Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

Unser Erfolg basiert auf über 14-jährige Berufserfahrung, das Vertrauen und Zufriedenheit unserer Mandanten!

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de

16.02.2020

Berufung oder Revision im Strafrecht? Eine zweite Chance für den Angeklagten? Sie sind mit dem Urteil des Gerichts nicht zufrieden, deshalb möchten Sie dagegen Rechtsmittel erheben.



Berufung oder Revision im Strafrecht

 

Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi verteidigt Sie gerne als Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht bei allen rechtlichen Angelegenheiten rund um das Strafrecht umfassend, kompetent und durchsetzungsstark.

 

·         Gegen Sie hat die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Amtsgericht oder Landgericht erhoben?

·         Gegen Sie hat das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen.

·         Nach langem Prozess hat das Gericht ein Urteil gegen Sie gesprochen?

·         Der Strafrichter, das Schöffengericht oder eine Strafkammer hat sie zu einer Freiheitsstrafe, also eine Gefängnisstrafe mit oder ohne Bewährung, oder zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt?

·         Sie sind mit dem Ergebnis des Urteils des Urteils nicht einverstanden und möchten daher gegen das Urteil vorgehen?

·         Sie wurden in der ersten Instanz vor einer anderen Rechtsanwältin oder einem anderen Rechtsanwalt verteidigt. Das Vertrauensverhältnis ist zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt aus welchen Gründen auch immer nachhaltig gestört und deshalb möchten Sie gerne Ihren Anwalt aus der ersten Instanz wechseln und eine andere Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung im Berufungs- oder Revisionsverfahren beauftragen.

 

Unzufrieden mit dem Urteil des Gerichts erster Instanz

 

Wenn man als Verurteilter mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden ist, dann hat man die Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Als Rechtsmittel kommen die Revision und vor allem die Berufung (Berufung nach §§ 312 StPO und Revision §§ 331 ff. StPO) in Betracht.

 

Während gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung und /oder Revision zulässig ist, können Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts nur mit Revision angegriffen werden.

 

Wenn Sie einen Anwaltswechsel vornehmen möchten, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Ihr neuer Anwalt ein Spezialist für Strafrecht, am besten ein Fachanwalt für Strafrecht, ist und über mindestens 10 Jahre Praxiserfahrung im Strafrecht verfügt. Denn sowohl die Verteidigung im Berufungsverfahren als auch im Revisionsverfahren erfordern besondere Kenntnisse des Strafrechts und vor allem Prozessrechts.

 

Achtung! Frist und Zuständigkeit

 

Die Berufung und die Revision müssen innerhalb von einer Woche nach (mündlicher) Verkündung des Urteils schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts eingelegt werden, welches das Urteil erlassen hat.

Nach dem Schlechterstellungsverbot darf ein Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Verurteilten durch das Berufungsgericht oder Revisionsgericht abgeändert werden. Das Verbot der Schlechterstellung im Berufungs- und Revisionsverfahren gilt jedoch nicht uneingeschränkt.

 

Unterschied zwischen Berufung und Revision im Strafrecht

 

In einem Berufungsverfahren findet nochmals eine Beweisaufnahme statt, es werden z. B. Zeugen vernommen, Beweisanträge gestellt. In der Berufung wird der Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht also neu untersucht. Bei der Berufung gegen das Urteil geht es im Grunde um die zweite Tatsacheninstanz, also es können neue Tatsachen und Beweismittel eingeführt werden. Anders ist das aber in der Revisionsinstanz. Hier wird das Urteil lediglich auf Rechtsfehler geprüft. Eine Verhandlung findet in vielen Fällen im Revisionsverfahren nicht statt, weil im Beschlussverfahren entweder das Urteil aufgehoben oder die Revision wird durch das Revisionsgericht verworfen.

