Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

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Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

12.05.2022

Darf ich mit medizinischem Cannabis Auto fahren? Ist das Führen von Kraftfahrzeugen bei ärztlich verschriebenem Cannabis erlaubt? Wie kann ich meinen Führerschein zurückbekommen? Wann muss ich eine MPU absolvieren?



Ist das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr bei ärztlich verschriebenem Cannabis erlaubt?

 

Bekanntlich verordnen viele Ärzte besonders im Rahmen einer Schmerztherapie immer häufiger Marihuana oder cannabishaltige Produkte. Die Verordnung erfolgt nach ärztlicher Anweisung auf Rezept nach bestimmter Dosierung. In diesem Zusammenhang stellt sich immer wieder die Frage, wie sich der Konsum von medizinischen Cannabis auf die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr auswirkt? Ist der Patient eines medizinischen Cannabis nicht mehr geeignet zum Führen eines Fahrzeuges?

 

Polizeikontrolle: Positiv auf THC getestet

 

Wenn Sie bei einer Polizeikontrolle erwischt worden sind und der Polizeibeamte Ihnen vorwirft, dass Sie unter Drogeneinfluss Auto gefahren sind, haben Sie ein gravierendes Problem. Bei Verdacht wird der Polizeibeamte von Ihnen einen Urintest verlangen. Sie sind nicht verpflichtet, einen Urintest durchführen zu lassen. Ein Urintest ist immer freiwillig. Der Polizeibeamte wird Sie in der Regel über Ihre Rechte belehren. Wenn Sie den Urintest ablehnen, darf der Polizeibeamte unter bestimmten Voraussetzungen die Entnahme einer Blutprobe anordnen. Durchführen darf das aber nur ein Arzt. Die Untersuchung des Blutes erfolgt dann im Labor. Die Polizei darf nach § 81a Abs. 2 Satz 2 StPO einen Bluttest verlangen, wenn sie bei einer Verkehrskontrolle den Verdacht einer rauschbedingten Verkehrsstraftat gegen Sie hegen. Wenn Ihr Urintest und Bluttest positiv ist, wird der Polizeibeamte gegen Sie ein Strafverfahren oder ein Bußgeldverfahren einleiten, je nachdem ob es Ihnen alkohol- oder drogenbedingte Fahrfehler unterlaufen wurde . In der Regel wird gegen den Autofahrer, wenn er beim Autofahren keinen Fahrfehler begangen hat, ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Wenn Sie im Besitz von Drogen waren, wird gegen Sie je nach Menge ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtM) eingeleitet. Erst viel später erhalten Sie von der Fahrerlaubnisbehörde eine Mitteilung, dass sie von Ihnen ein ärztliches Gutachten über Ihre Fahreignung verlangen oder die Fahrerlaubnisbehörde wird die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis wegen des Drogenkonsums anordnet.

 

Als Spezialistin für das Drogenstrafrecht und Fahrerlaubnisrecht empfehle ich den Betroffenen, sich stets, sobald die Polizei ihnen vorwirft, unter Drogeneinfluss Auto gefahren zu sein, bei einem Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht zwecks eines Erstberatungsgesprächs zu melden. Ihr spezialisierter Fachanwalt wird Sie im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs umfassend beraten. Ihr Strafverteidiger wird Sie sowohl im Strafverfahren als auch im Bußgeldverfahren kompetent verteidigen. Zudem wird er versuchen, dass Sie Ihren Führerschein nicht verlieren. Wann Sie bei einer Drogenfahrt Sie Ihren Führerschein verlieren, hängt von vielen Faktoren ab. Wenn Sie Ihren Führerschein verlieren, wird Ihr Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Ihnen aufzeigen, wie Sie so schnell wie möglich, Ihren Führerschein wieder legal erlangen können. In diesem Zusammenhang wird er prüfen, ob man in Ihrem Fall die Anordnung einer MPU umgehen kann. Diese Möglichkeit ist bei der Anordnung eines medizinischen Cannabis unter Umständen gegeben. Denn mittlerweile verordnen Ärzte besonders im Rahmen der Schmerztherapie immer häufiger Marihuana oder cannabishaltige Produkte, die nach Rezept in einer entsprechenden Dosierung von den Patienten zu konsumieren sind. Doch wie wirkt sich der Konsum von medizinischem Cannabis auf die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen aus? Wir zeigen, worauf Sie aus Sicht eines Rechtsanwalts achten sollten, wenn Sie unter Einfluss von (medizinischem) Cannabis ein Kraftfahrzeug führen.

