen Vorwürfe als unberechtigte Sorge der sog. "Götter in Schwarz" zurück. Es kommt im Gerichtssaal immer wieder wegen widerstreitenden Interessen zu einem verbalen Schlagaustausch zwischen dem Vorsitzenden, dem Strafverteidiger und dem Staatsanwalt. Es liegt in der Natur der Sache. Denn aufgrund der polizeilichen Ermittlungen, Anklage durch die Staatsanwaltschaft und die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht ist die Stimmung im Gerichtssaal bereits vermint und kann jeder Zeit zu einer Explosion kommen. Seit Jahrzehnten werden die Strafverteidiger nicht nur von der Justiz als Enfants terrible des Rechtssystems bezeichnet, sondern auch in der Presse wird er oft kritisiert. In der Öffentlichkeit wird der Strafverteidiger stets vorwurfsvoll und verständnislos gefragt, wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, einen Vergewaltiger zu verteidigen? Sie seien die Sündenböcke, die die gute Arbeit der Polizei zu Nichte machen und die Staatsanwaltschaft sowie letzten Endes das Gericht an der Durchsetzung des Rechts und der Verteidigung der Rechtsordnung regelrecht verbarrikadieren.

 

 

Falls ein Strafverteidiger, aus welchen Gründen auch immer, was wir uns nicht vorstellen können, dermaßen unangenehm im Gerichtssaal aus der Rolle fällt und sogar den Vorsitzenden körperlich angreift, dann ist der Richter nach Maßgabe des StGB und StPO hinreichend geschützt. Ein Richter benötigt aufgrund seiner besonderen juristischen Qualifikationen und Machtposition im Vergleich zu einem einfachen Bürger zu seinem Schutz vor angeblich "unvernünftigen und kriminellen" Verteidiger im Gerichtssaal auf keinen Fall zusätzliche Sondernormen im StGB und StPO. Denn es geht am Endeffekt um die Beschuldigtenrechte. Der Richter, Staatsanwalt und Verteidiger haben sich im Gerichtsaal zu dem Zweck versammelt, um dem Beschuldigten ein faires Verfahren zu garantieren. Dafür werden schließlich alle bezahlt.

 

Eher eine Gegenumfrage wäre erwünscht

Die Frage ist doch in diesem Zusammenhang, ob, wie und wo Kritik an einem Strafverteidiger, der lediglich seinem Job wie der Vorsitzende und der Staatsanwalt in einem Prozess ausübt, ihre Grenzen finden soll. Wer soll diese Grenze definieren? 

Die Strafverteidigung ist Kämpfen mit Verstand, Überzeugung, Leidenschaft und Lebenserfahrung. Die Stellung und Aufgabe eines Strafverteidigers sind zwangsläufig mit diversen Konfliktsituationen beladen. Schwarze Schafe gibt in jedem Beruf und manchmal ist auch ein erfahrener Verteidiger mit der Situation überfordert und im Extrem Fall platzt ihm mal der Kragen. Aber 90% der Verteidiger leisten unter sehr erschwerten Bedingungen, überwiegend als selbständiger Einzelkämpfer, Topleistungen für ihre Mandanten und die Gesellschaft. 

 

Ein Strafverteidiger ist auf einer Seite verpflichtet, die Interessen seines Mandanten bestmöglich zu verteidigen und auf der anderen Seite ist er an Recht und Gesetz gebunden. Er muss dafür sorgen, dass nicht nur die Normen des StGB und der StPO zugunsten seines Mandanten eingehalten werden, sondern vor allem darauf achten, dass ein faires Urteil für seinen Mandanten letzten Endes erwirkt wird. Es darf nicht in Vergessenheit geraten, dass ein Strafverteidiger in erster Linie ein Wirtschaftsunternehmen führt. Er muss also zunächst seinen und den Lebensunterhalt seiner Familie durch seine Tätigkeit als Strafverteidiger sichern. Zudem muss er sich um sein Personal kümmern, jede Menge Büroarbeit erledigten, Fristen einhalten, Termine wahrnehmen, Mandantenakquise betreiben, steuerliche Pflichten nachkommen, Fortbildungen absolvieren, sich mit zahlungsunwilligen Mandaten befassen ....

