Nicht jeder Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger darf sich in Deutschland als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen. Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung der Berufungsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben.
Ferner muss der Strafverteidiger mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten nachweisen. Für das Strafrecht muss der Strafrechtsanwalt mindestens 60 Strafrechtsfälle im Vorfeld bearbeitet und dabei an 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht, also Landgericht oder Oberlandesgericht, teilgenommen haben.
Ein Fachanwalt für Strafrecht ist verpflichtet, mindestens 15 Stunden im Jahr auf dem Gebiet des Strafrechts an fachspezifischen Fortbildungsseminaren im Strafrecht nach § 15 FAO teilzunehmen, d. h. der Fachanwalt für Strafrecht muss sich laufend auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung fortbilden lassen, um sich weiter als Fachanwalt für Strafrecht bezeichnen zu dürfen. Dies wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer regelmäßig überwacht.
Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi ist Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht. Aufgrund ihrer langjährigen und praktischen Erfahrungen sowie ihrer nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse im Strafrecht und Verkehrsrecht sowie Führerscheinrecht hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ihr gestattet, die Bezeichnung Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht zu führen.
Strafverteidigerin Ahmadi hat sich im Rahmen des Erlangens ihres Fachanwaltstitel Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht mit folgenden strafrechtlichen Problemen intensiv auseinandergesetzt:
Mit dem Gesetz kommt man sehr schnell und ungeahnt in Konflikt. Oft sogar ohne etwas verschuldet zu haben. Die persönlichen und beruflichen Folgen eines Strafverfahrens sind für die Betroffenen meist erheblich. Falls Sie sich in einer solchen Lage befinden, dann ist Ihr Anliegen bei Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi als Fachanwältin für Strafrecht in den richtigen Händen.
Unsere Fachanwaltskanzlei für Strafrecht in Hamburg ist bei allen Rechtsfragen zum Strafrecht der richtige Ansprechpartner für Sie. Als spezialisierte und erfahrene Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht wird Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi Ihnen von Anfang an, egal wie die Beschuldigung auch lauten mag, zur Seite stehen und versuchen so schnell wie möglich ohne eine Anklage, also eine Gerichtsverhandlung, mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und ggf. des Gerichts das gegen Sie laufende Ermittlungsverfahren sobald wie möglich zur Einstellung zu bringen. Sollte eine Einstellung des Strafverfahrens gegen Sie nicht möglich sein, wird sie versuchen, die Sache im Wege eines Strafbefehlsverfahrens für Sie erledigen.
Bei einer Untersuchungshaft wird Fachanwältin Jacqueline Ahmadi Sie umgehend und regelmäßig in der Untersuchungshaftanstalt besuchen und überprüfen, ob überhaupt Haftgründe vorliegen. Anhand der amtlichen Ermittlungsakte wird sie gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob in Ihrem Fall eine Haftprüfung oder eine Haftbeschwerde rechtlich sinnvoll wäre. Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi wird mit allen möglichen Rechtsmitteln versuchen, den Haftbefehl gegen Sie außer Vollzug zu setzen, um die Drucksituation möglichst schnell zu beenden.
Ihre über 12jährige Berufserfahrung als Strafverteidiger und ihre lang bewährten Kontakte zu den anderen renommierten Strafverteidigern und Fachanwälten für Strafrecht bundesweit erlaubt Rechtsanwältin Ahmadi Ihnen Verteidigungskonzepte für mehrere Angeklagte eines Unternehmens innerhalb einer gemeinsamen Sockelverteidigung anzubieten. Sockelverteidigung ist die Zusammenarbeit mehrerer Rechtsanwälte im Strafrecht. Aus Erfahrung weiß Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, dass dies ein wirksames Instrument für eine effektive und vor allem erfolgreiche Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht ist.
Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi ist besonders auf das Jugendstrafrecht wegen schwerer Gewalttaten und Verstöße gegen das BtMG spezialisiert. Die Verteidigung jugendlichen Straftäter, die manchmal durch unglückliche Umstände in die Kriminalität abrutschen, ist für die Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi eine Herzensangelegenheit, besonders hat sie sich auf die Verteidigung von jugendlichen Migranten und Ausländern spezialisiert. Sie kennt die Probleme, Herausforderungen und Ängste der jungen Migrantinnen und Migranten aus erster Hand. Sie gibt nicht den Jugendlichen, sondern auch den Eltern der Jugendlichen, wertvolle Tipps, damit der Jugendliche nicht wieder strafrechtlich rückfällig wird, vor allem welche Maßnahme sinnvoll sind, um sein Drogenproblem am besten im Griff zu bekommen. Im Jugendstrafrecht steht die Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi kennt sich mit unterschiedlichen erzieherischen Maßnahmen des JGG Gerichte und mit vielen Betreuungsangeboten der Jugendgerichtshilfe wie z. B. Antiaggressionstraining, Gewaltpräventionskurse, erzieherische Hilfen, Sucht- und Abhängigkeitstherapien bestens aus und weiß genau, welche Maßnahme gerade für den Jugendlichen sinnvoll erscheint. Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi hat bisher in mehreren Strafverfahren jugendlicher Intensivtäter verteidigt. Des Öfteren übernimmt die Rechtsanwältin Ahmadi eine vermittelnde Tätigkeit zwischen dem Jugendlichen, Schule, Ausbildungsstelle, Arbeitsstelle und vor allem Eltern.
Verlieren Sie weder Mut noch Zeit. Schenken Sie unserer Fachanwaltskanzlei für Strafrecht in Hamburg Ihr Vertrauen. Erlauben Sie Fachanwältin für Strafrecht Jacqueline Ahmadi sich für Ihre rechtlichen Belange professionell einzusetzen. Als Fachanwältin für Strafrecht verfügt Rechtsanwältin Ahmadi über die notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrung, damit ist Ihnen eine professionelle und effektive rechtliche Betreuung auf höchstem Niveau jederzeit sichergestellt.
Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi ist seit vielen Jahren als Strafverteidigerin und Pflichtverteidigerin vor allen Gerichten bundesweit tätig. Sie hat den Fachanwaltslehrgang „Fachanwalt für Strafrecht“ erfolgreich absolviert und bildet sich seit 2008 laufend fort.
Als Beschuldigter / Angeschuldigter / Angeklagter in einem Strafverfahren haben Sie ein ernst zu nehmendes Problem, welches enorm belastend ist und nicht selten bedrohlich für Ihre Existenz sein kann. Das Ziel von Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Ahmadi ist Ihnen in dieser schwierigen Situation qualifiziert beizustehen und mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die Ihr Problem in jeder Hinsicht optimal löst.
Eine gute Strafverteidigung setzt nicht nur fundiertes Fachwissen, sondern auch eine gute, auf Erfahrung basierende Strategie voraus, die schon vor dem Hauptverfahren ansetzt. Die Tätigkeit von Rechtsanwältin Ahmadi beginnt bereits im Ermittlungsverfahren, also wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Sie einer Straftat bezichtigt. Rechtsanwältin Ahmadi besorgt umgehend die amtliche Ermittlungsakte und prüft mit Ihnen alle Möglichkeiten, um eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen, um ein aufwändiges und vor allem mit weiteren Kosten verbundenes Hauptverfahren möglichst frühzeitig zu vermeiden. In geeigneten Fällen setzt sie sich für Ihren Freispruch ein.
Bei Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi kommt es nicht vor, dass die Akte ein Rechtsanwalt bearbeitet, aber zum Hauptverhandlungstermin ein anderer Rechtsanwalt erscheint. Sie werden von Rechtsanwältin Ahmadi stets persönlich und individuell beraten. In Strafrechtsfällen geht es um sehr viel für den Mandanten. Sie haben daher das Recht auf eine optimale Verteidigung.
Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi ist auf das Jugendstrafrecht seit Jahren spezialisiert. Deshalb versucht sie stets sobald wie möglich eine optimale Lösung für das rechtliche Problem der Jugendlichen und seiner Familie finden. Rechtsanwältin Ahmadi scheut als Strafverteidigerin nicht eine vermittelnde Tätigkeit in Form eines Mediators zwischen den unterschiedlichen Parteien in einer Rechtskonflikt einzunehmen. Oft schon konnte Rechtsanwältin Ahmadi zerrüttete Verhältnisse zwischen Eltern und Jugendlichen sowie Jugendamt wieder schlichten und in geregelte, familiäre gute Bahnen lenken. Das Wichtigste für einen jungen Menschen, der in die Kriminalität gerutscht ist, ist der Halt seines Umfeldes, vor allem seiner Familie und der guten Unterstützung durch einen engagierten und kompetenten Strafverteidiger, der die Probleme und Bedürfnisse der Jugendlichen gut kennt und stets für jedes Problem mindestens eine gute Lösung parat hat.
Verhaftungen und Durchsuchungen finden häufig gerade dann statt, wenn die meisten Kanzleien nicht zu erreichen sind.
Rechtsanwältin Ahmadi bietet Ihnen für einen solchen dringenden Notfall unter der Nummer 0177/ 30 30 147 eine 24 h Erreichbarkeit auch am Wochenende.
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht sofort Gebrauch machen und sich schnellstmöglich und vertrauensvoll an Rechtsanwältin Ahmadi wenden. Denn nur mit einer frühzeitigen Verteidigung ist eine effektive Interessenvertretung gewährleistet.
Seit 2008 ist Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi als selbständige Rechtsanwältin bundesweit tätig. Nach ihrem Abitur auf dem Wirtschaftsgymnasium Am Lämmermakrt absolvierte sie 1997 eine Ausbildung als „Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin für Fremdsprachliches Sekretariat“.
Bereits im Jurastudium (1997-2001) lag ihr Fokus auf das Handels-, Gesellschaft, Insolvenz-, Bank- und Strafrecht. Nach ihrem Rechtswissenschaftsstudium konnte sie ihre theoretischen Kenntnisse bei Wirtschafts- und Insolvenzkanzleien von 2001 bis 2004 vertiefen. Schon während ihres Studiums hat sie bei der Commerzbank AG bei Prof. Dr. Hans Jürgen Lwowski und Dr. Peters ihr Vertiefungspraktikum und einen Seminarkurs zum „Bank- und Insolvenzrecht“ absolviert.
Während des Jurastudiums hat sie als studentische Hilfskraft für Herrn Professor Dr. Hans-Bernd Schäfer im Fachbereich Rechtswissenschaft im Bereich „Ökonomische Analyse des Rechts“ gearbeitet und Ihr Wahlschwerpunkt hat sie bei Herrn RiOLG a.D. Prof. Claus Ott im Bereich Handels-, Gesellschafts-, Bank-, und Insolvenzrecht abgelegt.
Schon in der Referendariatszeit in Hamburg hat sich Rechtsanwältin Ahmadi während ihren Stationen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, einer auf das Insolvenz-, Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei und dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek auf das Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Verkehrsrecht spezialisiert. Ihr Wahlprüfungsfach im Referendariat war Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht.
Nach Bestehen ihres zweiten juristischen Staatsexamens im Februar 2008 hat sie sich als Rechtsanwältin selbständig gemacht und parallel zwei Jahre lang (2008-2010) als Rechtsanwältin bei Wirtschafs- und Insolvenzkanzleien gearbeitet. Während ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin in den insolvenzausgerichteten Wirtschaftskanzleien hat Rechtsanwältin Ahmadi mit den jeweiligen Insolvenzverwaltern unzähligen Unternehmensinsolvenzverfahren und Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgreich abgewickelt. Rechtsanwältin Ahmadi ist Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht und bisher zahlreiche Strafverfahren erfolgreich zum Abschluss gebracht.