 

Zunächst muss man Kontakt zu der Bundesärztekammer oder der zuständigen Ärztekammer oder Hausärzteverband aufnehmen, um einen geeigneten Arzt zu finden, der den Mandanten als Patient auf seine Erkrankung untersucht und ihm aufgrund seiner Erkrankung im Rahmen der Schmerztherapie Marihuana oder cannabishaltige Produckte, die nach Rezept in einer entsprechenden Dosierung von dem Patienten zu konsumieren sind, verordnet. Sobald der behandelnde Arzt meinen Mandanten als Cannabispatient anerkennt und deshalb ihm im Rahmen einer Schmerztherapie nach Rezept Cannabis verordnet, ist zu klären, ob die Krankenkasse die Kosten für die Cannabisprodukte übernimmt. Denn die Kosten für den Konsum der Cannabisprodukte kann zwischen 500,00 € und 1.000,00 € im Monat liegen. In diesem Zusammenhang empfehle ich Ihnen als eine auf MPU spezialisierte Fachanwältin sobald wie möglich einen Kostenübernahmeantrag bei Ihrer Krankenkasse zu stellen, damit diese die vollständige Kosten oder einen Teil davon übernimmt. In der Regel bewilligt die Krankenkasse 50 % bis 80 % der Medizinkosten. Anderenfalls muss man gerichtlich gegen die Entscheidung der Krankenkasse vorgehen. Wenn der Schritt 1 und 2 erfolgt sind, dann machen Sie sich wegen des Erwerbs und Besitzes von Cannabis als illegales Betäubungsmittel nach § 29 BtMG nicht mehr in Deutschland strafbar. Auch wenn die entsprechenden Verfahren oft seitens der Staatsanwaltschaft auf die Veranlassung der Strafverteidiger eingestellt werden, wenn es etwa um den Besitz von Marihuana in geringen Mengen geht, gelangen jährlich hunderte Verfahren vor Gericht. Deshalb besteht immer die Gefahr, dass man mit Gesetz in Konflikt gerät und deshalb unbedingt einen Strafverteidiger bracht.

 

Nach § 24a II StVG handelt derjenige, der unter der Wirkung berauschender Mittel am Straßenverkehr teilnimmt, ordnungswidrig. Die Anlage zu § 24a StVG sieht folgende berauschende Mittel/Substanzen vor:

 

MittelSubstanz

Cannabis – Tetrahydrocannabinol (THC)
Heroin – Morphin
Morphin – Morphin
Cocain – Cocain
Cocain – Benzoylecgonin
Amfetamin – Amfetamin
Designer-Amfetamin – Methylendioxyamfetamin (MDA)
Designer-Amfetamin – Methylendioxyethylamfetamin (MDE)
Designer-Amfetamin – Methylendioxymetamfetamin (MDMA)
Metamfetamin – Methamfetamin

 

Der Konsum von Cannabis, also THC schließt grundsätzlich also eine Teilnahme am Straßenverkehr aus, solange der psychoaktive Wirkstoff noch beeinträchtigend wirkt.

Nicht ordnungswidrig ist das Verhalten des Betroffenen nach § 24a II 1, 2 StVG dann, wenn die festgestellte Substanz ausschließlich durch eine bestimmungsgemäße Einnahme eines cannabishaltigen Arzneimittels erfolgt ist.