 

Es darf schließlich nicht vergessen werden, dass immer noch die Richter sind, die in vielen Fällen über das Monopolrecht verfügen, dem Beschuldigten nach ihrem eigenen Gutdünken einen Pflichtverteidiger auszusuchen und beizuordnen. Nach welchen Kriterien ein Richter einen Strafverteidiger als Pflichtverteidiger aussucht und beiordnet, ist trotz der jahrelangen Kritik der Anwaltschaft immer noch nicht transparent. Deshalb wird dem Strafrichter nachgesagt, dass er dem Beschuldigten nicht einen mutigen und kompetenten Strafverteidiger beiordnet, sondern einen Ja-Sager, also einen Verurteilungsbegleiter, der dem Gericht möglichst wenig Arbeit macht. 

 

 

Konstruktive Kritik muss sein, aber genug mit öffentlichen Anprangern der Verteidiger durch Richterschaft, Polizei, Staatsanwaltschaft und Presse 

 

Eine Gegenumfrage bei den Strafverteidigern würde ergeben, dass sich 85% der Richter an Recht und Gesetz halten. Aber bei den 15% der Richter erlebt man leider im Gerichtssaal eine Entgleisung, die nicht gerichtswürdig ist, sie schreien den Angeklagten grundlos an und behandeln unter Missachtung der Unschuldsvermutung den Angeklagten mit Vorurteilen, Zeugen werden etwas in den Mund gelegt, die Angeklagte zu einem Geständnis genötigt, eingeschüchtert, die Verteidiger werden in ihrem Fragerecht beschränkt, ihre Beweisanträge werden zu Unrecht abgelehnt, im Gerichtssaal und öffentlich in der Presse wird Verteidigerschelte betrieben, besonders gerne nach der Verkündigung des Urteils, wo weder der Verteidiger noch der Beschuldigte eine Chance haben, sich gegen die Unterstellungen des Vorsitzenden zur Wehr zu setzen, nutzt der Vorsitzende dennoch, seinen Unmut Luft zu machen. Die Strafverteidiger werden im Prozess bewusste Prozessverschleppung vorgeworfen, mit der Beschwerde bei der zuständigen Anwaltskammer und sogar Stellung einer Strafanzeige seitens der Richter und Staatsanwälten vor seinen eigenen Mandanten wegen Strafvereitelung nach § 258 StGB, Begünstigung nach § 259 StGB und Beleidigung nach § 185 StGB u. a. uns sogar mit der Durchsuchung des Verteidigerbüros gedroht und regelrecht erniedrig, wenn er nicht das tut, was der Vorsitzende meint, gut für seinen Mandanten zu scheinen mag. Der Vorsitzende erteilt dem Beschuldigten Ratschläge mit dem Hinweis, er sei nicht gut verteidigt, wie z. B. im Mordfall des Politikers Walter Lübcke:

 

"Seit zehn Jahren leite er den Staatsschutzsenat, sagt S., seit 35 Jahren sei er Richter. "Hören Sie nicht auf Ihre Verteidiger, hören Sie auf mich." Ein "von Reue getragenes Geständnis" zahle sich perspektivisch immer aus. "Nutzen Sie Ihre beste Chance, vielleicht ist es auch Ihre einzige.""

 

 

Kolumne des Prof. Dr. Thomas Fischer beim Spiegel unter dem Titel: "Angriff auf die beste Verteidigung"

 

 

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordfall-walter-luebcke-angriff-auf-die-beste-verteidigung-kolumne-a-04ad9bdc-4479-4fb7-8ba6-bff8f3080c40

 