 

Wirkung der Berufung oder Revision im Strafverfahren

 

Die rechtzeitige Einlegung der Berufung und auch der Revision führt zur Hemmung der Rechtskraft des Strafurteils. Dies spielt in der Praxis eine große Rolle für den Angeklagten, der sich bislang auf freiem Fuß befand. Denn er bleibt, sofern auch weiterhin keine Gründe (insbesondere Fluchtgefahr) für die Anordnung der Untersuchungshaft vorliegen, in Freiheit. Des Weiteren gilt für den Angeklagten weiterhin die Unschuldsvermutung und er kann sich noch als nicht vorbestraft bezeichnen.

 

Besonderheiten: Anfechtung von Entscheidungen im Jugendstrafrecht nach § 55 JGG

 

Beim Jugendstrafrecht gibt es aufgrund des vorrangigen Ziels des Erziehungsgedankens Besonderheiten bei der Einlegung der Berufung oder Revision zu beachten. Gegen ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht, das sich gegen einen Jugendlichen oder einen Heranwachsenden richtet, darf jeder Rechtsmittelberechtigte nur ein Rechtsmittel, entweder Berufung oder Revision, einlegen.

 

Was ist das richtige Rechtsmittel gegen ein Strafurteil? Berufung oder Revision?

 

Die Wahl des richtigen Rechtsmittels im Strafrecht gegen das Urteil des Amtsgerichts sollte nur von einem Fachanwalt für Strafrecht oder einem auf das Strafrecht besonders spezialisierten Rechtsanwalt bzw. einem Spezialisten für Strafrecht getroffen werden. Das Ziel eines Rechtsmittels in einem Strafverfahren bei einer Freiheitsstrafe ist stets ein für den Verurteilten günstigeres Urteil zu erlangen. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe versucht ein guter Strafverteidiger im Rechtsmittelverfahren, stets entweder einen Freispruch oder eine Strafaussetzung zur Bewährung zugunsten des Verurteilten zu erzielen.

 

Wie helfe ich meinen Mandanten als Fachanwältin für Strafrecht

 

In den meisten Fällen kommt der Mandanten zu mir, nachdem er oder sein Strafverteidiger gegen das Urteil Rechtsmittel erhoben hat. Entweder hat er das Urteil mit den Entscheidungsgründen in Schriftform erhalten oder nicht. Es findet in meinem Büro ein Erstberatungsgespräch statt. Schon im Rahmen des Erstberatungsgesprächs überprüfe ich, soweit es geht, die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels gegen das Urteils überprüfen. Wenn der Mandant mich beauftragt, beantrage ich einen Antrag auf Akteneinsicht und kümmere mich um die Angelegenheit.

 

Rechtstipp eines guten Strafverteidigers

 

Sobald ein Strafurteil gegen Sie verkündet wurde, achten Sie bitte unbedingt auf die Ein-Wochen-Frist und beauftragen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht oder einen auf das Strafrechtspezialisierten Anwalt mit der Überprüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels. Ihr Verteidiger entscheidet, ob für Sie die Berufung oder Revision das richtige Rechtsmittel ist. Ihr Verteidiger wird einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Erst nach der Durchsicht der Akte ist eine Aussage über die Erfolgsaussichten einer Berufung oder Revision möglich.

 

Sie sind mit dem Urteil gegen Sie nicht zufrieden und möchten es unverzüglich von einem auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen, dann vereinbaren Sie mit Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi aus Hamburg einen Erstberatungstermin.Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi wird Ihnen die Vorteile und auch die Risiken einer Berufung und Revision erklären. Zudem wird Sie über die anzufallenden Kosten beraten. Seit 2008 verteidigt Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi ihre Mandanten schwerpunktmäßig in allen Rechtsproblemen des Strafrechts engagiert, kompetent und hartnäckig. Denn es ist Ihre letzte Chance als Angeklage, ein fehlerhaftes Urteil korrigieren zu lassen.

 

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi

Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Hamburg

Bundesweite Verteidigung im Strafverfahren