Aufgrund ihrer besonderen Qualifikationen und Berufserfahrung kann Rechtsanwältin Ahmadi Privatpersonen und Unternehmen bei sehr komplexen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Straf- und Wirtschaftsrecht, insbesondere Insolvenz- Bank- und GmbH-Recht bestens verteidigen. Über lange Jahre hat Rechtsanwältin Ahmadi ein großes Netzwerk an Experten von Fachanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Insolvenzverwaltern aufgebaut, so dass sie jederzeit in der Lage ist, bei jedem juristischen Problem eine optimale Lösung für Sie zu finden.
Neben der Vertretung des beschuldigten Unternehmers, insbesondere des GmbH-Geschäftsführers, Vorstandsmitglieders und Aufsichtsratsmitglieders im Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren berät Rechtsanwältin Ahmadi Einzelpersonen und Unternehmen auch präventiv (Coperate Compliance), also zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken.
Aus Erfahrung weiß Rechtsanwältin Ahmadi, dass die Staatsanwaltschaft und Gerichte bei den Tatvorwürfen im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsstrafrecht angesichts der juristischen Komplexitäten und des hohen Arbeitsaufwandes großes Interesse an einer Verständigung nach § 257c StPO zeigen. Deshalb wird ein guter Strafverteidiger alles daransetzen, entweder das Strafverfahren gegen den Mandanten zur Einstellung zu bringen oder eine tragfähige Verständigungslösung möglich ohne Haftungsrisiken und Anklage für den Mandanten auszuhandeln.
Rechtsanwältin Ahmadi ist als Fachanwältin für Strafrecht mit ihrer Erfahrung aus über 12 Jahren Berufspraxis auf die Bearbeitung folgender Wirtschafts-, Steuer-, Arbeits- und Insolvenzstraftaten besonders qualifiziert:
Aufgrund ihrer fünfjährigen Tätigkeit als Juristin und Rechtsanwältin bei diversen angesehenen Insolvenzverwaltungskanzleien ist Rechtsanwältin Ahmadi auf die Beratung der Mandate im Insolvenzstrafrecht wie z. B. fahrlässige und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO besonders spezialisiert. Sie pflegt seit Jahren einen sehr guten Kontakt mit renommierten Strafverteidigern, Insolvenzverwaltern und Steuerberatern. Deshalb kann Rechtsanwältin Ahmadi Sie, was das Insolvenzrecht betrifft, stets auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung in einem Wirtschaftsstrafverfahren, auch in einem Berufungsverfahren, bestens beraten und vertreten. Im Laufe ihrer Tätigkeit als Anwältin hat sich Rechtsanwältin Ahmadi bisher mit zahlreichen Entscheidungen der OLGs und BGH in Bezug auf Insolvenzstraftaten intensiv auseinandergesetzt und weiß daher, wann und in welcher Konstellation die Rechtsprechung tatsächlich eine Zahlungsunfähigkeit i. S. d. § 17 InsO, eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO und eine Überschuldung nach § 19 InsO annimmt. Sie kennt viele Schwachstellen in einem Strafverfahren gegen den Beschuldigten als GmbH-Geschäftsführer oder faktischer GmbH-Geschäftsführer wegen der Insolvenzverschleppung aus der Praxis.
Rechtsanwältin Ahmadi hat auch Erfahrung an einer Teamverteidigung und an einer Verteidigung und Koordinierung von mehreren Beschuldigten im Rahmen einer Sockelverteidigung. Die Entwicklung von strategischen und taktischen Gemeinsamkeiten im Rahmen eines Wirtschaftsstrafverfahrens gegen mehrere Beschuldigte bzw. Angeklagte mit gleichgelagerten Interessenlagen ist vielfach in der Praxis unentbehrlich und gehört zu einer sachgerechten Verteidigung schlichtweg dazu. Trotz der vielen Vorteile ist die Sockelverteidigung für den Beschuldigten bzw. Angeklagten mit rechtlichen Tücken verbunden. Deshalb steht bei Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi in jedem Stadium des Strafverfahrens das rechtliche Interesse ihres Mandanten im Vordergrund, auch was die Kosten des Verfahrens betrifft.