Bis zum BGH ist leider die Verteidigerschelte unter dem Deckmantel der Konfliktverteidigung inzwischen salonfähig geworden. Selbst in der BGH-Rechtsprechung wird vom dysfunktionalen Verteidigerverhalten und von rechtsmissbräuchlichen Beweisanträgen und Erhebung von zweckentfremdeten Revisionsrügen gesprochen. Festzuhalten ist, dass die BGH-Richter nicht im Prozess anwesend waren. Die bilden ihre Meinung im Wesentlichen aus dem ausgesprochenen Urteil des Richters und des Hauptverhandlungsprotokolls, das wohl kaum etwas enthält, die die Stimmung im Gerichtssaal objektiv und unparteiisch wiedergibt. Wer im Gerichtssaal tatsächlich mit sachwidrigen Provokationen begonnen hat, bleibt also offen. Deshalb ist die Art und Weise, in der die Strafsenate des BGH seit einigen Jahren Einzelfälle genutzt haben, um Pauschalkritik an Verteidigern zu üben, ist nicht nur bedauerliche Einzelfälle, sondern stellen eine klare Gefahr für den Beruf eines Strafverteidigers in der Öffentlichkeit dar. Es wird die Frage erlaubt sein, woher die Richter bis zum BGH die Erkenntnis nehmen, dass es in der Praxis so schlimm um die Verteidigung steht. Einzelfälle sollten eben wie Einzelfälle behandelt werden. Fehlleistungen dürfte es schließlich auf allen Seiten geben. Die Frage, ob die eigene Strategie sinnvoll ist, muss jeder Verteidiger selbst entscheiden. Ein Strafverteidiger muss fachlich, charakterlich und rechtlich in der Lage sein, seinen Mandanten mutig vor dem eigensinnigen Vorsitzenden und voreingenommen Staatsanwalt effektiv zu verteidigen. Die Waffengleichheit vor dem Gericht muss rechtlich gegeben sein. Ein guter Verteidiger ist durch sein Prozessverhalten verpflichtet, das Verfahren für das Gericht und die Staatsanwaltschaft schwierig zu gestalten, damit der Prozess für seinen Mandanten einen zufriedenstellenden Ausgang nimmt. Deshalb ist es verpönt, wenn das Gericht sich darüber aufregt und abwertend und provokant von der Konfliktverteidigung spricht.

 

Thomas Fischer, der ehemalige Richter am BGH, findet klare Worte, was Verteidigerschelte im Gerichtssaal betrifft, vor allem für das ungebührliches Verhalten des Hamburger Strafrichters Krieten, das seit Langem wie das Verhalten einiger sog. knallharten Richter als Bedrohung für ein faires Verfahren betrachtet wird.

 "Die Strafjustiz ist schwach bei intelligenter und mächtiger Kriminalität, stark und manchmal großmäulig gegen Unterschichtenkriminalität. Etwas mehr Reflexion und etwas weniger Zeitgeist wären nützlich"

                                                                                                                                                                                                                       Prof. Dr. Thomas Fischer

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/knallhart-richter-johann-krieten-gegen-rapper-gzuz-strafen-fuers-schlichte-gemuet-a-1b782f77-c70d-40b7-a129-772ec11a241f

 

Ein Richter muss fair sein, nicht mehr und nicht weniger

 

Wenn ein Vorsitzende ein Verfahren insgesamt fair und auf Augenhöhe führt, dann ist nicht nur die Akzeptanz des Urteils bei allen Beteiligten in der Regel hoch, sondern man behandelt sich während des Prozesses auch wie es sich gehört, also anständig. Es ist doch üblich in jedem Beruf, die eigene Position als ausgewogen und vernünftig zu bezeichnen. Wir sind nicht in einem Prozess anwesend gewesen und kennen den Inhalt der Akte nicht. Deshalb können wir das Verhalten eines Strafverteidigers, des Vorsitzenden und des Staatsanwaltes im Nachhinein nicht angemessen beurteilen. Die Strafverteidiger fordern seit Jahren die Dokumentation der Hauptverhandlung mit Ton- oder Videoaufnahmen. Es ist nicht mehr zeitgemäß und gerechtfertigt, vor allem im Hinblick der Pandemie und die Wahrung der Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, dass die Dokumentation der Hauptverhandlung mit Ton- oder Videoaufnahmen, zumindest bei schweren Straftaten, nicht rechtlich vorgenommen wird. Dies ist in den meisten europäischen Staaten eigentlich Standard. Aus der Justiz gibt es hiergegen seit langem Widerstand, so dass man am Ende Schwierigkeiten hat, nachzuweisen, welches Organ der Rechtspflege sich nicht an Recht und Gesetz gehalten hat, und ob und wie im Gerichtssaal zu einer Straftat gekommen ist. Es darf in einem Rechtsstaat nicht passieren, dass alle Beteiligte sich auf den Richter und dessen Notizen verlassen müssen. Der Richter, der mit der Leitung der Beweisaufnahme gut beschäftigt ist und parallel diverse Fragen zur Klärung des Sachverhaltes stellt, muss alles selbst mitschreiben, um später sein Urteil darauf zu begründen. Unser Rechtssystem wird verachtet, wenn ein Laie und sogar Juristen aus anderen Europäischen Ländern zum ersten Mal davon erfahren, dass vor dem Landgericht im Gegensatz zur amtsgerichtlichen Verhandlung kein Wortprotokoll geführt wird. Alles, was der womöglich einzige Belastungszeuge dem Gericht sagt, bleibt der Interpretation der Richter des Landgerichts vorbehalten. Manchmal wenn ein Strafverteidiger das Urteil in Schriftform mit entsprechender Begründung in der Hand hält, wundert er sich über dessen Inhalt und fragt sich, ob der Vorsitzende und er tatsächlich das gleiche Verfahren meinen.

