Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

Unser Erfolg basiert auf über 14-jährige Berufserfahrung, das Vertrauen und Zufriedenheit unserer Mandanten!

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

30.03.2020

Häusliche Gewalt in der Corona-Krise! Wir helfen den Opfern einer Gewalttat gerne, eine telefonische Erstberatung durch einen spezialisierten Anwalt ist bei uns möglich: Tel: 040/410 66 00



Opfer von Gewalttaten, ob Frauen, Männer oder Kinder, brauchen Schutz, auch in der Coronakrise

 
Im Kampf gegen das Coronavirus hat die Regierung für die Menschen in Deutschland Ausgangbeschränkungen, Ausgangssperren und Kontaktverbote angeordnet. Die Geschäfte, Schulen, Universitäten und Kitas wurden geschlossen. Statt zur Arbeitsstelle zu fahren, wird Homeoffice betrieben. Die Menschen sind nunmehr gezwungen, überwiegend zu Hause zu bleiben. Das ganze Leben spielt plötzlich fast nur noch in der eigenen Wohnung ab. Menschen machen sich derzeit große Sorgen um ihre Existenz. Plötzlich haben sie Zeit, mit der sie nicht richtig anfangen können. Die Ungewissheit über ihre Zukunft ist zermürbend. Die Experten warnen daher eindringlich vor einem Anstieg häuslicher Gewalt während der Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote aufgrund der Corona-Krise. Berichten zufolge aus den anderen Ländern mit der Coronakrise seien die Kinder und Frauen nun in den eigenen vier Wänden einem höheren Misshandlungs- und Missbrauchsrisiko ausgesetzt. Demnach fördern existenzielle Not und Ausgangsbeschränkungen sowie Kontaktverbote Aggressionen gegen Schwächeren.
 

Das Homeoffice stellt Arbeitnehmer und Selbstständige vor die Herausforderung, die Arbeit zu organisieren. Dies führt bei den Frauen zu einer Doppelbelastung. Auch viele Männer können nicht damit umgehen, so dass solch eine Änderung im Leben sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen zum zusätzlichen Stress führt. Das Gefühl, den Umständen oder Menschen in einem sehr engen Raum ausgeliefert zu sein und keine Kontrolle zu haben, kann besonders bei den Kindern und erwachsenen Menschen mit psychischen Problemen extremen Stress auslösen. Während manche Menschen mit Stresssituationen zurechtkommen, brechen andere unter derartigen Belastungen zusammen. Einige entwickeln psychophysische Auffälligkeiten oder konsumieren in einem riskanten Ausmaß Suchtmittel. Dies führt wiederum zu alkohol- und drogenbedingten Aggressionen und Gewalttaten. Alkohol und Drogen sind in vielen Fällen die Ursache für Aggression und Gewaltvorfälle in der Öffentlichkeit. Aus Erfahrung als Strafverteidigerin und Opferanwältin weiß ich, dass es sehr oft einen Zusammenhang zwischen dem Konsum von Alkohol bzw. Drogen und Straftaten gibt. Durch Alkohol- und Drogenkonsum beeinflusste Gewalt findet nicht nur in der Öffentlichkeit statt, sondern auch in Familien und Partnerschaften. Neben körperlicher Gewalt gehören auch psychische Gewalt wie z. B. Ausgrenzungen, Beleidigungen und auch sexuelle Übergriffe zu den aggressiven Verhaltensweisen, die durch Alkohol und Drogen ausgelöst und verstärkt werden können.

 

Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Gewalt und Misshandlung gegen ältere Menschen in der häuslichen Pflege durchaus keinen Einzelfall darstellen. Demzufolge werde sich die Situation der Senioren, die von ihren Angehörigen während der Coronakrise gepflegt werden und im gemeinsamen Haushalt leben, enorm verschlechtern.


