Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

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Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

16.11.2020

Festnahme, Verhaftung, Untersuchungshaft, Gefängnisstrafe! Von der Polizei festgenommen, in Untersuchungshaft wegen eines Haftbefehls, was soll ich tun? Wie kann meine Familie mir wegen der Verhaftungn in der Untersuchungshaft helfen?




Vorläufige Festnahme durch die Polizei

Verhaftung aufgrund eines Haftbefehls

Was tun bei Festnahme durch die Polizei oder Verhaftung wegen eines Haftbefehls?

 

Eine Verhaftung stellt immer für den Betroffenen und seine nahestehenden Verwandten eine extreme Stress- und Ausnahmesituation dar. Viele sind mit dieser Situation absolut überfordert und handeln deshalb falsch. Dadurch verlieren sowohl der Beschuldigte einer Straftat als auch seine nahe Familienangehörige wertvolle Zeit. Deshalb muss sich jeder Betroffene folgende Grundregeln im Falle einer Festnahme bzw. Verhaftung unbedingt beherzigen, um weitere Nachteile von sich und seiner Familie erfolgreich abzuwenden.

 

Wie soll ich mich als Beschuldigter einer Straftat im Falle einer Festnahme verhalten?

 

1. Bleiben Sie bitte in jeder Situation ruhig und höflich, auch wenn Sie meinen, dass die Polizeibeamten Sie schikanieren. Aus Erfahrung weiß ich, dass so eine Situation sehr schnell eskalieren kann. Die Polizei macht in der Regel seinen Job. Sie geht davon aus, dass Sie sich strafbar gemacht haben.

 

2. Machen Sie unbedingt als Beschuldigter einer Straftat von Ihrem Aussageverweigerungsrecht bzw. Ihrem Schweigerecht gegenüber Dritten Gebrauch. 

 

3. Verlangen Sie, sofort Kontakt mit einem Strafverteidiger, am besten mit einem Fachanwalt für Strafrecht, aufnehmen zu können. Idealfall wäre natürlich, wenn Sie bereits eine gute Strafverteidigerin oder einen guten Strafverteidiger kennen und ihre/seine Telefonnummer zur Hand haben. Ein guter Strafverteidiger verfügt über eine Notfallrufnummer und dabei spielt die Uhrzeit keine Rolle. Wenn Sie keinen guten Strafverteidiger kennen, haben Sie die Möglichkeit die Polizeibeamten nach einem guten Rechtsanwalt für Strafrecht zu fragen. Aber dies würde ich Ihnen nicht unbedingt anraten. Besser wäre natürlich, wenn Sie Ihre Familie oder Freunde anrufen und sie bitten, sobald wie möglich einen Fachanwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen. Sobald der Anwalt die Beauftragung durch Ihre Familie und einen angemessenen Vorschuss erhält, wird er sofort mit den zuständigen Polizeibeamten, Staatsanwaltschaft und Gericht Kontakt aufnehmen, um Ihre Interessen als Festgenommene  kompetent zu vertreten und vor allem Ihnen bestmögliche Verteidigung in jeder Lage des Strafverfahrens zu sichern. 

 

Der erste Termin nach der Festnahme vor dem Haftrichter

 

Spätestens am Tage nach Ihrer Festnahme kommt es zu einem Vorführtermin vor einem Ermittlungsrichter. An diesem Termin nehmen der Ermittlungsrichter, der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Festgenommene, falls er einen Anwalt hat, teil. Hier wird geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten tatsächlich vorliegen und deshalb der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen werden kann. 

 

Anwesenheit eines erfahrenen Strafverteidigers im Vorführtermin: Ein absolutes Muss!