 

Die Rechtsstaatlichkeit einer Rechtsordnung bemisst sich am Umgang mit ihren Schwächsten

 

Der Rechtsstaat braucht mehr denn je die Anerkennung und Vertrauen seines Bürgers. Deshalb ist die Stellung eines starken Strafverteidigers in einem Rechtsstaat gerade jetzt unentbehrlich. Wir Strafverteidiger sind genauso wie die Richter und Staatsanwälte ein unabhängiges Organe der Rechtspflege. Es ist Zeit, dass die Richterschaft dies anerkennt und würdigt. Zudem sind wir Interessenvertreter der Schwächsten in der Gesellschaft. Wenn es um die Rechte der Schwächsten in der Gesellschaft geht, sind wir Strafverteidiger die wahren Wächter der Gewaltenteilung und weisen manchmal sogar die Presse in ihren Schranken, wenn es um die Unschuldsvermutung geht.

 

Nicht nur wir Strafverteidiger sind verpflichtet, einem Beschuldigten ein faires Verfahren zu sichern, sondern auch die Staatsanwaltschaft und vor allem das Gericht. Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte haben die Verantwortung und die Aufgaben, die Grundrechte zu sichern. Mit dem Grundsatz des Fair Trial hat die Menschenrechtskonvention den wegweisenden Maßstab für ein menschengerechtes Gerichtsverfahren geschaffen. Damit bleibt der Fokus in einem Gerichtsverfahren stets auf die Verfahrensgerechtigkeit. Die Aufgabe eines Gerichts nach dem europäischen Gerichtshof besteht in erster Linie darin, dass bei Menschenrechtsurteilen Verfahrensgerechtigkeit zur Anwendung kommt. 

 

Ein Strafverteidiger steht vor dem Gericht, um die Rechte seines Mandanten als Beschuldigter einer Straftat vor der Staatsmacht bestmöglich zu verteidigen. Anderenfalls hätte er seinen Beruf verfehlt. Richter sind unabhängig und müssen sich ans Gesetz halten. Sie haben die Verhandlungsführung und Entscheidungsmonopol. Ein Richter muss vor allem fair sein. Das Rechtsprinzip eines fairen Verfahrens und der Unschuldsvermutung gelten als Kernstück eines funktionierenden Rechtsstaates.

 

Die Achtung der Menschenwürde nach Art. 1 GG Abs. 1 S.1 GG gilt auch für Straftäter, Verbrecher, Sicherungsverwahrte und Terroristen. Dies anzuzweifeln, ist gefährlich und bedeutet die Abkehr vom Rechtsstaat. Es ist das Recht eines jeden Beschuldigten sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen, § 137 StPO. Das Recht des Beschuldigten auf Verteidiger seiner Wahl einzuschränken ist verfassungswidrig. Deshalb ist jeder von uns verpflichtet, die in der Verfassung garantierten Beschuldigtenrechte zu achten und zu schützen. Verteidigerschelte ist besonders in der Pandemie zu unterbinden. Dies stellt die Verhöhnung des Rechtsstaates dar. Denn der Rechtsstaat hat zurzeit andere Probleme zu lösen, als sich um die unberechtigten Sorgen der Richter um die weiteren Verkürzungen der Verteidigerrechte zu kümmern.