 
Vor diesem Hintergrund sehe ich es als meine Aufgabe als Anwältin, Menschen in solch einer heiklen Situation zur Besonnenheit aufzurufen. Wichtig ist, dass Sie die Ruhe bewahren, um eine Eskalation zu verhindern. Es muss Ihnen klar sein, dass Sie als Opfer einer Gewalttat dem mutmaßlichen Täter einer häuslichen Gewalt nicht hilflos ausgeliefert sind.
 
 
In akuten Fällen, wenn Sie Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind oder es drohen zu Gewalttaten, verständigen Sie sofort die Polizei. Die Polizei kann in diesen Fällen ein zeitlich begrenztes Betretungsverbot der Wohnung für den mutmaßlichen Täter aussprechen. Da diese Maßnahme jedoch auf höchstens 10 Tage begrenzt ist, muss in dieser Zeit für weitere Schutzmaßnahmen wie z. B. nach dem Gewaltschutzgesetz gesorgt werden.Zu dem haben die Opfer einer Straftat gegen den mutmaßlichen Täter eine Strafanzeige erstatten. In geeigneten Fällen muss ein Geschädigter einer Straftat einen Strafantrag bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Täter stellen.
 
 
Die Erstattung einer Strafanzeige und der Strafantrag gegen den mutmaßlichen Täter


Sobald Sie bei der Polizei eine Strafanzeige gegen eine Personen erstattet haben oder einen Srafantrag gegen diese gestellt haben, liegt der weitere Gang des Ermittlungsverfahrens dann nicht mehr in Ihrer Hand als Geschädigte einer Straftat, sondern in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft. Eine Strafanzeige kann man nicht mehr zurücknehmen. Wenn Sie eine Anzeige gegen einen mutmaßlichen Täter als Geschädigter einer Straftat erstatten, treten Sie nicht als Kläger oder Klägerin auf, sondern Sie sind Zeuge oder Zeugin in dem Ermittlungsverfahren gegen diese Person. Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Ermittlungsverfahrens und führt mit Unterstützung der Polizei Untersuchungen hinsichtlich mutmaßlicher Straftaten durch.


Achtung! Für die Antragsdelikte gilt die Drei-Monats-Frist
 
Eine Tat, die nur auf Antrag verfolgbar ist, wird nicht verfolgt, wenn der Antragsberechtigte es unterlässt, den Antrag bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Antragsberechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt (§ 77b StGB).
 

 Für die Opfer von Straftaten gibt es viele Beratungsstellen wie z. B. Weisser Ring:

 https://weisser-ring.de/

 

Der Weisser Ring übernimmt für Opfer von Straftaten die Rechtsanwaltsgebühren für das Erstberatungsgespräch.


 https://www.sos-kinderdorf.de/portal/spenden/damit-aus-ausnahmesituationen-keine-zerreissproben-werden?gclid=EAIaIQobChMI1P7siMDC6AIVC4GyCh3Obg3wEAAYAiAAEgKdGPD_BwE

 

Weitere Informationen für die Opfer einer Straftat erhalten Sie wie folgt:

Hier der Link zur vertraulichen Spurensicherung bei häuslicher und sexueller Gewalt gegen Frauen, Kinder, Männern in Hamburg


https://www.uke.de/kliniken-institute/institute/rechtsmedizin/dienstleistungen/privatpersonen/uke-institut-f%C3%BCr-rechtsmedizin-beratung-und-begutachtung-f%C3%BCr-opfer-von-k%C3%B6rperlicher-gewalt.html

 
Wen kann ich konkret als Verletzte einer Straftat helfen?
 
Zu meinen Mandanten gehören alle Verletzten einer schweren Straftat, also erwachsene Frauen, erwachsene Männer, Kinder sowie Jugendliche. Ich bin nicht nur auf die Verteidigung der Rechte der Verletzten einer körperlichen Gewalttat und sexualisierte Gewalt spezialisiert, sondern auch auf die Verteidigung der Rechte der Verletzten eines Verkehrsunfalls. Ich gehöre zu den wenigen Anwälten, die sich nicht nur sehr gut mit dem Strafrecht und Opferrecht auskennt, sondern auch auf die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche der Geschädigten bzw. Verletzten einer Straftat wie z. B. Schadensersatz und Schmerzensgeld spezialisiert ist. .