 

Es ist extrem wichtig, dass der Beschuldigte bereits beim Vorführungstermin vor dem Haftrichter einen erfahrenen Strafverteidiger an seiner Seite hat, der sich für seine Rechte einsetzt und versucht, den Erlass des Haftbefehls gegen den Beschuldigten zu verhindern. Hat er oder ein Familienmitglied sich im Vorfeld um die Beauftragung einer  engagierte Strafrechtsanwältin bzw. eines engagierten Strafrechtsanwalts gekümmert, ist diese/dieser in der Regel ebenfalls beim Vorführtermin anwesend. Ihre Strafverteidigerin bzw. Ihr Strafverteidiger wird mit Ihnen den Sachverhalt besprechen und die Zurückweisung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Haftbefehls oder Haftverschonung beantragen. Ein guter Strafverteidiger kennt die ausschlaggebenden Argumente, um zumindest eine Haftverschonung für Sie zu erreichen. Er kann Sie beruhigen und vor allem Ihnen die weitere Vorgehensweise erklären. 

 

Aus Erfahrung weiß ich, dass viele Betroffenen bei Vorführtermin ohne Anwalt sind und in ihrer Verzweiflung versuchen, alles tun, um einer Untersuchungshaft zu entgehen. Sie geben ein Geständnis  oder ein Teilgeständnis in der Hoffnung ab, bald frei zu kommen. Leider neigen viele Betroffenen in Drucksituationen dazu, vor dem Gericht ohne Kenntnis der amtlichen Ermittungsakte irgendwelche Angaben zu machen, die sie später stark belasten und diese auf keinen Fall für das Strafverfahren gegen sie zielführend sind. Wenn der Betroffene der deutschen Sprache nicht mächtig ist, kommt es meist trotz Anwesenheit einer Dolmetscherin bzw. eines Dolmetschers zu Missverständnissen, die später in der Hauptverhandlung für den Beschuldigten zum Verhängnis werden. 

 

Aus meiner fast 13jährigen Berufsefahrung als Strafverteidigerin weiß ich, dass viele Beschuldigten, wenn sie zum ersten Mal von der Polizei festgenommen wurden und in einer Gewahrsamszelle bzw. Ausnüchterungszelle übernachten mussten, brauchen auf jeden Fall jemanden, der ihnen in dieser schwierigen Situation menschlich und juristisch beisteht. Ein guter Strafverteidiger kennt die Abläufe einer Festnahme und eines Vorführtermins und anschließenden Untersuchungshaft bestens. Er wird daher versuchen, sobald wie möglich die Tatvorwürfe gegen Sie als Beschuldigte einer Straftat zu entkräften und vor allem gute Argumente für eine Haftverschonung vorzutragen. Ihr Strafverteidiger wird mit Ihnen und Ihrer Familie die Möglichkeit einer Haftverschonung vorher besprechen und Ihnen und Ihrer Familie Wege aufzeigen, wie man am besten eine Haftverschonung in Ihrem Fall erreichen kann, z. B. durch die Stellung einer Kaution, Meldeauflagen bei der Polizei etc. Ihr Strafverteidiger wird prüfen, ob bei Ihnen eine Haftverschonung in Betracht kommt und welche Unterlagen Sie und Ihre Familie dem Gericht vorliegen müssen, um das Gericht zu überzeugen, bei Ihnen eine Haftverschonung doch zu bejahen.

 

Was ist Haftverschonung?

 

Mit der Haftverschonung wird die Aussetzung des Vollzugs der Untersuchungshaft erreicht. In solch einem Fall wird der Richter durch weniger einschneidende Mittel den Zweck der Untersuchungshaft sichern.  Die Möglichkeit der Haftverschonung ist eine besondere Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

 

Wird eine Haftverschonung für Sie erreicht, bedeutet dies, dass der Haftbefehl gegen Sie zunächst außer Vollzug gesetzt wird. Das bedeutet nicht, dass der Haftbefehl gegen Sie aus der Welt ist. 

 

Was ist die Untersuchungshaft?

 

Wann ordnet das Gericht die Untersuchungshaft an?