 

Ziel der Umfrage bei den Richtern soll es sein, mit neuen Gesetzen wieder Ruhe und Ordnung in den Gerichten herzustellen. Die Verteidiger glauben jedoch, dass die Richterschaft wieder versuchen, mit unwürdigen Mittel die Verteidiger im Gerichtsaal mundtot zu machen, so dass sie letzten Endes nicht mehr würdig sein würden, sich als Strafverteidiger zu bezeichnen, sondern werden gezwungen, sich zu einem Verurteilungsbegleiter umzubenennen. Die ganze Hysterie dient allein dazu, die Rechten der Beschuldigten wieder einmal unter dem Vorwand der Konfliktverteidigung einzuschränken, also inhaltlich wird einmal mehr auf dem Rücken der Schwächsten Politik gemacht.

 

Resümee

Der Strafverteidiger ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und der Interessenvertreter des Mandanten. Dabei sollte er dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeornet sein und zwar zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens, also im Ermittlungsverfahren, im Zwischenverfahren,in der Hauptverhandlung und allen Instanzen. Wenn es tatsächlich um die Zukunft des Strafprozesses geht, sind die Strafverteidiger auch als Organ der Rechtspflege daran einzubinden und nicht auszuschließen. Probleme löst man gemeinsam. Die freie Ausübung des Berufs eines Strafverteidigers im Gerichtsaal ist ein unabdingbares Element für das Funktionieren des Rechtsstaates.

 

Die Anerkennung der Gerichtbarkeit eines Landes und das Vertrauen des Bürgers in die Justiz und das Rechtssystem eines Landes können nur dann erfolgversprechend sein, wenn jedermann das Recht und die Möglichkeit hat, sich anwaltlich vollumfassend verteidigen zu lassen. Dies sogar auf Kosen des Staates. Es ist zu betonen, dass die Verteidigerrechte des Beschuldigten, die das Hauptziel verfolgen, dem Beschuldigten in jedem Verfahrensstadium ein faires Verfahren zu sichern, auch international, insbesondere auf europäischer Ebene, laufend an Bedeutung gewonnen haben. Eine starke Rechtsanwaltschaft schafft den nötigen Ausgleich im Machtgefälle zwischen dem Staat und Individuum. Ein demokratischer Rechtsstaat lebt nicht allein von unabhängigen Richtern, die ihre gesellschaftliche und soziale Verantwortung als Richter gegenüber dem Beschuldigten gerecht werden. In einem Gerichtsaal gehören sehr wohl auch engagierte Strafverteidiger, die bis zur letzten Instanz für die Rechten ihrer Mandanten kämpfen.

 

In einem demokratischen Rechtsstaat müssen die Richter genauso wie die Anwälte und die Staatsanwälte ihre Aufgaben aus Verfassung und gesellschaftlicher Grundordnung einleiten. Das Gericht urteilt im Namen des Volkes und das Volk verlangt nach Gerechtigkeit. Ein mehr an Gerechtigkeit entsteht nur, wenn die Richterschaft ihre Vorurteile gegenüber der Anwaltschaft beiseiteschafft und versucht, vor allem im Gerichtssaal, rechtliche und sachliche Diskussionen auf Augenhöhe zu führen. Ein modernes und zeitgemäßes Präsens der Justiz außerhalb und innerhalb des Gerichtssaals muss sich im Zeitalter der Digitalisierung in einem verständlichen, fairen und empathischen Agieren und Kommunizieren der Richterschaft niederschlagen. In einer vergifteten Prozessatmosphäre werden bestimmt die Wahrheitsfindung und Rechtsfindung leiden und hoffentlich lassen sich die Richter in ihrer Objektivität dadurch nicht beirren. Im Interesse der Wahrung der Rechte des Beschuldigten sollten alle Prozessbeteiligten sich zu einem sachlichen und vernünftigen Umgang auf Augenhöhe einigen. Denn durch unnötige Polalisierung in der Verhandlung wird die Justiz an Glaubwürdigkeit und ihre Role als Hütterin der Menschenrechte verlieren.

 

 

Autorin:

 

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi

Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Hamburg

Deutschlandweite Verteidigung im Strafverfahren