Patienten, die mit Cannabis aufgrund ihrer Erkrankung therapiert werden, müssen sich mit Hilfe Ihres Arztes um Ausstellung eines Patientenpasses bemühen. In dem Patientenpass steht auch ein Hinweis zur Fahrtauglichkeit im Rahmen des § 24a StVG: „Die Substanz (THC) wurde bestimmungsgemäß für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben, die Eingewöhnungszeit auf das Arzneimittel ist seit dem unterstehenden Zeitpunkt abgeschlossen.“ Dieser Vermerk verhindert also, dass gegen Betroffene ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 24a StVG eingeleitet wird. Sollte in Einzelfällen dennoch ein entsprechendes Verfahren eingeleitet werden, müssen Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt wenden, damit er versucht, dass das Bußgeldverfahren gegen Sie eingestellt wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen ein ärztliches Gutachten verlangt oder Ihren Führerschein einzieht und eine MPU verlangt. Um dies zu verhindern, müssen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht beauftragen. Er wird versuchen, dass Sie Ihren Führerschein nicht verlieren.  Wenn die Polizei bei der Verkehrskontrolle bei ihnen drogenbedingte Ausfallerscheinungen feststellt, dann wird gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet.

 

Fahrerlaubnisbehörde hat Aufsichtspflicht

 

Bei den Cannabis-Patienten prüft die Fahrerlaubnisbehörde immer wieder, ob bei dem betroffenen Autofahrer trotz des ärztlich verordneten Konsums die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt oder aufgehoben werden kann. Die Führerscheinstelle könnte in solchen Fällen die Fahreignung überprüfen und die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) mit positivem Ergebnis anfordern. Hier brauchen Sie unbedingt einen Spezialisten dafür, damit er überprüft, ob tatsächlich die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) oder ein ärztliches Gutachten erforderlich ist. Vor allem muss Ihr spezialisierter Anwalt auf MPU überprüfen, welche Art von MPU und vor allem Fragestellung bei Ihnen angeordnet worden ist. Denn in einigen Fällen kann Ihr Fachanwalt die Fragestellung durch die Fahrerlaubnisbehörde rechtlich angreifen.

 

Sofern das Cannabis-haltige Medikament ärztlich verordnet wurde und eine mit dem Arzt abgesprochene und vom Patienten eingehaltene Einnahme des Mittels erfolgt, ist davon auszugehen, dass die Beurteilung der Fahreignung den gleichen rechtlichen Regeln folgt, wie dieses bei den anderen psychoaktiv wirkenden Medikamenten im Rahmen der Schmerztherapie der Fall ist. Deshalb darf die Fahrerlaubnisbehörde nicht die Fahreignung per se ausschließen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann nur dann die Fahreignung des Cannabis-Patienten in Frage stellen, wenn er das Medikament nicht bestimmungsgemäß verwendet hat oder man bei ihn ein missbräuchlicher Konsum feststellt.

 

Achtung!

 

Die Einnahme muss also für einen konkreten Krankheitsfall von einem Arzt verordnet worden sein. Beruht der Einfluss von THC aber auf dem Missbrauch eines Arzneimittels, liegt keine bestimmungsgemäße Anwendung vor und das Verhalten wird wieder vom Bußgeldtatbestand erfasst!

 

Resümee

 

Verschreibt Ihnen ein zugelassener Arzt Cannabis in bestimmten Mengen als Medikament, sind Erwerb und Besitz des Mittels legal und können entsprechend nicht als Straftat verfolgt werden. Deshalb lohnt es sich diese legale Möglichkeit für sich in Anspruch zu nehmen.

 

Konsum von ärztlich verschriebenem Cannabis schließt demzufolge legales Autofahren nicht aus. Ein Patient, der aufgrund einer ärztlichen Verordnung Cannabinoide einnimmt, wird somit grundsätzlich geeignet sein, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen, solange seine Leistungsfähigkeit zum Fahren nicht unter die erforderliche ärztliche Dosierung fällt.

 

Die Cannabis-Patienten müssen demnach mit einer Überprüfung ihrer Fahrtauglichkeit durch die Führerscheinstelle rechnen. Allerdings sind die Chancen verhältnismäßig hoch, die Fahrerlaubnis behalten zu können, sofern man sich an die ärztlich verschriebene Dosierung hält und hierdurch seine Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wurde.