 

Die Untersuchungshaft, deren Voraussetzungen in §§ 112 ff. StPO geregelt sind, dient ausschließlich der Sicherung der ordnungsgemäßen Durchführung eines Strafverfahrens bis zur abschließenden Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden.

 

Wird eine Haftverschonung abgelehnt, bleibt der Beschuldigte zunächst, unter Umständen sogar bis zur Hauptverhandlung, in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung findet in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach der Verhaftung statt. Ihre Strafverteidigerin bzw. Ihr Strafverteidiger wird einen Antrag auf Akteneinsicht stellen und sobald ihm die Akte vorliegt, wird  er mit Ihnen in der Untersuchungshaftshaftanstalt den Inhalt der Akte in Ruhe besprechen. Ihr Strafverteidiger wird Beweisanträge stellen und vor allem versuchen mit Ihnen gemeinsam eine bewährte Verteidigungsstrategie auszuarbeiten. In dieser schwierigen Situation ist Ihr Verteidiger nicht nur Ihr regelmäßiger Kontakt zur Außenwelt, sondern auch Ihr Ansprechpartner für Ihre Angehörige, Partner und Freunde.

 

Sollte das Gericht beim Vorführtermin Ihnen die Möglichkeit einer Haftverschonung ablehnen, wird Ihre Strafrechtsanwältin bzw. Ihr Strafrechtsanwalt auf jeden Fall versuchen, die Möglichkeit einer Haftprüfung oder Haftbeschwerde zu prüfen, um zu gegebener Zeit gegenüber dem Haftrichter eine Haftverschonung zu bewirken.

 

Haftprüfung oder Haftbeschwerde, dringender Tatverdacht, Haftgründe und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

 

In diesem Zusammenhang wird Ihr Strafverteidiger die Voraussetzungen der Anordnung einer Untersuchungshaft überprüfen. Zunächst wird geprüft, ob überhaupt gegen Sie ein dringender Tatverdacht vorliegt. Wenn dies vorliegt, dann wird geprüft, ob einen Haftgrund vorliegt. Haftgründe können sein, Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr. Bei der Anordnung der Untersuchungshaft ist stets das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit resultiert aus dem Grundgesetz.

 

 

Ihr Vorteil bei Ihrer Verteidigung durch Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi Fachanwältin für  Strafrecht

 

Als erfahrene Fachanwältin für Strafrecht, die fast 13 Jahre Berufserfahrung im Bereich Strafrecht und Haftsachen hat und viele Mandanten in Untersuchungshaft erfolgreich verteidigt hat, biete ich meinen Mandanten stets von Anfang an eine effektive und vor allem eine lösungsorientierte Verteidigung. Wenn Sie in der Untersuchungshaft sind, haben Sie einen Anspruch auf eine Pflichtverteidigerin bzw. Pflichtverteidiger. Es ist dringend zu empfehlen, dass Sie selbst die Strafverteidigerin bzw. den Strafverteidiger Ihres Vertrauens wählen Zudem ist es sehr wichtig, wenn Ihre Verteidiger bzw. Ihre Verteidigerin Ihre Muttersprache fließend spricht.

 

Ich werde Sie umgehend in der Untersuchungshaft besuchen, versuchen bei dem Vorführtermin dabei zu sein, und vor allem versuchen Sie sobald wie möglich aus der Untersuchungshaft rauszuholen. Ich werde Ihre Familie wertvolle Informationen geben, wie sie Sie in der Untersuchungshaft am besten helfen können. Nach eingehender Analyse der amtlichen Ermittlungsakte werde ich mit Ihnen gemeinsam eine erfolgsreiche Verteidigungsstrategie gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht erarbeiten.

 

 

Hinweis der Fachanwaltskanzlei Ahmadi

 

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen aus dem Internet möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine kostenlose Beratung anbieten, auch nicht zu den jeweiligen Artikeln unserer Fachanwaltskanzlei im Netz.

 

Autorin:

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi

Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Hamburg

Deutschlandweite Verteidigung im Strafverfahren