Sobald Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, machen Sie bitte von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi. Es ist in einem Strafverfahren, besonders im Wirtschaftsstrafverfahren, enorm wichtig, dass ein Fachanwalt für Strafrecht Sie in allen juristischen Fragen von Anfang an kompetent berät und tatkräftig zur Seite steht.
Damit wir Ihnen alle Ihre rechtlichen Fragen kompetent, seriös und zügig beantworten können, bieten wir Ihnen unser Erstberatungsgespräch für 220,00 € brutto. Das Ziel der Erstberatung ist es, Ihr Anliegen zu erörtern, Ihnen Lösungswege für das weitere Vorgehen aufzuzeigen, alle Ihre Fragen beantworten und Sie über die Kosten und Risiken Ihres Falles zu informieren.
Das Erstberatungsgespräch kann bei uns im Büro oder auch gerne telefonisch erfolgen. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird Ihre Rechtschutzversicherung die Erstberatungsgebühr für Sie übernehmen. Damit wir für die Bearbeitung Ihres Falles keine Zeit verlieren und eventuell Fristen nicht verstreichen, bitten wir Sie vor dem Erstberatungstermin die Kostendeckung Ihrer Rechtschutzversicherung einzuholen. Dies gibt Ihnen die Gewissheit darüber, dass Ihr Fall rechtschutzversichert ist und wir können sofort mit der Bearbeitung Ihres Falles beginnen.
Verhaftungen und Durchsuchungen finden häufig gerade dann statt, wenn die meisten Kanzleien nicht zu erreichen sind. Rechtsanwältin Ahmadi bietet Ihnen für einen solchen dringenden Notfall unter der Nummer 0177/ 30 30 147 eine 24 h Erreichbarkeit auch am Wochenende.
Todschlag § 212, Mord § 211 StGB, fahrlässige Tötung § 222 StGB, Tötung durch Unterlassen §§ 212, 13 StGB, Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB, gefährliche Körperverletzung § 224 StGB, Misshandlung von Schutzbefohlenen § 225 StGB, schwere Körperverletzung § 226, Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB, fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB, sexuelle Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung § 177 StGB, Vergewaltigung mit Todesfolge § 178 StGB, sexuelle Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB, sexuelle Belästigung § 184i StGB, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113, Körperverletzung im Amt § 340 StGB, Diebstahl § 242 StGB, besonders schwerer Fall des Diebstahls § 243 StGB, Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl § 244 StGB, Wohnungseinbruchsdiebstahl § StGB, Unterschlagung § 246 StGB, Betrug, gewerbsmäßiger Betrug, Bandenbetrug, § 263 StGB, Computerbetrug § 263 StGB, Kreditbetrug § 265b StGB, Raub § 249 StGB, schwerer Raub § 250 StGB, Raub mit Todesfolge § 251 StGB, Räuberischer Diebstahl § 252 StGB, Erpressung § 253 StGB, räuberische Erpressung § 255 StGB, Hehlerei § 259 StGB, Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei § 260 StGB, Sachbeschädigung § 303 StGB, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrerflucht, Unfallflucht § 142 StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB, Nötigung im Straßenverkehr § 240 StGB, Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB, Alkohol und Drogen im Verkehr, Beleidigung § 184 StGB, üble Nachrede § 185 StGB, Verleumdung § 186 StGB, Brandstiftungsdelikte §§ 306 ff. StGB, Aussagedelikte §§ 153 ff. StGB, Versicherungsstraftaten, Versicherungsbetrug § 263 StGB, Versicherungsmissbrauch § 265 StGB etc.