 

Achtung!

 

Wenn man von der Polizei beschuldigt wird unter Drogeneinfluss ein Auto gefahren zu haben, sollte man sich nicht an irgendeinen Anwalt wenden, sondern umgehend an einen Strafverteidiger, der sich wirklich auf das Strafrecht und Verkehrsrecht sowie Fahrerlaubnisrecht bestens spezialisiert hat. Am besten sollte der Strafverteidiger mindestens 10 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet des Strafrechtes und Verkehrsrechtes nachweisen und zudem Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht sein. Denn die Kenntnis des Fahrerlaubnisrechtes und der damit verbundenen Anordnung einer MPU ist rechtlich sehr komplex und braucht eine besondere Spezialisierung. Nur ein erfahrener und spezialisierter Anwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht ist fachlich in der Lage, Sie tatsächlich kompetent und durchsetzungsstark im Strafverfahren, Bußgeldverfahren und vor allem im verwaltungsrechtlichen Verfahren bestens zu unterstützen.

 

Tipp eines guten Strafverteidigers bei Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB

 

Sobald Ihnen die Polizei oder Staatsanwaltschaft vorwirft unter dem Drogeneinfluss ein Auto gefahren zu haben, machen Sie bitte von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und vereinbaren Sie umgehend mit einem auf das Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einen Erstberatungstermin. Damit Ihr Verkehrsanwalt dafür sorgt, dass Sie Ihren Führerschein nicht verlieren. Sollte doch die Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis in Ihrem Fall tatsächlich vorliegen, wird Ihr Strafverteidiger dafür sorgen, dass Sie so schnell wie möglich Ihren Führerschein erhalten. Ihr Strafrechtsanwalt bzw. Ihre Strafrechtsanwältin wird überprüfen, ob bei Ihnen die Möglichkeit besteht, die Sperrfrist für die Wiedererteilung einer neuen Fahrerlaubnis zu verkürzen. Zudem wird Ihr Strafrechtsanwalt versuchen, die Anordnung einer MPU gegen Sie zu verhindern. Ihr Verkehrsanwalt wird alle Ihre Fragen im Rahmen eines Erstberatungsgespräch beantworten und Ihnen Empfehlungen geben, wie Sie sich am besten mit Hilfe eines kompetenten Verkehrspsychologen auf eine MPU vorbereiten können. Eine gute MPU-Vorbereitung führt stets zu dem gewünschten Erfolg. Als Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrechtstelle ich leider immer wieder fest, dass die Betroffenen viel zu spät zu einem spezialisierten Rechtsanwalt gehen. Damit verlieren Sie wertvolle Zeit und dies führt dazu, dass sie ihren Führerschein nicht rechtzeitig oder gar nicht erlangen können. Ein Erstberatungsgespräch kostet bei uns für eine Stunde 250,00 €. Das Erstberatungsgespräch kann auch gerne telefonisch erfolgen.

 

Ihr Vorteil bei der Fachanwaltskanzlei Ahmadi

 

Strafverteidigerin und Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi ist seit 14 Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und Strafrecht sowie Fahrerlaubnisrecht tätig. Sie hat im Jahr 2013 den Fachanwaltslehrgang für den Verkehrsrecht und im Jahr 2016 den Fachanwaltslehrgang für Strafrecht erfolgreich absolviert. Sie ist als Führerscheinanwältin bundesweit bekannt. Aufgrund ihrer besonderen Spezialisierung auf dem Gebiet des Führerscheinrechts konnte sie bisher sehr viele gute außergerichtliche und gerichtliche Entscheidungen zu Gunsten ihrer Mandanten wegen ihrer Fahrerlaubnis erreichen.

 

Hinweis der Fachanwaltskanzlei Ahmadi
  
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen aus dem Internet möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine kostenlose Beratung anbieten, auch nicht zu den jeweiligen Artikeln unserer Fachanwaltskanzlei im Netz.
 

 

Autorin:

 

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi

 Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Hamburg

Deutschlandweite Verteidigung im Strafverfahren