 
Ich kann den Verletzten einer Straftat gerne als Fachanwältin für Strafrecht und als auf das Opferrecht spezialisierte Anwältin bei folgenden opferrechtlichen Angelegenheiten


-          Nebenklage

-          Häusliche Gewalt

-          Rückkehr- und Annäherungsverbot

-          Wohnungsverweisung durch die Polizei bis zu 14 Tage

-          Adhäsionsverfahren

-          Gewaltschutz

-          Privatklage

-          Strafanzeige, Strafantrag

-          Zeugenbeistand

 
wegen folgener Delikten gerne helfen:

 
-    Tötungsdelikte, wie Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Fahrlässiger Tötung, versuchter Mord, versuchter Totschlag

-          Körperverletzung

-          Nötigung

-          Bedrohung

-          Nachstellung sog. Stalking

-          Freiheitsberaubung und Erpressung

-          Sexualdelikte

 
 

Rechte von Angehörigen der Opfer eines Tötungsdeliktes im Strafverfahren: Nebenklage, Adhäsionsverfahren
 

Wenn jemand getötet wird, können nahestehende Angehörige als Nebenkläger auftreten und haben in diesem Fall die Möglichkeit eigene Verfahrensrechte im Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Täter wahrzunehmen. Zudem haben die nahestehenden Angehörige eines Opfers eines Tötungsdeliktes die Möglichkeit im Wege des Adhäsionsverfahrens ihre Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche gegen den mutmaßlichen Täter im Strafverfahren geltend zu machen.

 

Während der Corona-Krise können Sie uns am besten per E-Mail oder Telefon erreichen. Eine effektive Erstberatung via Telefon ist jederzeit möglich. Ich berate Sie gerne in Dari, Afghanisch, Persisch, Farsi und Englisch.

 
Informationsbroschüre des Bundesjustizministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Thmea:
 
Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren
 
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Opferfibel.pdf;jsessionid=3EB3EF9565DD60B00F3AC2BE75F7FA1D.2_cid334?__blob=publicationFile&v=16

 

Bitte auch auf meine früheren Artikel zum Thema Rechte von Verletzten und Geschädigten bzw. der Opfer einer Gewalttat achten:


https://www.rechtsanwaeltin-ahmadi.de/blog/wer-ist-der-beste-opferanwalt-was-macht-einen-guten-opferanwalt-aus-wie-erkennt-ein-opfer-den-besten-opferanwalt-muss-ein-opferanwalt-fachanwalt-fr-Strafrecht-sein-die-suche-nach-dem-besten-anwalt-fr-opferrecht-in-deutschland-.html

 

https://www.rechtsanwaeltin-ahmadi.de/blog/sie-sind-opfer-einer-huslichen-gewalt-geworden-und-wissen-nicht-wie-sie-sich-zu-verhalten-haben-sie-brauchen-ein-erstberatungsgesprch-durch-einen-kompetenten-opferanwalt.html

 

https://www.rechtsanwaeltin-ahmadi.de/blog/oper-einer-schwerwiegenden-straftaten-wie-z-b-mord-und-totschlag-vergewaltigung-und-sexuelle-ntigung-schwere-krperverletzung-gefhrliche-krperverletzung-raub-ruberische-erpressung-bentigen-einen-spezialisierten-anwalt-fr-das-strafrecht-und-schadensersatzre

 

Die Informationen auf meiner Homepage, auf unseren Facebock-Seiten, Instagram und Anwalt.de sowie Anwaltsseiten, gibt Ihnen lediglich einen Überblick und können daher nicht die anwaltliche Beratung ersetzen.


 

Autorin:

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi

Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Hamburg

Bundesweite Verteidigung im Strafverfahren


#strafverteidiger #strafverteidigerin #fachanwaltfürstrafrecht #Unschuldvermutung